Januar 1578.
dringende Ansuchen der Gesandten von Zürich durch die hicfür bezeichneten unparteiischen Richter ent->)ieden. Das Urtheil wird beiderseits zur Genehmigung in den Abschied genommen) bis zum 25. Januarwilen die Parteien darüber Antwort geben. I. Da sich die III Bünde über das ihnen ab dem lcztenagc zugekommene Schreiben beschweren, so wird, weil das Schreiben nicht gemäß Beschluß ausgefertigtforden war, beschlossen, daß in Zukunft vor dem Auseinandergehen der Gesandten der Abschied sowohl^ die darauf bezüglichen Missive abgelesen werden solle». «». Ein Anzug LucernS, daß man nichtku von den Landstreichern an der Folter nichts herausbringen und daher mit dem Rechten nicht für-' )rcn könne, daß man sich daher verständigen sollte, ob man dieselben auf die Galeeren schikcn wolle,^ wie ^ loswerden könnte, wird all in.Nrrionllrrur genommen, i». Es wird beschlossen, denuf- Gcwerbslcnten aus dem Herzogthum Mahland das Geleit nach bisheriger Form zu erneuern,!ugljch dxg Verfahrens bei gegenseitigen Anständen in Fordcrungs- oder Schuldsachen werden entspre-Xnde Bestimmungen festgesezt; dagegen wird jedoch begehrt, daß auch den Kauflentcn aus der Eidgc-^sseuschaft, welche iu das Herzogthum haudelu, ciu gleichförmiges Geleit vom Potestat und Senat zu^ Ehland zugestellt werde; dabei wird zugesichert, daß die Kaufleute gegenseitig jeder Verbreitung von^christc,, und Reden, sowie alles Diöputierens über religiöse Sachen sich enthalten sollen. Dieses sollvi ^ seine Obern bringen, welche dann ihren Entschluß darüber nach Luecrn schiken sollen. Die
^^^ndten von Basel können nur dann zu obigem stimmen, wenn auch diejenigen seiner Burger in dasnt eingeschlossen werden, die ursprünglich Mahländcr gewesen. Uri wird deßhalb beauftragt, mit demnie» Pompejus dclla Croec darüber zu unterhaudclu, wenn obiger Vorschlag gemeinsam angeuom-
' wurde. «». Die Gesandten von Bern begehren ans Auftrag ihrer Obern eine urkundliche Bcschcini-doii^' ^ September 1577 sich über die Klage der VII katholischen Orte bezüglich des Hinlaufenskau ^"echteu in den Dienst des Herzogs Casimir genügend verantwortet haben. Die Gesandten der VIIerklären sich mit der Verantwortung Berns, nämlich daß es die Sache, die ohne sein Wissen»ich sieschchen sei, bedauere, und daß es nicht anders gesinnt sei, als die Bünde, den Landfrieden
de» ewigen Frieden treulich zu halten, vollkommen befriedigt und erwarten, es werde solches nicht^ ^ siisschehcu. ^ u. Thurgau). «F. (S. U .Freie Aemter). i. (S. u. Sargans). (S. u. Thurgau).
"-Freie Aemter). ». Balthasar vonGrissach, Dolmetsch der französischen Gesandtschaft, übergibt
ab ^ Königs an die IX mit ihm verbündeten Orte (ll. ll. 4. Januar), sowie seinen schriftlich
faßten Vortrag, beide von den rükständigen Zahlungen handelnd. — Sic werden in den Abschied
^' Balthasar von Grissach eröffnet im Auftrag des GubernatorS der Herzogin von Longue-
ihr^^ Neuenbürg, wie der Streithandcl zwischen den Grafen von Torniclli und von Avh, im Namen
un/ ^^"^^uuien, des Grafen von Challant Töchtern, über das Erbthcil der Grafschaft ValendhS stehe,
öerN^^^ Rcchtsamen die Herzogin von Longucvillc auf die Souveränetät dieser Grafschaft habe; er
>wt serner, wie der Herzog von Savohcn den Rechtshandel, den diese beiden Grafen vor dem Se-
dav ^"werach gehabt haben, zu beurtheilcu anspreche, und bittet, man möchte den Herzog ersuchen,
— Es wird nun ein Schreiben in diesem Sinn an den Herzog erlassen <18 .^anuar).
' Die Gesandten der vier Orte sollen an ihre Obern referieren, was sie mit Schwhz bezüglich dessen
z ^ Glarus abgeredet haben. X.» (S. u. Freie Aemter). A"» Lueern erinnert an das vor einiger
eingelangte scharfe päpstliche Breve hinsichtlich der Priester und deren üppigen Lebens und bean-
"lair möchte gemeinsam verordnen, daß kein Priester mehr eine Jungfrau zu sich nehmen dürfe. —
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