Oktober 1574,
Gründen für nölhig, nicht mehr länger zu dulde», daß der Prinz öffentlich wider die in Frankreich be-findliche,t Truppen der katholischen Orte „practiciere" und sich als deren offenen Feind erzeige, ?»verständigt sich, den Entscheid über die Frage, ob man Gesandte an den König von Frankreich abordne»wolle, bis znr Ankunft des französischen Ambassadors zu verschieben, Bezüglich der beantragten Pe>Wendung für BesoldungSanfbesserung der Garde in Paris will man erwarten, ob es znr Abordnungeiner Gesandtschaft kommen werde, und dann diese Gesandtschaft beauftragen, die Sache dem König vo>zustelle»; wenn es nicht dazu kömmt, soll im Namen der VlI Orte an den König geschrieben we»de»,die „guten Gesellen" in Gnaden zu bedenken. Daneben soll die Sache auch dem Ambassador empfehle»werden, «I. Der savovische Gesandte, Herr von Jakob (von St, JacgncS), wünscht Antwort auf das lezth>»abgegebene Schreiben des Herzogs in Betreff der Stadt Genf und bittet nochmals, man möchte ans de»"'Gesuch um ein Vündniß nicht eintreten, sich um die rechtmäßigen Ansprachen des Herzogs auf dieselbe nicht-kümmern und in der bisherigen Freundschaft gegen den Herzog verharren. Die V katholischen Orte e>wieder» hierauf, daß sie sich derer von Genf ganz und gar nichts annehmen wollen, wie sie bereits w>cderholt versichert haben, und daß sie, wen» ein Ort sich mit denselben einlassen würde, nicht ermangwerde», es davon abzumahnen, Freiburg, das wegen eines Jrrthums bei der Ausschreibung anfdieu'»Tag nicht erschienen ist, hat seine Ansicht darüber schriftlich an Lnecrn »utgetheilt, Dem Gesandten vo»Solothurn, der darüber keine Instructionen besizt, wird eS in den Abschied gegeben, mit der freundliche"und ernsten Bitte an seine Obern, nichts mit Genf zu unterhandeln, und mit der Anzeige, daß am'Freibnrg dasselbe thun werde, indem man es dringend darum ersucht habe, und daß man der Ansicht 1^'die beiden Städte bedürfen keiner weiter» Abmahnung, wenn sie in Betracht ziehen, welche schändliäVUmtriebe dieses gottlose Bolk der Genfer nicht allein gegen den König von Frankreich, sondern »M"alle katholischen Fürsten, gegen die katholischen Orte und die katholische Religion sich erlaube.--Obs«!»»man nun an dem Erfolg dieser Ermahnungen nicht zweifelt, so wird doch au die beiden Städte die ni»gende ernste Bitte erlassen, sie möchten darüber antworten, ob sie den Genfern ihre „Anmuthnngzüglich des Bündnisses abschlagen wollen oder nicht, — An den Herzog von Savoven wird im Ra»mder VII Orte für seine freundschaftlichen Erbieten, sowie für die bisherige gütige Verabfolgung vontraidc ein Dankschreiben erlassen (26, Oktober», « . Das Gesuch dcS Uli WaldiSbühl von Rothenbmg'dem vor einiger Zeit sein HanS abgebrannt ist, um „Fenster und Wappen" in sein neuerbautes st ^wird in den Abichted genommen, t. (S. u. Thurgau), K. Schwvz macht Anzug, daß in der Ma>ä'-Gaster und im Sarganserland der Fürkanf und Wucher mit Gctraidc und Haber immer mehr übeil'»'nehme und daß dadurch auch der Wein, den die Säumer daselbst durchführen, bedeutend vcrtbeuert we>dces habe bereits mir Glarus die nvthigen Maßregeln getroffen und wünsche, daß dasselbe auch bei de'Unterthanen der VU Orte im Sarganserlaud gescheht. Dieses wird au Zürich »utgetheilt, damit esden Laudvogt entsprechende Weisungen ertheile, — Eine Beschwerde dueerns über Fürkauf von ^st"^durch Untcrthancn von Sebwhz wird lezterm Ort in den Abschied gegeben,—.Endlich wird bclchleÜtN^^gelegner Zeil auf einer gemein-eidgenössischen Tagsaznng dieses anzuregen, damit allenthalbenOrten auch Verordnungen in Betreff der Wirthe erlassen werden, I». Die Gesandten der dreiUri Schwhz und Unterwalde» unterreden sich mit denen von Lueern in Betreff ihrer zwei ZuM'über die aufgestellten Artikel bezüglich der fremden Fürsten und ihrer Gesandten, Lueernbezüglich der obbenannten zwei Schreibe» i ES sei eben so wenig als ein anderes Ort gesonnen,