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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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522
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Juli l57ll.

». und I». (S. n. LtiIZarns). r» sS. LaniH. «I. und «. (S. u. Luggaras). l. Auf das Gesuä' resLandvogts zu LuggaruS, Haus Lussi von Uuterwalden, uiu Schenkung von Zeitstern mir den Was'pc»der XII Orre iu sein neues Haus zu Unterwalde» schenkt ihm jedes Orr in Berüksichtigung irine»Verdienste 4 Kronen. K'. (S. u. Luggarus). I». HS- u. Bcllenz). I. (S. u. LauiS). 1^. <S. u. Luggarusund Mainthal). >. fS. u. Bier ennetdirg. Vogt. überh.).

Man setie auch im Abschnitte HerischaftSan^elc^enheiten l

Vier e>itietl> Vogteien überh.Landvogtei LauisLnggarnS und Mainthal.Landvogtei Luggarus.

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Belle»,;, Bollen; und Ziivirra >>

Art. 2«>. Amtsrechilnilli.

Art. 2!>e, Iustizsllchen.

Art. lb>. Amielechniinl!.

Art. 292. Münzwese».

.. 2.57. Tcrritvrialüreitiakeiten.

252. Kauf cvnssSeicrter Güter.

175. Justizsacheil.

Art. 292

iu

Art. .258. Hände! und Gewerbe.

Art. 2.54. Kauf evnstSeieiter Güter. 1,55. Märchen.95. Bnßciircchniina.

'iL: I .

Konferenz der drei Orte Zürich, Schwyz und Glnrus.

Zuriet,. I , 3. Auczuft

Vclttdcsar^nv ^cinviiz.

Beten i «Nicht augegebe»).

Weil man vernommen bar, daß die Schiffmeister des Oberwasser-ßahrs, nämlich WilhelmZürich, Melchier Lindauer von Schwhz und Zakob Müller sammr tllrich Landoll von GlaruS wegenhöhung des Zehrgelds bei den Wirthen in Schulden gcrathen sind und daß dcßhalb Lindauer und reuler in Zürich eingestckr worden, weßhalb das ffahr jezr nicht gehörig versehen wird und wodurch den duOrten an ihren Zöllen, Geleiten und andern Gefallen bedeutender Nachtheil erwächst, so habenund Glarus Gesandte nach Zürich abgeordnet, um die benannten vier Schiffmeister über ihr Thun ni"Lassen, über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verhören und daö Resultat ml rekoroncluin zu nclM»Die Schiffmeister legen nun über ihre Einnahmen und Ausgaben speeisieierre Rechnung ab. Eine 4". >derung des Wilhelm Ustcri ans der Zeit, da er die Schifffahrt von Zürich bis Lachen allein venel»'»'wobei er wegen Zufrieren des Sees in großen Schaden gekommen war, wird abgewiesen; ebenso wnd il»"überbnnde», wegen einer abfälligen Entschädigungs-Reelamation für eine in jener Zeit zu Grunde gega»jff'»Ladung Salz gemäß der alten Schiffsordunng allein Rede zu stehen, ohne die drei andern Schiff»'"^belangen zu können. Nach genauer Untersuchung der Schulden dieser Schisssgcsellschaft und nachvernähme der hier anwesenden Gläubiger ergibt sich, daß der Rükstand sich auf W14 Pfd. ^ll Hllr. belänft, was auf jeden Tbeil 12(14 Pfd. 17 Schil. 7> Hllr. bringt, die sich auf 4(1 Pfd bech"^den Gefangenschaftskosten des Lindauer und Müller nicht inbegriffen. Die Schiffmeister erkläre» , ^sie gegenwärtig nicht im Stande seien, die Schulden zu bezahlen, daß sie aber mit all' ihrer liege» ^und fahrenden Habe für dieselben einstehen; sie bitten, daß man einen Aufschub bei ihren GlänblßUauswirken möchte. Da lezrere jedoch auf sofortiger Bezahlung bestehen und eine Vereinbarunghältlich ist, wird cS in den Abschied genommen, damit jedes Ort sich darüber entschließe, wie man