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b'lche Reden, wie er in seinem Schreiben angebe, gefallen waren; deßhalb wolle man sich hicmil verant-wortet haben; was aber sonst etwa geredet worden, wolle man jeden seiner Zeit selbst verantwortenbsssen. K.^Zwek der gegenwärtigen Versammlung ist, sich über eine einmüthige Verantwortung zn ver-unbaren, warum die drei Orte den Zuzug nach Venedig bewilligt haben, Es wird nun beschlossen, fol-Sende Antwort zu geben! Da seit einiger Zeit bekannt sei, daß Unterwalden sich durch Ammann Lussi"Ut Venedig in Unterhandlungen eingelassen und dann dieser Aufbruch zn Stande gekommen, und dawan gesehen hätte, wenn der Antrag allen oder einigen Orten wäre eröffnet worden, was aber wohlwegen der Dringlichfeit unterblieben sein möge, so glaube man nicht, daß man dadurch Bündnissen oder''uoern Verträgen zuwider gehandelt habe, besonders weil das Unternehmen gegen den Erbfeind undEwiger der Ehristcnheil gerichtet sei; weil sie also nichts wider Bündnisse, Brief und Siegel gctha»" tM, s» man ihnen in Zukunft keine weiter» Schranken sczcn, sondern sie bei ihren uralten Frei-wchm und Herkommen bleiben lassen; übrigens werden die drei Orte das, was Bündnisse, Vereinnng,"wnnng, Landfrieden, Brief und Siegel von ihnen fordern, stets gewissenhaft halten und ihren- 'ündgcnossen alle eidgenössische Treue und Liebe erzeigen, Melchior Lnssi, Ritter und alr-Landam-wann von Ridwalden und gewesener Oberst des Zngö nach Venedig, hatte auf dem lezten Tage zuWinnen in Gegenwart seiner Mithauptlcnte über diesen Zug umständlich berichtet; er anerbietetWss, stch ger„ „och weiter verantworten zu wollen, im Fall man sich mit seiner Verantwortung nicht be-^u'igen würde. Die Verantwortung wird vollkommen genehm geHallen. «I. An Lueern wird ein Schrei-te" ^/ssnden Inhalts erlassen! Lueern sei bereits bekannt, mit welchem Begehren die von Genf sich anw beiden Städte Freiburg und Solothnrn gewendet haben; wenn es daher Lueern und ebenso Zugfällig sei, möchte es in der V Orte Namen die beiden Städte ermahnen, sich in kein Bündnis; oder^ stssecht mir denen von Genf einzulassen, bis gemeine Eidgenossen wieder zusammenkommen ; und daw Gesandte von Solothnrn auf dem lezten V-örtischen Tage zu Lueern angefragt, ob seine Ober»,zu Sicherung ihrer Stadt, Land und Leute mit denen von Genf irgend ein Abkommen treffenwollen, dazu nicht befugt wären, so wünsche man die Ausschreibung eines V-örtischen Tages, um sichdie daherige Antwort zn verständigen, o. Da Uri die Anzeige macht, daß es seine neulich geschla-gnen Doppler durch Hauptmann Bartli Kuhn und zwei Goldschmiede habe probieren lassen, welche sie' /s Angster werth gefunden habe», wird beschlossen, auf nächstem V-örtischen Tage sowohl Lueern als^ wch darum anzugehen, daß sie die Doppler und anderes Geld nach ihrem Schlagwerth annebmen,w» ja andere schlechtere Münzen nicht abgerufen seien, f. K. I». l. lk.. l. <S. u, Bellenz,^»z und Riviera).
^ Man sel,e auch im Abschnitte Herrschaften»,,clegeicheiten:
Vollen; uuv Riviera t > Art. 287—2N2.
(5iinetbirgische Zahrrechniliigs - Taglllzung.
Vuggnrus IS73. 27. Zttli.
«TtaalSarctnv V»»cevn. Ennetbirq. Absch. tlt 77.lAuch in den Archiven Zürich. Bern um Lolothurn.l
Bote»: —-«Die nämlichen wie auf der Jahrrechiiung zu Laufs den '25. Juni lüllls.
ill!