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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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September 1577,

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den,Es bei diesem Anlaß auch besprochen, wie einige Anhänger des neuen Glanbens im Wallisdieses Burgrccht, durch welches die Erhaltung der katholischen Religion bezwekt wird, dahin auslegen, daß,kenn man einen Theil vom Glauben zu verdrängen versuchen wollte, dann der andere Theil ihm Schirmgeben soll, daß aber, wenn jemand freiwillig einen andern Glauben annehmen, oder vom katholischenGlauben abfallen möchte, das Burgrccht ihn nicht daran hindern soll. Ferner wird vorgebracht, daß imWallis viele ungeschiktc Priester seien, die nicht predigen können, auch wenig katholische Bücher besi-nn, daß unter den Geistlichen insgcsammtkeine Reformation, sondern jegliches Aergcrniß vorkomme",daß die Landlcute, besonders die Vornehmen, ihre Kinder an seelische Orte in die Schule schikcn, wo siewenig Gutes lernen, Es soll daher mit den Gesandten von Wallis und durch die Gesandten der^11 Orte mit vertrauten Leuten im Wallis nachdenklich darüber gesprochen werden, wie solchem abzu-helfen sciu möchte. Von dieser Verhandlung wird an Frciburg und Solothurn schriftliche Mitthcilnnggemacht, I». Da ungeachtet der Vertröstung auf lezter Tagsazung zu Baden noch keine Zahlungen ausFrankreich eingelangt sind, so wird an Balthasar von Grissach ernstlich darüber geschrieben, «. Jedes^rt soll seine Angehörigen auf das Mandat aufmerksam machen, welches Schwhz bezüglich des künftigenMarkts zu Steinen erlassen hat, und in welchem bei 20 Gulden Buße verboten wird, vor dem MontagMorgen Vieh oder Pferde aufzuführen, «I. Jedem Ort wird die Abschrift eines Schreibens von Frei-es mitgethcilt, in welchem derer von Neuenburg Erbieten und Verspreche», nicht mehr fremden Fürsten^ziehen, sondern sich den Eidgenossen gefällig verhalten zu wollen, gemeldet wird, «?. (S. u. Sargans),k. Da die Abschiede von Baden zu langsam ausgefertigt werden, wodurch uicht selten Mißverständnisse^tstehcn, so wird beschlossen, daß man an dem frühern Beschluß festhalten wolle, gemäß welchem die^sandten auf die Abschiede warten und sie vor ihrer Abreise auf dem Rathhauö verlesen lassen sollen;wa>c jedoch der Abschied zu groß, so soll wenigstens ein Exemplar ganz ausgefertigt und vor dem Ano-kinandergchen abgehört werden.

Ma» sel>c auch im Abschnitte HerrschaftSanaelcgcicheiteu lMorgans, Art, 1K, Lchensache».

32S.

Conferenz der V katholischen Orte.

GerSnu >377, 7. October.

Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bd. X. 63t.

Raihoboten: Lucern, Rochus Hclmli, alt-Schnltheiß; Niklaus Kloos, Vcnncr und des Raths,ri, (entschuldigt), Schwhz, Johanu Gaffer, Ritter, Landammaniii Kaspar Abhbcrg, alt-Laudammann."terwaldcn, Heinrich von Uri, Landammann nid dem Wald, Zug, HanS Essener, des Raths.

«. Weil die französischen Gesandten für Bezahlung einer Pension einen Termin angesezt haben,">r Berichtigung der Kriegöansprachen aber, obschon es versprochen worden, kein Geld vorhanden ist,^wd daher großer Unwille oder gar Unruhen unter dem gemeinen Mann zu besorgen sind, hatte Lueernuöthjg erachtet, gegenwärtigen Tag auszuschreiben. Es wird nun auf Ratification Hill beschlossen iD'e Gesandten, welche zu Abholung der Pension abgeordnet werden, sollen mit Balthasar von Grissachernstlich sprechen und ihm die große Roth vorstellen, ferner ihn daran erinnern, wie der Ambassador, wie