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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Januar 1573,

Dieser Anzug wird all rokoromllim genommen, damit jedes Ort die gebührenden Maßnahmen ucffe.Der Gesandte von Obwaldcn macht Anzug: Nor einiger Zeit sei ein Komet am Himmel erschienen,und zur selben Zeit habe man gegen Anbruch des Tages einen andern großen Stern bemerkt, der kenwRuthe, wohl aber ein rothes Schweizerkreuz gehabt habe; dieses bedeute seiner Ansicht nach eine drohendeStrafe Gottes; man mochte sich daher mit einander vereinbaren, ob man den Zorn Gottes abzuwendenein allgemeines Gebet, einen Krcnzgang oder etwas anderes anordnen wolle. Wird in den Absehtgenommen, »tt,. Im Auftrag des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich eröffnet sein Rath Hans Mel-chior Hcggenzcr von Wasserstelzen vor den Gesandten der VIl katholischen Orte, daß der Bischof vcmChnr so schwer krank geworden, daß an seinem Aufkommen zu zweifeln sei, daher der Erzherzogzwckmäßig erachte, daß die VII Orte demselben einen Coadjutor beigeben, Weil man es jedoch nicht fürangemessen erachtet, dieses zu thun, wird Hcggenzcr zu Händen des Erzherzogs für dessen wohlmcinende Gesinnung gedankt mit dem Auftrag, bei demselben Aufschub auszuwirken und stets zu berichten,was vorgehe, I»I». (S. u. Thurgau), Es wird jezt kein anderer Tag angesczt; wenn einem Ort cumerhebliches begegnet, soll es an Zürich davon Anzeige machen, damit dieses einen Tag aussaM«R«>. (S. u. Thurgau).

«IN. ans dem Zürcher- und Glarnercrcmplar.

Man sehe auch iin Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheite»:

Landgrafschaft Thnrgan

Grafschaft SarganSLandvvgtei Freie Zleinter.

Landvogtei Lnggariis

t.

«r.

Art, 494. Stiste und Kläger. 2kg, Zollsachen.

Art. 1)3. Stifte und Klöster.

Art. K7. Zehnten und Zinsen.I7K, Klöster.

Art, 340, Kirchliches,

>>>'- Art, 287, Kirchliches u. GlaubenSs,

«>«I. 248- WirthschaftSrechtu Umgele.

Art, t8g. LocaleS,

I» Art. Kl), Verwaltung im

Allgcm-

332

Conferenz der VII katholischen Orte,

Lucern. 1378, 21. Februar (Freitag vor NomiiiisoorH.

Staatsarchiv ^uccrn. Lucern. Absch. Vd. 316.lAuch in den Archiven Schwyz, Freiburg und Solotburn.I

Rathsbotcn: Lucern, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt -Schnlthcist nn^Panncrherr; Sebastian Feer; Niklans Kloos, Vcnilcr, beide des Raths. Uri, (entschuldigt), Schwh^Georg Neding, alt-Landammann, Unterwaldcn. (Konrad) Wirz, Statthalter ob dem Wald; H^'"'von Uri, Landammann nid dem Wald, Zug, Kaspar Mchenberg von Baar, des Raths, FreiblNlVPancraz Wild, des Raths, Hauptmann, Solothurn, Stephan Schwaller, Nenner und des Raths-

Hinsichtlich des BnndeSschwurs mit Wallis wird an den Bischof und Landrath wiederum g^freundlich geschrieben, man überlasse es ihnen, diesen Schwur entweder nur in einem oder in jedem ^VII katholischen Orte zu leistcu und ebenso einen ihnen beliebigen Ort in ihrem Land zu bezeichnen,die Gesandten der VII Orte hillkommen sollen, um die Bundcserncucrung vorzunehmen; ste ^durch den Ueberbringer gegenwärtigen Schreibens Bescheid geben; den Tag für den Eidschwur ltt