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uiann lolchcs Practiciercn ficht oder davon hört, soil cr bei scincni Eid dem pandammann davon Anmachen! dann soll darüber Kundschaft aufgenommen und der Fehlbarc bestrast werden; geschiehtb'stes nicht, so sollen die andern beiden Orte dessen Bestrafung verlange» ! bleibt dann diese Ermahnungrrfolgloo, weil das betreffende Orr entweder den Ucbcrtrcter zu lieb bat, oder weil dieser zu großenAnhang gemacht, so sollen die beide» andern Orte mit gleichem Zusaz den Uebertreter strafen helfen;^ciin aber einer eilten ander» wegen eigener oder seiner Vorfahre» Verdienste zu einem Amt empfiehlt,dabei aber nichts bietet, bittet noch anmuthct, so soll ein solcher nicht strafbar sein; rechtmäßig erwähltenAnilölkutcn oder Boten soll man h.ei ihren Eiden gebieten, weder vor noch nach den Urthcilcn Miel,^abe» oder Geschenke anzunehmen, sondern sich mit der bestimmten Belohnung zu begnügen; wer dasübersieht, soll wie ein Meineidiger bestraft werden; wäre es aber Sache, daß einem Ehrenmann, Vogtaber Boren hier oder außerhalb Landes nach Austrag des Handels freiwillig etwas geschenkt wurde, sodieses ihm ohne Nachtheit sein, — Die enucrbirgischcn Amtlenie und Untcrlhancn sollen alle zwei^ahre, wenn der Commissär oder pandvogt cingesezt wird, diese Verordnung zu halten schwören; auchin vcn drei Orten soll sie jeder bei seinem geschwornen Eid halten. Wer diese Ordnung oder Sa-nicht halten wurde, soll an Heid, Ehre und Gut bestraft werden. Es soll auch jeder den andern„leiden", wenn er dergleichen irgendwo dieß- oder jenseits des Gcbirgs vernimmt, bei dem Eid,ar teiner Obrigkeit geschworen hat.
Man sebe auch in, Abschnitte Her>schaftSaiij,eIe.ienbciten:
^elte„z Botlrnz und Hkiviera » nnb I». Art >27 nnb ^
Jahr rech nung der Ist Schirmorte des Klosters Engel berg,
<?»gelberg I57<», Mai
^tant»arci'iv ^ucer»l. — 'Akren Kloster Onqeldtrg.
'^oten: dueern, Rillaus Krus, des Raths, Schwhz, Sebastian Hospitäler, Untcrwaldcn' ^uplinani, Riklans von Flnc, des Raths ob dem Wald! Wolfgang bussi, Statthalter nid dem Wald
Man sebe na» Verbanbclte im Abschnitte Ichirn>ori»an>>clejtrnbeitcn ^
" und Zhat Engelverg » <'. Art an—t>I
Gemein - eidgenössische Tagsaznug,
Baden. Ick7<», Freitag de» Z Juni.
ZtaatSarctnv Vucern. 'Allqeni. Absch. Vd. X. W7.
I'Auch in vcn 'Archiven Zürich, Bern, Ol'waldon, Kroidurg, Solotburn und Aarau.I
^ ^eiandtc; Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Eschcr, Sckclmeifter nnd des Rarhs,Vc, " Ludwig von Mnlincn, Schultheiß, pucer ii, Rochus Helmti, alt-Schnlthciß; NiklauS Kloos,^ '"er, Nxj pandammann; Jost Sännid, all-Landammann, Schwhz, Hans Gasser
" ''»imann: Kaspar Abvberg, alt-öandammaiin llnierwalden Marquard Jmfeld, standammann ob