August 1574
>»eu worden. — Diese Verordnung wird nun von der Mehrheit der One bestätigt. «». Vorzüglich wegenber steten Unruhe» und Kriege, die seit einige» Jahren zwischen dem König von Frankreich und seinenUntcrthanen wüthen. war dieser Tag ausgeschrieben worden. Zürich bittet nun, man möchte diesen Janv">er und dieses Blutvergießen, das Frankreich zum äußersten Verderbe» führe, zu Herzen nelnnen und"ch darüber zu verständigen suche», wie diesem großen liebet begegnet werden könnte, damit man end-zu einem dauerhaften Frieden gelange; Zürich habe einen Vortrag des Prinzen von Cond«' allen^tten mitgethcilt, mit der Anfrage, ob es einen gemein-eidgenössischen Tag ausschreibe» soll, und da dieMehrheit dazu gestimmt, habe es gegenwärtigen Tag angesczi. Zürich, Bern, Basel und Schaffhansenu>»»nen dabin, man solle gemeinsam eine Gesandtschaft an den neuen König abordnen, um ihm zumAntritt seiner Regierung Glük zu wünschen und ihn zu bitten, mit seinen Unrcrthanen einen gütlichenAntrag und Frieden abzuschließen. Die ander» neun Orte äußern sich dahin, daß sie diesen Anzug"'cht erwartet, sonder» vielmehr geglaubt habe», der Tag sei allein wegen des Prinzen von Cond«' ans^schrieben worden, daß sie deßhalb auch keine Vollmacht erhalten haben, zum Erlaß eines Schreibens"^r zur Abordnung einer Gesandtschaft mitzuwirken. Die Gesandten der I V lutherischen Städte drükcn"un ihr Bedauern darüber aus, daß die der neun Orte nicht mit entsprechenden Vollmachten versehenwollen ihnen jedoch nicht verhehlen, daß ihre Obern entschlossen seien, ohne Verzug Gesandle anKönig abzuordnen; sie bitten deßhalb ganz freundlich, die Gesandten der nenn One möchten ihr^sichren ich rotonnulnm nehmen, um bis zum 22. des laufenden Monats sich zu entschließe», ob auchbei der Gesandtschaft nach Frankreich sich bctheiligen wolle», t. Da die VII mit Frankreich verbün-^^n katbolischen Orte von den IV lutherischen Städten vernommen haben, daß diese sich entschlossen,^Kjandte an den König abzuordnen, nicht allein um ihn zu begrüßen und ihm Glük zu wünsche», son-uu, auch ,1^, andere Anliegen beim König vorzubringen, finden sie sich veranlaßt, auch ihrerseits mitblander sich z,, beratheu, wie sie die Sachen zum Besten der katholischen Fürsten, Grafen, Cdeln, Her-und insbesondere der französischen Untertbanen an die Hand nehmen wollen; deßhalb vereinbaren>>ch auf Ratification bin also - Es sollen beförderlich im Rainen der acht Orte Schultheiß Pfhffer,^"dammanii Schorno, pandammann Lusn und Schultheiß von Affrv mit Jnstrnetioncn und Eredenz-Aefen an den König abgeordnet werden, um ihm das Beileid über den Tod seines Bruders, des K
la»d ihn zu bcglükwiiuschcn, daß er aus dem Königreich Polen so glüklich in seinem Erb-
^^^'"üetroffen sei, und iln» Heil, Wohlstand und lange Gesundheit zu seiner Regierung zu wünschen;brj„" ^ Gesandten der IV Städte noch anderes in Betreff besonderer Personen beim König vor^ sollten, jo sollen die Gesandten der acht Orte sich dessen nichts annehmen, sondern sich genau>» « '^^"^"^iou halten. — Dieser Beschluß wird in den Abschied genommen, damit jedes Orr so bald> > ' sich darüber entschließe und seinen Entscheid puecrn mittheile zur Kenntnißgabc an die bezeichnetenandren. Die Koste» der obgenannte» Gesandtschaft wollen die achr Orte trage»! sie ballen sich da->»«/" ^ ^ berpflichtet, an jene der Gesandten der IV Städte etwas beizutragen. K. (S. u. Lugga-" "nd Bellenz). I». <S. u. Lauis). I. pandvogt Hösli meldet aus Auftrag seiner Obern, daß dern Artikel, bezüglich der Begehren fremder Fürsten und Herren, nicht beistimmen könne,
es vorerst vor die Vandsgemeinde, vor welche solche Sachen gebören, bringen »nifie.
V «>»S de», Kiwnicrtrenivlar.