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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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617
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März 1577. ^7

Markt zu Lucern die Hodler nicht also betricgen. I». Die Gesandten von Uri werden beauftragt,dafiir zu sorgen, daß ihr Pfarrherr, der Decan Heinrich Heil, das Original des Brevc's Papst Pius V"der Abschaffung der Priester-Dirnen wieder an Lucern znrükgebe. l. Oberst Tanner von Uri, der einerder Gesandten an den Hof des Königs von Frankreich gewesen, wird über einige von ihm nach Hausegeschriebenen Briefe zur Rede gestellt, indem durch selbe die Ehre vieler Personen angegriffen sei, nnd znr^klärnug aufgefordert, ob er Personen in der Eidgenossenschaft oder gar in gegenwärtiger Versamm-gemeint habe. Er verantwortet sich, er habe keinen der anwesenden Gesandten und auch sonst"Winanden in der Eidgenossenschaft damit gemeint, sondern andere Personen, die nicht Eidgenossen"ud zu nennen jezt unnöthig seien; er bittet, sich mit dieser Entschuldigung zufrieden zu geben.SeineVerantwortung wird für genügend erklärt nnd zugleich erkennt, daß die betreffenden Worte nie-manden in der Eidgenossenschaft an seiner Ehre nachtheilig sein sollen. Ii. (S. u. Lauis). I. Die Gesand-tcn von Nidwalden sollen an ihre Obern berichten über die Beschwerde LucernS, daß einige Müller,Melche auf den Markt zu Luceru kommen und den Landsasscn Korn abkaufen, nicht bezahlen können, oder"H, ohne bezahlt zu haben, heimlich entfernen, waö viel Zank und Arreste veranlasse.

w und I. aus dem Nidwaldncr-Ercmplar.

Man sehe auch llv Abschnitte Herrschaflsangclcgenheiten!

^»»dvogtei Lauis. U Art. 224. Justizsache».

^»dvogtci Lnggarus. >». Art. 402. Glaubcnssachen.

311.

Conferenz der IV Waldstätte.

Luceru. 1377, 7. Mai.

Staatsarchiv Lucern. Lucevn. Absch. Bd. k. Akten; Bündnisse mit Savoyen.

Nathsbotcn: Lucern. Ludwig Pfyffcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Jost Pfhffer, alt-Schult-Niklaus Kloos, Fähnrich nnd des Raths. Uri. Jost Schmid, alt-Landammann; Peter von Pro,^ ^andammann. Sch whz. Johannes Gasser, Ritter, Landammann; Kaspar Abybcrg, alt-Landammann.

'^orwalden. NiklauS von Flüc, alt-Landammann ob dem Wald. Melchior Lussi, Ritter, alt-Land-^minauu; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr nid dem Wald.

n,. Auf daö Begehren des savohischcn Gesandten, Herrn von Jakob, war gegenwärtige Eonferenzbeschriebe worden, um sich nunmehr über die Besicglung des jüngst von den vier Orten mit Sa-)cu angenommenen Bündnisses zu verständigen. Nachdem nun der savohische Gesandte seine EreditiveMgebcn und in seinem schriftlichen und mündlichen Bortrage gebeten hatte, daß der aufgerichtete Bund-es mit möglichster Beförderung besiegelt und der Handel allseitig beschlossen werden möchte, wird vor-dem Ambassador für seine freundschaftlichen Erbictungcn angemessen gedankt, dann werden die Ar-^ des Bündnisses noch einmal vollständig abgelesen und die ausgefertigten Originalbricfe damit ver-^ 'cheu; ,rnd weil in der Ausfertigung einige wenige Worte zu bcsserm Verständnis!, aber ohne Aende-des Sinnes, seit der lezten Verhandlung hinzugesezt worden, wird eine getreue Abschrift deS Bünd-^lfcs jedem Gesandten mitgctheilt und beschlossen, eS soll sich jedes Ort beförderlichst darüber entschließen""d den savohischcn Gesandten in Kenntnis! sczen, wann er ihm die BundeSbricfe zur Bcsieglung über^

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