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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Juli lüI4.

Knechien einerseits und den Safttagen, in Zürich, den Sustmeistcni und Austrägern zu Wallcnitair,Tuggeu, Horgcn und a. O. m, anderseits walte» verschiedene Anstände wegenunsorgsamcm" Ein- undAustragen der Früchte, Güter in st w. in die Schiffe, wobei viel verloren geht, anderes beschädiget wildund wofür dann die Schiffmcister ni» Entschädigungberechtiget" werden. Lezterc begehren imn, dap su>das Verladen, Verpaken und Controllieren eigene Leute angestellt werden, indem sie bereit wäre», de»selben einen angemessenen Lob» zu geben. Dieses Begehren wird ,n> iinNrnoinliim in den Abiä'ie^genommen

(Z einen, - eidgeiiösfische Tagsazung.

B^dett. > bi, ti. ÄluHttst (Sonntag vor St. Laurenz).

2taatSarA,iv Vlleern. Allqcl»». Absch. Bd. W^. Uil>lAuch in oen Archiven Zürich, Bern, Freiburg, Solvtburn und Aarnu.l

Gesandie: Zürich. Hans Kambli, Vurgermcistcr; Konrad Escher, Sckclnicister und des Kalbs. Ve, »Beat Ludwig von Mütine», Schultheis. Lueern. Ludwig Pfhffer, Kitler, alt-Schultheis; und Panne»Herr: Hairs An der Allmend, des Katbs. llri. Jost Schmid, Landanimann; Peter von Pro, alt-La»danrmaun. Schwhz. Ehristoph Schorno, Kilter, alt-Landammann nird Paitnerherr. Unterwaldc»(Andreas) Schönenbüht, alt-Landammann ob dem Wald, Melchior Lnssi, Ritter, alt -Landammann »>ddem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, des Raths. GlaruS. IostHösli, des Raths. Basel. Ul»»ä'Schulthtß: Franz Rechberger, beide des Raths. Freiburg. Ludwig von Affrh, Schultheis;. Soloth»»»-Stephan Schwaller, Venucr und des Raths. Schaffhauseu. Alexander Peher, Bürgermeister: l>>. H»"'Konrad Mehcr, des Raths. Appenzell. Haus Bodmer, alt-Landammann.

». Der Landvogt von Baden macht Anzug: Er habe vor einiger Zeil auf die Zigeuner und H^'den wegen ihrer Diebereien und anderer Vergehen Jagd macheu und ihnen die Pferde sammt demder" wegnehmen lassen und unter lezterm viel gestohlenes Gut und Dietriche gefunden: er mache (»»>.»Anzeige, damit man jedermann vor denselben warne. Es wird daher an alle Landvögte dich- »»^seits des Gebirgs geschrieben, sie sollen die Zigeuner und Heiden, wo sie solche finde», gefangen »mcn und strafen. Hierauf meldet Schwhz, das; unter diesen Heiden die Männer Diebe, die WcüeHexen seien und das; dieselben, als es Leute ansgeschikt habe, um sie aus de» Alpen gefangen zu neh>»^sich also in den Felsen verstell haben, das; mau nicht habe zu ihnen gelangen können. Dieses »»'in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Maßregeln zu derenAusrottung" treffe. I»' ^leztcr Iahrrechnnng harten die Gesandten der Grasschaft Burgund begehrt, das; man die vor»k ^reu ausgestellten Instructionen und Eredenzbriefe den betreffenden eidgenössischen Gesandten erneneumöchte, damit sie dabin, wo sie nöthig, abgeordnet werden könnten. Ihrem Begehren wird entsst >säHv. Dem mahländischen Gesandten Pompejus zum Kreuz war auf leztcr Tagsazung unter Ratifüatu"Vorbehalt zugestanden worden, das; die ennetbirgischcn Unterthanen von jedem Saum, den sie durch das H^zogthnm Mahland führen, l! Realen Transitgebühr entrichten sollen. Dieses wird nun bestätigt. <1den Gesandten einiger Orte war lezthin eine Verordnung bezüglich der Aufbrüche und des Ve» »»fremder Gesandten oderLägerhcrren" in der Eidgenossenschaft entworfen und in den Abschied gc>

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