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September 1577.
bliebe», ja dieses habe beschlossen, benannte Waaren zn verganten, wenn bis Pfingsten niemand komme,die Wechsel zn bezahlen; es sei aber nicht billig, daß jemand in eigener Sache Richter sei; er bitte daherum Rath, wie dieser Handel gütlich könnte beigelegt werden, oder dann, ihm zu einem unparteiische"Rechten zu verhelfen. — Nach Anhörung der Gesandten von Basel wird der Handel in den Abschiedgenommen; Basel wird ersucht, mit dem Verkauf der Waaren bis zur nächsten Tagsazung zuzuwarten.»». (S. u. Thurgau). «. (S. u. Sargans). >». ES wird kein anderer Tag angesczt; welches Ort eS fürnöthig findet, mag darüber an Zürich Anzeige machen, damit dieses einen Tag ausschreibe, «1 Züuü)meldet, daß es an die beiden Gemeinden Zutz und ob Fontana Merla geschrieben habe, sie möchten sichans diesem Tag einfinden, daß dann erster? zn erscheinen zugesagt, leztere aber geantwortet habe, denangesczten Bundestag erwarten zu wollen. Nun bitten Abgeordnete der Gemeinde Zutz ganz dringend,man möchte ihren Span entweder gütlich vereinbaren oder aber ihnen zum Recht verhelfen. Daherwird nun an die III Bünde nochmals mit allem Ernst geschrieben, sie sollen beförderlich berichten, waSsie auf benanntem Bundestag verhandelt, ob sie die beiden Parteien vereinbart haben oder nicht, oderwaS jeder Bund und jede Gemeinde zn thun gesonnen sei, und sollen dieses Zürich mitthcilcn, damit dic^seS die übrigen Orte davon in Kenntniß sezcn oder nach Gntfinden die beiden nächsten Orte ScbwhZund Glarus zur Abordnung von Gesandten nach Bünden anweisen könne.
«, aus dcm Znrchcrcrkmplar.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSainiele^enbeiten:
Landgrafschaft Thurgau >>. Art. 268. Zotlsachen. ». Art. 4W. Stifte »nb Klöster.
Grafschaft Sargaus. ». Art. in. Stifte und Klöster.
Landvogtei Lauis. «. Art. 158. Rechnun.zssache».
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Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1577, 17 September
Staatsarchiv Lucern. Lmern. Absch. Gd. k. '^97.lAuch in» LandeSarchlv Obwaldcn.I
Rathsboten-, Lncern. RochuS Helmli, alt-Schulthciß; Sebastian Fecr; NiklauS Kloos, Fähnrich'Jost Ekhart, Rathsrichter, — alle des Raths. Nri. Ulrich Walcker, des Raths. Sch whz. Georg Rcdmg.alt-Landammann. Unterwalden. Melchior von Flüe, Ritter, des Raths ob dem Wald; HeinrichUri, Landammann nid dem Wald. Zug. Hauptmann (HanS) Nufibaumcr von Aegcri, des RathS
Nach Verlesung der Antwort des Bischofs und Landraths von Wallis bezüglich der Erneuernnädes Burg- und Landrechts, sowie eines Gutachtens derer von Frciburg, wird einstimmig beschlossen,Begehren derer von Wallis, welche meinen, daß jezt die Reihe an ihnen sei, Gesandte zur Ernenn >des Bundes in die VII Orte abznschikcn, zu willfahren und denselben im Namen der VII Orte 6"^ben, sie möchten ihre Gesandten unverzüglich von Ort zu Ort schiken, man werde überall die o wGewalten versammeln und ihnen alle Ehre, Freundschaft und bundSgcnössischcTreue und Liebenachher werde man bei erster Gelegenheit Gesandte zu ihnen von Zchndcn zu Zchndcu schiken; mandaß durch diese Bundeöcrneuerung wahre und beständige Freundschaft und Liebe werde gepflanzt