Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
488
Einzelbild herunterladen
 

Februar lc>72.

Ritter und Paunerhcrr, beide alt-vandammänner nid dein Waid. Fug. Hans Müller, SiadtschrelbetGlarns. Paulus Schuler, pandammann und Pannerberr. Basel. Werner Wölfli; lllrich -schnltbcß,beide des Raths. Frei bürg. HauS von bauten, genannt Heid, Schultheis!. Solotbnrn. Urs Rncbthalt-Schnlthcis;; Werner Salcr, Stadtschreiber. Lchaffhausen. Dietegen neu Wildenberg, genannt Ringt,Bürgermeister. Appenzell. Foachim Meggeli, pandammann.

i,. (S. n. Freie Aemterp I». Gesandte der Stadt Mühlhansen melden, daß ihre Obern erwaUelhabe», der österreichische Ratb Heggen zer werde über ihre ans lezter Fahrrechnnng eingereichten Klage-punkte nunmehr Antwort geben, und daß sie nun, da derselbe jezt keine Vollmachten habe, bcgelne»,man möchte diesen Handel ml mMruomlniu nehmen. «. purer» macht die Anzeige: Ein Schuhmacher ausUnterwalden habe in bueern beute werben wollen, sich aber durch die Flucht der Verhaftung entzöge»'ferner, es seien drei Fremde in bneer» zum weißen Kreuz eingekehrt und haben verlauten lagen,hätten Vollmacht, für den Grafen von Martigas tausend Eidgenossen und eben so viele Franzosenawzunehmen"; diese seien ebenfalls der angeordneten Arretierung durch die Flucht entgangen; derwlbe Gutsvon Martigas habe leztes Fahr fünfhundert Eidgenossen nnd eben so viele Franzosen von bvon »mbVenedig geführt nnd auf die Fusel Dnleigno verlegt; da dann die Türken diese Fusel belagert, ba^der Graf mit diesen eapitnliert, bei welchem Anlaß nur der zehnte Thcil obbenannter Mannschaft davongekommen sei; die andern seien tbeils niedergehauen, theils in die Sklaverei geschleppt worden,bandammanner bussi nnd Wascr von Unterwalden verantworten ihre Obern bezüglich des Schuhmachers.Da übrigens allgemein bekannt ist, daß überall in den Orten nnd Vogtcien Aufwiegler sieb bernnitwben und Knechte nach Venedig wegführen, da ferner bandammannn Schund von Uri berichtet, daß gaussTruppen täglich durch Uri panieren und auf Befragen zur Antwort geben, sie marschieren nach Venedig,wahrend sonst stets üblich gewesen, daß Kaiser, Könige nnd Fürsten, wenn sie etwas vorzubringen gehabtoder Knechte anzuwerben gewünscht haben, zu diesem Zwek Gesandte an die Eidgenossen gcscbikt und nbc>das wie nnd wohin Auskunft gegeben, nnd weil man besorgt, es möchte dieses Weglaufen von Knechte»der Eidgenossenschaft zum Schaden gereichen, so findet man, daß hier Einhalt gcthan werden müsseschon einige Gesandte nur Vollmacht haben anzuhören und zu referieren, wird dennoch beschlossen-' .^^Ort soll ans seinem Gebiet das Weglaufen in fremde Dienste streng verbieten und Aufwiegler nachte'dienen strafen; die an den Grenzen und Pässen gelegenen, besonders Uri, sollen niemanden durchla'ss"nnd die betreffenden beim Eid wieder in ihr Vaterland zurükweisen. Von diesem Beschluß wird an Waülchdie lll Bünde, den Abt von St. Gallen, die Städte Mühlhanscn nnd Rotwhl, sowie an die pandvögledies;- nnd jenseits des Gcbirgs und an die Städte Baden, Bremgarten, Mellingen, Dießcnhosen undBischofszell Kennlniß gegeben. «I. Gesandte des schwäbischen Kreises überbringen ein Schreiben von de»zu Frankfurt am Mai» versammelten kaiserlichen Commissarien, Ehurfürsten und Reichsständen l'l. ü5>. September l'Ol), worin diese begehren, daß die Eidgenossen in Bcrükstchtignng, welche Nachtheile dnubdie Ungleichheit und durch die ungerechte Schwächung der Münzsorten für den Handel erwachsen, »»dwie dadurch Tbeurnng der für den Lebensunterhalt nothwcndige» Bedürfnisse herbeigeführt werde, »'der Reichsmünzordnnng münzen, nnd worin sie dagegen das Verbot des Silberkaufs aufzuheben ve'sprechen. Die eidgenössischen Gesandten erläutern darauf, wie ihnen unmöglich sei, daS kaiserliche M»'Uediet zu halten, gemäß welchem man bei Strafe der Consiseation keine andern als ReichsmünzenReich ausgeben dürfe, nnd bitten um eine Antwort, ob man ihnen den Silberkanf im Reich bewillige'