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würde, wenn sie die Thaler, Gulden, Halbgnlden, Orr, Zwölf- und Zchnkreuzerstuke »ach dein Schrotu»d Korn der Reichsordnung, die geringer» Stükc aber, die sie für ihren Verkehr nicht entbehren können,als Bazen, Halbbazen, Schillinge, Kreuzer bis auf den Angster oder Halter nach bisheriger llebnngMünzen; sie machen dagegen das Anerbieten, das! die bei ihnen vorzüglich kursierenden französischen Dik-Üsenningc und eidgenössischen Mnirzen probiert und gewerlhcl werden sollen, Die schwäbischen Gesandte»heben ,zate Hoffnung und wollen die Sache ans dem nächsten Kreistage vorbringen, et. Der savohischeGesandte, Herr von Roll, übergibt seine Gredinve, meldet, das; der Herzog mil Bern einen Vertrag abheichloffen habe, gemäß welchem dieses übelbeleumdete schlechte Personen nach der Verurtbeilung demHerzog überliefern könne, um sie einige Fahre auf die Galeeren zu tbnn, und stellt das Ansuchen, dieandern Orte möchten diese» Vertrag in den Abschied nehmen. - Schwhz macht die Bemerkung, daß^üeiilhalben nnpreskhafte Bettler bewaffnet umherschweifen, den armen Untertbanen zu Stadl und bandMs dem Hals liegen, diesen das Almosen wegbctteln, stehlen und rauben, daß die Bettler, ungeachtetschwhz Bettelvögte aufgestellt habe, dennoch bei Rächt in's stand kommen, und beantragt, daß man ent'brechende Maßregeln dagegen treffeil möchte. Beide Vorträge werden in den Abschied genommen,» Der Gesandte des Herzogs von stongncville bittet »m Antwort über den von Herrn von ManignerMs lezter Fahrrechnnng gehaltenen Vortrag, inden, der Herzog nur die alte Freundschaft zu erneuernwünsche, Darauf bemerken die Gesandte» von Bern, daß die Grafschaft Neuenbürg und die Herrschaftalendhs mit Bern ein Bnrgrecht beschworen, daß vermöge eines Testaments der Graf von Madrnz die'^U'tchaft ValendhS an sich gezogen habe, daß dessen Schwager, der Graf von Tornielli, ein älteres^ darauf z» habe» glaube, so daß beide mit einander in s Recht gekommen seien, das; aber der HerzogM iongneville der Ansicht sei, die Herrschaft ValendhS gehöre mit aller Herrlichkeit zur Grafschaft-'eittnbnrg, daß dann Bern gemäß des Burgreebts sich in s Mittel gelegt habe, freilich bisher obne Er-. ü Weil man aber über diesen Handel nicht instruiert ist, wird er ml instonimünin genommen ; inzwi-schen last jedes Ort in seinem „Behalt" nachsuchen, ob etwas über diese alte Freundschaft zur Grafschaft'"uenburg aufzufinden sei, K. und I». HS- Thurgau», >. Der österreichische Rath Hans Melchior^ßgcnzer von Wasserstelzcn meldet, daß der schwäbische, der fränkische und der bayerische Kreis sich in7 ^ der Münzordilnng mit einander verglichen haben, daß auch der österreichische Kreis sich ibnen anfliehe» werde, und wünscht, daß die Orte, welche kaiserliche Münzfreiheiten besizen, in Zukunft nur^tichsordnung münzen, indem dann der Silberkanf ihnen auch wieder bewilligt würde. NachdemUnn nun vorgestellt, daß man die gröber» Sorten bis zum Zehnkrenzerstük nach der Reichsordnnng^ lchlagen nch wohl verstehen könnte, daß es aber nicht wohl möglich wäre, die geringer» Sorten vomabwärts nach derselben zu schlagen, spricht er die Hoffnung ans, es werde nun bezüglich desdas ü>ohl entsprochen werden. It. Dem österreichischen Rath H. M. Hcggenzer wird geklagt,
len ^ Kornkanf auf österreichischem Gebiet durch Mandate beschränkt ici, dap den von Eidgenopnicht öiterreichischen Orten gekauften Früchten der Dnrchpaß durch das öjterreiäniciw Gebiet ge-werde, die Regierung im Ober-Elsaß an vier verschiedenen Orten Korn aufspeichern lasse und!' einige» österreichische» Nnterthancn, welche nach Basel zu Markt haben fahren wollen, an den Zoll-e te» die Pferde von den Wagen genommen worden seien. Ferner wird geklagt, daß die Regierungu Oesterreich den Salzkanf ganz an sich gezogen und zwei Faetoren aufgestellt habe, wodurch jedes" W' um g bis 4 Gld, höher zustehen komme. Da nun solches alles wider die Erbeinnng sei, die man
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