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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
662
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W2 Juli 1578.

er aber auf die Maß Rheiiithaler nicht mehr als 2 Denierö über die Taxe des jährlichen RebbriefS schla-gen dürfe; von auö andern Orten hergeführtem Wein aber soll der Verkaufs- nach dem Ankaufspleiund den andern Auslagen berechnet werden; die WeinanSschcnker sollen von ihrer Obrigkeit mit Eniund beim Eid ermahnt werden, diesem nachzukommen; die Lagerwcine, die schon Jahr und Tag gelegenund gewöhnlich besser sind, als die neue», sollen von jeder Obrigkeit taxiert werden; auch soll jeder lleheinthaler gehalten sein, solche, von denen er das Jahr über Geld zu seinem Nnzen empfangen hat, vor allenandern mit Wein nach dem laufenden Preis zu bezahlen. 4) Bezüglich dcS Mösts wird verordnet-im August oder Herbst der neue Most gemacht wird, so sollen Abgeordnete des AbtS und der ^tcuSt. Gallen einenSchlag" festsezcn. 5) Endlich soll aller unziemliche, eigcnnüzige Wucher, Grempel unFürkanf mit Haber, Mulchen, Obst und andern Lebensmitteln streng verboten sein. Hieraufder Landvogt im Rhcinthal, daß er gern zu Abschaffung deS Wuchers hülfreiche Hand bieten möchte, da>er aber, weil die von Rhcineck und Altstättcn gefreite Märkte haben, und er von den Vlll Orte» keineVollmacht habe, etwas zu bewilligen, gern sähe, wenn man dieses zu Tagen anziehen würde. SeinerGründen wird Rechnung getragen in Erwartung, daß die andern sieben Orte auf ihrem Gebiet n>weniger Maßregeln gegen den Wucher treffen werden, als Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen cS zumNnzen des gemeinen Mannes im Rheinthal gethan haben.

M>>» srhc auch im Abschnittt HerrschnftSn>wcl>',wnbtitcn-iiandvogtei Rheinthal. Art. 88. Handkl unt> Gewcrbt.

Gemein - eidgenössische Tagsaznng.

Vadcn. I 57« , 17. August.

Ttavtsarchiv Snceru. Allgeni. Absch. Vr. V. 127. TtaatSarNnv ZüriNi. Absch. Bd. Nr. 127. ko!. 2t!1. Archiv Glar»^

lAuch in den Archiven Bern, Obwalden, Freibursi, Svlvtburn und Aarau.)

Gesandte- Zürich. HanS Kambli, Bürgermeister; HanS Keller, Obmann und dcS Raths. Bei"HanS Anton Tittier, Veniler und des Raths. Lucern. RochuS Helmli, Schuttheiß; LudwigRitter, alt-Schnlthciß nild Pannerherr. Uri. Bartholomäus Megnct, des Raths. Schwh z. Kaspar Äffberg, alt-Landammann. Unterwalden. Marguard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior iul »Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Hans Müller, Stadtschreibcr. Glarns. Ludwig Wichser, La>uammann. Basel. Franz Rechbcrger, deS Raths. Frcibnrg. Franz Rndela, dcö Raths. SolothurStephan Schwaller, Venner und des Raths. Schasfhanscn. Dictegen von Wildenberg, genannt Ni'bl 'Bürgermeister; Hairs Konrad Meyer, alt-Burgenneister. Appenzell. Joachim Meggcli, alt-Landamma>»rZT. Auf lezter Jahrrechnung war die Anfrage Berns in den Abschied genommen worden, eb "Eidgenossen daö durch eineil gütlichen Spruch Bern zuerkannte savoyische Gebiet ebenso wie seine von er«besessene Landschaft in Schuz nild Schirm aufnehmen wollen. Da nun Bern Antwort begehrt, die inerjOrte aber wegen Kürze der Zeit darüber nicht haben instruieren können, wird eS nochmals in den An ^genommen. Basel wünscht, daß man Bern willfahre, weil das benannte Gebiet durch einengütlichen Vertrag der Eidgenossen Bern zugesprochen worden sei und weil die beiden Könige vonnien und Frankreich den Vertrag bestätigt haben. ?». sS. n. Lnggarns). v. Der savoyische Gesandte a>^wertet auf die an ihn gestellte Anfrage, ob der Herzog die ihm zugeführtcn Bettler und Landstreicher