Oetober >ö'?4
^Uch »och GlarnS einen evangelischen Gesandten nachgesendet hat. Wiewohl nun die katholischen Orte zuBaden bereits vier Gesandte bezeichnet babc». so halten sie es jezt aus wichtigen Gründen für uölhig,und fnr die Wohlfahrt des Vaterlandes und ihrer Angehörigen in Frankreich für besonders ersprießlich,auch damit nicht mehr evangelische Gesandte als katholische dort seien, daß von jedem der VIl katholischenDrte ein Gesandter abgeschikt werde. — Der Antrag wird zum Entscheid und zur beförderlichen Kennt-Uh'gabe an Lueern in den Abschied genommen. Eine Zuschrift (8. August) des Herzogs von Savohe»dw Vl> katholischen Orte in Betreff der Stadt Genf wird jedem Gesandten abschriftlich mitgetheilt.Vneeri, verantwortet sich bei Frcibnrg und Solothnrn wegen der Anschuldigung, als habe es ihreKimmen in Betreff der Gesandtschaft nach Frankreich an Zürich nicht mitgetheilt. Wege» dieses Unter-Mus waren nämlich die beiden Städte von Zürich und Bern verunglimpft worden. «. Uri, Schwhzuud Unterwalden fuhren Klage, daß mir den nothwendigsten Lebensmitteln, als Korn, Wein u. dgl. ein"»gebührlicher Wucher und Fürkauf getrieben werde, melden, daß fie in der Grafschaft Bellenz und ihrenu andern ennetbirgischen Vogteien dicßfallsigc strenge Weisungen an ihre Landvögtc erlassen habe»,^ud beantragen, daß dasselbe in allen Orlen und in den ennetbirgischen Landvogteien geschehen möchte.—"u»ach wird die früher dagegen erlassene Verordnung bestätigt und, weil die Sache keine Verzögerung^ieiden darf, im Namen der Vll Orte an die ennetbirgischen Landvögte eine angemessene Weisung cr-^u. An Zgj-jch Kenntnißgabe an die andern Orte davon Mitthcilnng gemacht; auch wird
<Knt, die Sache auf einem gemein-eidgenössischen Tage airznregen, damit überall entsprechende Maß-^el» getroffen werden, f. Auf den Anzug des Gesandren von Solothnrn, man möchte den Garde^ ?tcn j„ Paris für Erhöhung ihres Soldes entweder durch schriftliche oder mündliche Fürsprache be-k uh lein, wird beschlossen; IedeS Ort soll leine Gesandten auf nächste Tagsazung darüber instruieren.Es mjrd anderer Tag ans den 19. Oetober nach Lueern angcsezt. I». (S. u. Thurgan). I. Auf^ Schreibe» <9. ,j. t. Oetober) der drei Orte Uri, Schwhz und Unterwalden an Lucern bezüglich derM der Zahrrechnnng zu Baden gestellten Artikel in Betreff der fremden Gesandten antwortet nun lez-Es werde, sobald die drei Orte über seinen auf dem V-örtischen Tag zu Lueern am 29. Aprilünitachw,, Anzug hinsichtlich des „Fürsebießens" bei Aufbrüchen und andern wichtigen Geschäften die"-'u wiederholt verlangte Antwort werden abgegeben haben, dann seinerseits auch über dieses Schreiben^ uhrende Antwort geben. - Die gegenseitige» Entschuldigungen werden in den Abschied genommen^ ' "»d I. sS. Engelberg>. »». Auf das Schreiben von Ob- und Nidwalden an Lueern in Betreffüber den Ankenkanf und den Markt in der Stadt Lueern aufgestellten Sazungcn bcrathen sict, diesciftgen Gesandten darüber von Artikel zu Artikel. Wegen Kürze der Zeit aber kann die Antwort^utlchnldignng Lneerns (l. Oetober) nicht mehr in den Abschied gestellt werden, daher sie so baldMich „ach Unterwalden gescbikr werden soll.
y Man sehe auch !,n Abschnitte Herrschaft»- und SchirmortSanaele^enhetten;
^.^^Utfsrhaft Thurgau >». Art ssa. Stifte II. Klöster.
A ^ ^^Uetbirg. sUogteie» nberh Art. ttn. Polizeiliches
nnd Thal Engclberg Art. üs ^ Art >i.