November 1579,
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37A.
Münz - Konferenz,
Zürich 1S7!» 2». November
Sraat-Zarcliiv Luccr». — Akten 1 Münzwesen. Archiv Solothurn.
Rathsboten: Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; (Johannes) Bräm, alt-Burgermeister; (Konrad)^'oßmann, Statthalter; (Konrad) Eschcr, Sckclmeister; (Matthias) Schwerzcnbach, Sekclmeister; (Hein-"ch) Thommann, Landvogt ; Junker Hans Lux Eschcr; Hans Keller, Obmann; Meister Hans UlrichStampfer, Wardein, Luccrn, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; (Ulrich) Dullikcr, Landvogt, Uri.lWalther) Jmhof, Sekelmcister, U nterwalden, Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann nid dem^ald, Zug. (HanS) Nußbaumer, Hauptmann,
Zürich war auf der lezten Tagsazung zu Baden beauftragt worden, die Löwen- und andere fremden^haler, die zum Schaden des gemeinen Mannes höher cnrsicrcn, als sie Werth sind, „anfzusezen" und6" wertsten; thcilö wegen der Menge dieser Thalcr aber, von denen über fünfzig Sorten vorhanden sind,thcils weil im benannten Abschied nicht ausdrüklich vorgeschrieben worden, auf welchen Gehalt, Schrot^d Korn diese Probe stattfinden soll, hatte Zürich an Lucern das Ansuchen gestellt, es möchte sammt^ übrigen vier Orten zu einer Münzconfcrcnz in Zürich sich einfinden, — Man ist nun vorerst darüber^'üg, daß man diese Thaler nicht zu hoch tarificrcn dürfe, indem ihr Zndrang sonst immer größer würde,auch uicht zu niedrig, indem sonst statt derselben schlechtere Münzen in's Land kämen. Daher wird^Ratification Hill beschlossen: Da die niederländischen und welschen Thaler fünferlei Werth haben,'wnilich zwölf Sorten zu 12 constanz, Bazen, nenn zu 19 constanz, Bz., fünf zu 14 constanz, Bz., acht-zu 15 eonstanz, Bz, und zehn zu 16 constanz, Bz, nach der Rcichswährung, so sollen sie nach diesemgewerthet werden; alsdann werden dieselben neben den andern kursierenden Münzen bestehen können''"d im Lmide bleiben; dabei soll aber streng verboten sein, sie höher auszugeben; jedes Ort soll sichdaran halten und, wenn neue Sorten zum Vorschein kommen, diese sogleich probieren; jedes Ortferner zwei kundige Männer bezeichnen, welche das Münzwesen zu beaufsichtigen haben; auch wird für"Uheilhcift erachtet, daß man die groben Münzen nach der Reichswährung schlage, damit jene aus der'^enossenscbaft, welche Handel und Gewerb im Reich treiben, nicht Schaden an den Münzen leiden^"ssen; weil dieses jedoch gegenwärtig nicht wohl ausführbar ist, soll es zu gelegener Zeit wieder zurbrache gebracht werden. Seinen Entschluß über diesen Vorschlag soll jedes Ort beförderlichst nach ZürichElsten, das inzwischen die Abbildungen aller Sorten sammt Angabe deren Gehalts und Werths im Druk^ausgkchech allen Orten und den Zugewandten mittheilen und zum Verkauf feilbieten soll. *)
^ Beilage finden sich zierliche Zeichnungen von sechs am N. Oetobcr <570 zn Bösel probiciten Tbalern von
l57g sammt Angabc der Proben, In der Sammlung der basischen Abschiede im Solotbnrnerarchiv befindet sich ein
Zürich December 1579 bei El>. Froschower gedrilltes Tableau mit den Abbildungen der fremden Thalcr, die zu
' 17 coi,j?anz Bazen vasutiert worden.
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