December 1574,
^udtichaft zu begrüßen! da er aber zur Herstellung der Ruhe und der Eintracht in seinem haudc viel5" schaffe» und zu sorgen habe, so wolle er spater, sobald er Zeit finde, die eidgenössischen Gesandten^rne bei sich sehen und ihn, den Ambassador, über Zeit und Ort in Kenntnis? sezcn; mau möchte alsodahin stch gedulden und die Gesandten noch nicht abschikcn, Gruß und Anerbieten werden verdankt,^ Bortrag j„ den Abschied genommen. Die meisten Gesandten halten es nunmehr und bis auf weitereskgehrei, nicht für nöthig, Gesandte an den König abzuordnen, «I. Eine Zuschrift des Erzherzogs"diiiand von Oesterreich au die Xlll Orte in Betreff des Salzkaufs bei den Pfannen zu Hall imv hat wird ml msli'uonclnni genommen, «?. Es wird jczt kein anderer Tag angcsczt; wenn einemn aber etwas wichtiges begegnet, soll es davon an Zürich Anzeige machen, k. Auf lezter Jahrrech-""'P harte Schaffhauscn das Gesuch um Schenkung von Fenstern in sein »euerbautes Schüzenhaus^stellt, Run hat zwar die Mehrheit der Gesandten Vollmacht zu entsprechen, einige aber nicht; daher"Milien rs leztcre wieder in den Abschied,
k- aus dem Zincherercinxlar.
Man sehe auch in, Abschnitte Sch>rmertSain?ele>?euheitc»:l>lri Galle» » und >». Ret, nur
(<oiiferr>iz der V katholischen Orte.
Lucern. R157 3, Mvntncz de» Ztt Jnnunr.
ZtuatSaretiiv vuecr». Luccrn. Absch. Ve. k. t8i.
>Auch im Landesarchiv Zchwyj.I
Rathsbotein hueern, hudwig Pfhsfcr, Ritter, Schultheiß und Paunerherr; Haus Air der Allmend;> laus Flckensteiu; Niklaus Kloos, alle des Raths; Joseph Amrhhn, Rathsrichter. U r i. Johannes zum"'»neu, Ritter; Heinrich Püntincr, Statthalter, beide des Raths. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Land-""'"lann, Unterwalden, Marguard Jmfeld, handammaun ob dem Wald; Wolfgaug hussi, Statthalter'b dem Wald. Zug. Hans Rußbaumer, des Raths.
Es wurde diese Eonfcrenz ausgeschrieben wegen der auf der lezten Iahrrechnilng zu Baden auf-stellte» Artikel bezüglich der fremden Fürsten und ihrer Gesandte» und der Aufbrüche in der Eidge-''vssenschaft. Die drei Orte llri, Schwhz und Unterwalden weigern sich, dieselben anzunehmen, und haben'Ue>n wiederholt schriftlich und mündlich ersucht, ebenfalls davon abzustehen. Nach Eröffnung der Insen^^^" darüber gepflogener Berathuug wird, damit irnter den katholischen Orten über dic-
huukt Eiititimmigkeit walte und damit mau mir „desto bcsscrm Fug und Glimpf" alsdann vou dic-" 4>iiiel» abgehen könne, auf Ratification hin folgende Verordnung aufgestellt.- 1) Wenn in Zukunft^ Elesandter eines fremden Fürsten oder einer Herrschaft bei einem der katholischen Orte ankommen">d begehre,, würde, an diesem Ort Ambassador oder „Hägerherr" seines Fürsten zu sein, so soll ihm'vles Ort bei seiner Ankunft eröffne», daß er und die seinen sich „glcitlich" verhalten müssen, daß er,^vn er im Namen seines Fürsten um Hülfe, Bündnis? oder andere auch die andern katholischen OrteZischenden Sachen werben wolle, seinen ordentlichen Auftrag oder Credenzbricf, bevor er etwas vor-"^>»e, vorlegen, dann sein Gesuch öffentlich vor den obersten Gewalten vorbringen müsse und weder