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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Mär; lDD

lcute diescir Lcheneid haben schwören müssen; man wolle niemanden von seinem Glanben verdränge»; weraber den Leheneid nicht leisten wolle oder tonne, möge sein Lehen aufgeben, Zürich rcplieiert: Es chtallerdings wahr, daß die Lehenbriefe dieses vorschreiben, auch daß die neuen Lehcnbriefe ganz wie d>ealtern lauten; weil aber der junge Koch nicht im Thurgan, sondern zu Stein seßhaft sei, so hoffe es, manwerde denselben bei seinem Glanben bleiben lassen, Die fünf übrigen Orte entsprechen nun dem Au-snrben Zürichs und nehmen dessen Begehren in den Abschied. «». Bürgermeister und Rath der StadlLindau verwenden sich für ihren Bürger Zakob Taller, dem zu Stekborn eine Summe Geld entwendetworden, welche Summe man aber auf dem gleich darauf ergriffenen Dieb gefunden habe; sie bitten, manmöchte ihm das Geld wieder zu Händen stellen, erbieten sich dagegen, in ähnlichen Fallen das gleiche tbnnzu wollen , sowie dieses überhaupt bei allen Nationen übliches Recht sei. Wegen Mangel an Iustruetionenwird das Begehren ml inMnnnnllnn genommen, «I. tS. u, Thurgau). «. Gin Bortrag des franzöülchouAmbassadors, in welchem er zur Ginigkeit ermahnt und bittet, die Eidgenossen möchten sich wegen go-ringsügigen Dingen nicht entzweien lassen, wird freundlich verdankt und in den Abschied genommen,f. Der Ganzler des Abts von St, Gallen macht im Namen des AbtS und des Hauptmanns den 'T-o>sllllag, man möcllle die kleine nnbegneme Wohnung des Hauptmanns zn Whl, da jezt gerade zwei Hnu-ser dort feil seien, zu vertauschen suchen,- Wird ml inllrnonllnin genommen, K. Der spanisch -mahla»dilllw Ambafsador, Herr zum Kreuz, übergibt seinen Bortrag, in welchem er berichtet, zu was sich ^Gnbernator bezüglich der ibm eingereichten Beschwerden entschlossen habe. Wird zur Ziistrniernng >r»lnächsten Tag in den Abschied genommen. Bei diesem Anlaß wird der Ambafsador um Berwendung beimGnbernator ersucht, damit den armen ennetbirgischen Unterthauen bis zur nächsten Tagsaznng ihre Z>"'sc», die sie aitt mahlcindischem Gebiet haben, verabfolgt werden und damit ihnen bis dahin erlassen werbe,von jedem Saum l! Realen z» geben, indem man sich dann auch zn einer entsprechenden Antwort ent-schließen könne, Ii. <S. u. Lanisi, I. Das Gesuch des Landammann Lnssi von Unterwalden, es mochujedes Orr ein Fenster mit seinem Wappen in das neue Hans seines Landsmanns Hans Kaiser h-henken,wird all intllrnonllnm genommen, k. Gs wird einsweilen fein anderer Tag angesezt; sobald die Antwortvon Schaffbansen eingetroffen oder ein anderes Orr es für nöthig erachtet, soll Zürich einen Tag ans-schreiben

Man sehe auch in. Abschütte Herrschaft?- uur> Ichirmortsangeicgenhciten:ikaridgrafscliast Lhnrgan, k. Art, NN Lcheusachen. >t. Art,. ttN. Leibeigenschaft l>.

l!l- Iuhijsachen,

Vier rniietblrg Vogteien überh r: A>t, N>N, Verkehr mit Mahlaud,

Lnndvogrei Lanis k. Ari, Verwaltung iui Allgem,

Abtei St. Gallen ' Art Mi,

Coiifere«; der V katholische« Orte.

Lucevn IA7^ll, Dvnstng den Äv April

Staatsarchiv ^ecrn. Altern. Absch. Bd. L.

«Auch in cen Archiven ^chwyz tlNd Ol'walocn.i

Ralbsbotcn t Lneern. RockuS Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfvffer, Ritter, alt -Schultheiß nnb -G"'nerberr; Hans A» der Allmend; RitlanS'Kloos, Fahnrill,, alle des Raths Hans Kaspar Sonnenborg,