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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März 1578,

Lucern glaube, daß in dieser Sache zu handeln sei. Wird all mslrnonllnm genommen, «.LandammannRcding entschuldigt im Auftrag seiner Obern und im Namen des Landshauptmanns und LandschreibcrsZu LuggaruS, Balthasar Luchsinger, genannt Mürdi, leztcrn bezüglich der Anschuldigung, als habe er in^r katholischen Orte Namen beim Papst um Sendung eines Nuntius angehalten; wohl habe derselbeauf die Anfrage des Papstes seine persönliche Meinung ihm dahin eröffnet, daß er und noch viele andereehrenwcrthe Personen einen Nuntius für nöthig und heilsam hatten; er werde sich übrigens auf einemgcmein-eidgenössischcn Tag genügend zu verantworten wissen, Landammann Rcding bemerkt nun deskarnern: Auf dem Tag zu Lucern am 13, August 1577 haben Uri, Untcrwaldcn und Zug vorgeschlagen,^ "lochte,, die VII oder doch die V katholischen Orte den Papst um Hcrsendnng eines Nuntins ersuchen,auiit derselbe eine allgemeine Reformation in geistlichen und weltlichen Dingen vornehme; da es in ge-genwärtigen trübseligen Zeiten in Betreff der BiSthümer Chur, Basel undWallis" (Sitten) gar übelk ahe, da ferner der Cardinal Borromäus viele Neuerungen und Eingriffe sich erlaube, so schlage Schwhzman möchte den Papst um Anhcrsendnng eines Nuntius angehen, Weil man aber darüber jcztd'cht instruiert ist, wird der Vorschlag in den Abschied genommen, «I. Schwhz spricht sein Bedauern dar-^cr aus, daß Landammann Mcggcli von Appenzell wegen seines Spruchs als Obmann im Marchstrcit^llchcn LuggaruS und Bellen; verunglimpft werde, meldet, daß es demselben kürzlich eine Urkunde zu-stellt, er habe, was er in diesem Handel gcthan, aller Ehren gemäß gethan, und bittet, die Sache alserledigte zu betrachten, Dieses wird in den Abschied genommen, in der Meinung, daß man diesenHandel nunmehr für einen ausgemachten halten solle, «, Solothurn bittet um Schenkung von Fensternut den Wappen der Orte in die wieder hergestellte Kirche zu Kricgstcttcn, Wird all inslruonllnin^»oinmcn, ß, Gemeine Hanptlcnte bitten um Verwendung beim König von Frankreich, damit ihnen^ Ansprachen für die Fcldzügc vor La Röchelte, in der DanPhinö und für den leztcn endlich bezahlt wer-Daher wird auf höhere Genehmigung hin beschlossen: Jedes der vier Orte Lnccrn, Schwhz, GlarusFrciburg soll einen Gesandten an den König, und zwar in dessen Kosten, abordnen; diese Gcsand-" sollen sich cim 6, April zu Frciburg versammeln nnd von da mit Crcdenz und Instruction verschengehen, GlaruS erklärt, daß es, weil es wegen des Königs stets in Unkosten komme, sich vorbehalte,^se mit der Zeit einzufordern,

Bundeöschwur der VII katholischen Orte mit Wallis.

Lucern 1137«, 7 und «. Slpril.

Staatsarchiv lucern. Lucern. Absch. Bt. L. 3x!4. Akten: Wallis.lAuch in den Archiven Ot'walden, Freiburg und Solvtl'nrn.i

Gesandte: Lnccrn, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhster, Ritter, alt-schultheiß und Pan-"kchcrr; Sebastian Fcer; Niklaus Kloos, Vcnner, beide des Raths. Uri, Heinrich Püntincr, Landam-Jost Schund, alt-Landammann; Heinrich Troger; Hans Tanzenbcin; öl. Jützer, Fähnrich, alle^ Raths, Schwhz, Johannes Gaffer, Ritter, Landammann; Georg Rcding, alt-Landammann. Unter-^ldcn. Andreas Schönenbühl, alt-Landammann; Konrad Wirz, Statthalter und des Raths ob demHeinrich von Uri, Landammann; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammann nnd Pannerherr nid