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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März >57,!.

»l'afl ausgeschrieben. Der savohischc Gesandte hält nach Ueberreichung seiner Vollmachten einen^'nfllichen nnd mündlichen Vertrag. Wahrend nnn die Gesandten von llri nnd Zug nur zum anhören"»d referieren instruiert sind, haben die drei andern Orte gleichförmig de» Auftrag, die vorgeschlagenen''lrtstel zu erdauern, wo es nöthig wäre, zu verbessern nnd zu sehen, ob man sich vereinbaren könne,w>c es des Vaterlandes Ehre nnd Wohlfahrt erfordert, jedoch nichts definitiv zu beschließen, sondern nur"'^Ratification hin. Deßhalb wird zuerst in Betracht gezogen die uralte Freundschaft und das gute Ver-zwischen dem Hauö Savohen und den Eidgenossen nnd wie dieses Verhältnis! beiden Parteien

"»bi wenig Rnzen gebracht habe, ferner das besondere Wohlwollen des gegenwärtigen Herzogs, dann"w gerade jezt die Christenheit in großer Gefahr schwebe, wie namentlich die katholischen Orte im und"»üerhalb der Eidgenossenschaft wenig Freunde haben ; zudem wird in Erinnerung gebracht, daß man gc-"Ust, des V-örtischen Abschieds zu Gcrsan im verflossenen Herbst nach Hülfe und Trost für den Fall der-^lh lich hei den katholischen Fürsien und Herren umsehen müsse. In Berüksichtiguug nun alles dessenwird dem Gesandten für seine freundschaftlichen Erbietungeu gedankt und, nachdem mau von ihm vcr-"^»inien, daß er Vollmacht habe, in die Berathung über die Artikel selbst einzutreten, wird von den drei^>tei, Lncern, Schwhz nnd llnterwaldeu, in Gegenwart der Gesandten von llri nnd Zug, in die Sache^»getreten. Unter Bennzung der beiden altern Bündnisse mit Savohen, der Bündnisse und Vereinummit Frankreich, nebst andern hiezu dienlichen Schriften wird der Entwurf des Bündnisses artikelweise^'uhberathcn und daran geändert und verbessert, was man für die Ehre und Wohlfahrt des Vaterlan-für ersprießlich erachtet. Schließlich wird verfügt, daß eine Abschrift des hier beratheilen Entwurfsk em der i Orte zugestellt werden soll, damit jedes seine Meinung darüber beförderlichst nach Lucern^'ld, daß dieses dem favohischcn Gesandten das Resultat mittheilen könne. Auch au die beiden^tädte Freibnrg nnd Solothnrn wird von gegenwärtiger Verhandlung Mitthcilnng gemacht, ß». AuS"Nrag hes spanische» Gesandten Pompejns zum Kreuz berichtet Ritter Roll von llri bezüglich des' '"Rhandcls z,l Aarburg und der zu Mahlaud coufiseicrtcn Kleinodien, ferner in Betreff des HerzogsFlorenz u, a. m. Darauf wird Uri aufgetragen, dem spanischen Gesandten für die gemachten Mithaiiken und ihn um seine nachdrüklichc Verwendung für Restitution der Kleinodien zudamit dann auch die Kaufleute ihre Reelamationen geltend mache,l können. An den Schuldvon Mnlinen wird abermals geschrieben, er möchte Anfschttb bewilligen Endlich wird dem Ritter^'ll u,,d dem Landammann Lnssi aufgetragen, dem Herzog von Florenz zu danke» und Glnk zu wüm»jedoch ohne der V Orte Kosten". Die Einladung derer von Straßburg auf ihr nächstensZuhaltendes Schießen wird in den Abschied genommen. «I. Auf die abermalige Bitte der Obersten und^uptleute ans den katholischen Orten, man möchte ihnen beim König von Frankreich zur Bezahlung> auf Lichtmeß verfallenen Summe, herrührend vom Feldzng im Delphins», verhelfen, wird ihnen be-^Pt, ve» z,uei beliebigen Orten Gesandte zu bezeichnen nnd auch ihrerseits zwei auszuschießcn; dieselui dann mir Vollmachten und Jnstruetione» an den Ambassador in Solothnrn abgehen, nochmals nritl<u» Ernst mit ihm sprechen, ihn an seine wiederholten Versprechungen erinnern, die dringende Roth" Betreffenden, die ihre Knechte nicht bezahlen können, darstellen, endlich ihm bemerken, dag mau sich"»lst entsprechenden Falls die weiter» Schritte vorbehalte. Dieses wird auch an Freibnrg und Solothurn'breii, Verhalt mitgetbeilt. (S. u. Luggarus). t. lS. u. Mendris). 5. I" Betreff deS Vorschlags,allgemeines Gebet anzuordnen, haben sich noch nicht alle Orte entschlossen. Gegenwärtig wird eS in

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