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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März 1577.

S1«.

Coilferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1377, 28. März.

Staatsarchiv Lncern. Luccrn. Absch. Bd. k. ^«4. Landesarchiv Nidwalden.

lAuch in den Archiven Freiburg und Solothurn. I

Rathsboten: Lucern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Niklauö Kloos, Ben-ner; Jost Holdcrmchcr, Sckelmeister, beide des Raths. U r i. Peter von Pro, Landammann; Jostalt-Landammann. Schwhz. Johannes Gasser, Landammann; KasparAbhberg, alt-Landammann. Unter-walde n. Melchior von Flüe, Ritter und des Raths ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, Landai»mann und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, deS Raths. Fr ei bürg. Johannevon Lanten, genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Peter Krumcnstol, Burgermeister und deö Raths. Solothurn. Urs Surh, deö Raths und Sckelmeister.

l». Die ab der Tagleistung zu Lucern am 20. Decembcr 1576 an den König von Frankreich abgeordneten Gesandten überbringen einen Borschlag deö Königs über Bezahlung der Truppen und der ans-stehenden Pensionen und erstatten mündlichen Bericht. Nach Anhörung desselben wird vorerst all rotoro»ünm genommen, wie die beiden Gesandten ihre Aufnahme in Solothurn, beim Vogt zu Neuenbürg nnbei den vornehmsten Fürsten und Herren am Hof gerühmt haben; dann wird den Gesandten fürgewissenhafte Erfüllung der erhaltenen Instructionen die Zufriedenheit ausgesprochen; bezüglich ^Hauptsache aber wird beschlossen, vor der Hand von der Aufkündnng der Vcrcinung zu abstrahieren, dagegen an den König ein ernstes Schreiben zu erlasse», desgleichen auch an die Königin, an denvon Guise und an andere einflußreiche Personen am Hof zu schreiben, was man für die Sache erspulich erachtet, endlich die beiden Herren von Belliövre dringendst zu ersuchen, ihre möglichste Verwendungeintreten zu lassen. Solothurn wird mit der Ausfertigung dieser Briefe beauftragt. I». (S. «. ^garus). e. Es wird erinnert, man solle gemäß des gar scharfen Schreibens, welches der Papst vor o»ugen Jahren an die VII katholischen Orte erlassen hatte, den Pricster-Coneubinat überall strengLucern und Freiburg bemerken, daß sie dieses bereits gethan haben, und ermahnen die andern Orte,ihre Priester strenge Aufsicht zu führen. «I. Freibnrg wünscht, daß sein schon wiederholt angeregterstand mit dem Herzog von Savohen, betreffend den seit vielen Jahren besessenen Theil der Landl uiWaadt, endlich erledigt werde. Dagegen verlangt der savoyische Gesandte, daß Freibnrg über seinen ^tritt zum Bündniß mit Savohen sich endlich erkläre,indem, wie er schon früher bemerkt, die mit demverbündeten Orte dann über obigen Anstand ein Nrthcil sprechen sollen. Die Gesandten von F^'bu ^entgegnen, daß ihren Obern noch keine Anzeige zugekommen sei, ob au dem leztjährigcn Entwurf des B>"nisscs etwas abgeändert worden, daher sie wünschen, daß man ihnen eine Abschrift der von den V O^^angenommenen Artikel in den Abschied gebe. Ihrem Begehren wird entsprochen, mit der Bemerkung, ^man den Beitritt Freiburgs zuversichtlich erwarte. Bezüglich derstarken, nnprcsthaften"abermals angeregt, daß jedes Ort genaue Aufsicht über sie führen soll und daß man auf künftiger <leistung zu Baden beantragen solle, eine Verordnung in Betreff derselben zu erlassen, t Das Gedes Hans Kaufmann von Horw um Fenstep mit den Wappen der katholischen Orte in seinHaus wird acl iiwtnionclum genommen. K. Ilnterwaldeu soll seine Müller dazu anhalten, daß stc