Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
694
Einzelbild herunterladen
 

fi<)4 Oktober 1579,

irommcri, e. Dem Christoph Haller von Hallcrstein wird eine Empfehlung an den Herzog von Savoyeuausgestellt bezüglich seiner Ansprache an diesen, I. <S. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrh,). K. (S. u, Thurgau)^Ii. Es sollen die Gesandten der drei Orte Uri, Schwhz und Unterwalden den unpriesterlichen und trwzigen Vortrag (Staatsarch, Luccrn, Akten: Geistl, DiSciplin) der Priestcrschaft dieser drei Orte gegen ihregeistliche Obrigkeit mit Beförderung an ihre Obern bringen, damit keine Unruhen durch selbe angestiftetwerden! auch werden jedem Ort nebst der Abschrift dieses Vortrags noch daS päpstliche Brede (3,vember 1578) über Abschaffung des Priester-Beischlafs und andere von den bischöflich-eonstanzischenwalten überschikte Schriften mitgetheilt, I. Da Zürich vor einigen Tagen die niederländischen Thaluverrufen, ohne den andern Orten davon Anzeige zu machen, ferner ein großes Quantum Korn a» de»Grenzen gegen den Sundgau und das Elsaß aufgekauft hat, was einen Aufschlag auf den Märkten derOrte bewirken wird, so soll auf dem nächsten Tag zu Baden mit den Gesandten von Zürich darübuernstlich gesprochen werden, k,. Die Gesandten der Vis katholischen Orte, welche lezteS Jahr auf dcwBuudesschwur im Wallis gewesen, hatten im Namen ihrer Obern dem Meher Hans Falk zu Aernensein neues HauS Fenster und Wappen geschenkt. Jedes Ort soll nun die betreffenden 3 Kronen an de»Stadtschrcibcr von Luccru schiken, I. Auf nächsten Tag soll jedes Ort seinen Gesandten Vollmacht ertheilen in Betreff der Kosten der Gesandten, welche leztes Jahr wegen des Geleits der Kauflcute uaMoyland waren abgeordnet worden, in. Air den Papst wird ein Dankschreiben erlassen für die Errichtung des Kollegiums zu Maylaud, in welchem auf Kosten der Kirche eine Anzahl Knaben auS den katholischen Orten studieren könncn.H Jedes Ort, daS jemanden hinschikcu will, soll beim NuntiuS Beschseinholen, ». Auf die Anzeige des Landammann Lussi von Unterwalden, daß der päpstliche Anwalt >uMoyland deir Salzhandel derer von Luggarus beeinträchtige, wird der Nuntius ersucht, AbhülfePapst auszuwirken, «». Die sechs Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothuruhaben kürzlich ein Bündnis; zum Frommen des katholischen Glaubens mit dem Bischof von Basel abjff

schloffen^)! da nun aber Uri demselben noch nicht beigetreten ist, stellt der NuntiuS im Namen deS PK^

die dringende Bitte an dasselbe, möchte sich in dieser wichtigen Sache von den andern nicht söudcu'U'Die Gesandten von Uri nehmen dieses in den Abschied, z». Solothurn wird ermahnt, sich der Bemuug der Stadt Genf in nichts anzunehmen, auf die bezüglich ihrer Religion verdächtigen ^genau Acht zu haben und gemäß des leztcn Abschieds zu Baden so bald möglich Antwortq. (S. u. Sargans). I-. Uri, Schwyz und Unterwalden werden erinnert, dem Oberst Tugginer zulothurn für Fenster und Wappen je 7 Kronen zu bezahlen; ebenso Uri, Zug und Solothurn, dem ^meister Holdermeycr von Lucern die 4 Kronen für die geschenkten Fenster und Wappen zu beuch b8. (S. u. Mendris). t, (S. u. Thurgau).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

tkandgrafschaft Thurgan «. Art. 72 Einkauf II. Niederlassung, « Art, 524, Stifte und Kläger,

344, Stifte und Kläger,

Grafschaft Sarnaus. «i Art, !I7. Kläger,

Vier ennetbirg Vogteien überh «. Art. ll4, Jngiffachen,

Landvogtei Mendris, «, Art 544, Polizeiliches,

') Beilage Nr. 22, Stiftung des Lnlle-Pum liarrnmivnm lielveticnm in Moyland; <!. >1, Juni 1579, ^

"> Beilage Nr, 23. Bnndniß der katholischen Orte mit dem Bischof v, Basel; auf St, Michels Abend (28, Se