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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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476
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geben auf diese Zusicherungen günstigen Bescheid. Bern, Freiburg und Solothurn erklären schließlich,daß sie dieser Münzordnnng nicht beitreten werden, sondern es bei ihrer vorigen Erläuterung bleiben lasseni. <S. u. Nheinthal). «. .Kaspar Spliß von Schaffhauseil fuhrt Beschwerde, daß er, nachdem er sich >»"Wendel Häberlin von Salcnstein um eine bedeutende Summe für Hieronimuö Carlin verbürgt, die>e>Bürgschaft wegen, da auch er zu keiner Bezahlung gelangen könne, daS pand habe meiden müssen! er bitterum Hülfe. Demieach wird an die II! Bünde geschrieben, sie möchten die betreffenden Schuldner z»>Zahlung anhalte», t. (S. u. Baden). ,i. HS. u. Rheinthal). ». pueern >lnd Zug hatten lezthi» duErklärung abgegeben, daß sie den Hauptmann Tanncr, wenn sie ihn auf ihrem Gebiet betreten, wegenseiner unchristlichen Aeußerungcn nach Berdiencn bcskrafeil werdeil, weil llri denselben allzu gelinde bestrafthabe. Es sollen nun die beiden ander» Orte Schwhz und Unterwalden unverzüglich nach Lneeru bericbtcn, ob ne dasselbe lhnn wollen. H». Gesandte des „CardinalS von Ems" berichten an die X katbolOrce, wie die von Blschofszell gehandelt haben, und übergeben ihre Klage schriftlich an pueern zur M>ttheilllng an die vier andern Orte. x. HS. u. Mendris). Auf einen Anzug Lucerns, daß wegen desFürkanfs der Hodler das Korn sehr lhener geworden und daß es die Fürkäufler zum warnenden Be>spiel für andere bestrafe» werde, wird beschlossen .- Jede Obrigkeit soll geeignete Maßregeln treffen, danutder Fürkanf abgestellt und niemanden gestattet werde, Korn, Roggen, Haber n. dgl. weder in den GottesHäusern, Speicher», Mühlen, Häusern, noch auf dem Feld aufzukaufen! wer etwas zu verkaufen bat,soll es ans die freien Märkte in die Städte führen und daselbst verkaufen; wer sich dagegen verfehlt,soll bestraft werde»! jede Obrigkeit soll ihre Müller dazu anhalten, daß diese recht und währschaft mahle»,damit niemand betrogen werde. Dieser Beschluß wird dem Abt von St. Gallen, den III Bünde», allenpandvögtcn und den Städten Baden, Bremgarten und Meilingen mitgctheilt. Benediet Stoker vonSchaffhausen und der „Zilei" fZhiin) von St. Gallen und Mithasten führen Beschwerde, daß ihnen einebedeutende Geldsumme, welche sie aus Phon durch das Herzogthum Savohen haben führen wollen, do>tohne alles Verschulden verarrestiert und nach Camerach geführt wordeil, unter dem Vorgeben, sie hätte»dieses Geld nicht nach Vorschrift eonsigniert und beim Zollner angegeben. Es wird an den HcrE'ügeschrieben, er möchte das verarresticrte Geld verabfolgen lassen, oder dann berichten, was für Ben»ögeübt worden ; dieses wird auch ml »nNrnomInm genommen. Gesandte der Stadt St. Gallen berichte» -Vor einigen Jahren sei durch die Schiedlenle der vier Orte eine Vereinbarung zwischen dem Abt »>"der Stadt über alle streitigen Artikel vermittelt worden, vermöge welcher die Stadt vom Gotteshausabgesondert worden; „Nun shen shc Vorhabens, diewhl das Gotchns Sannt Gallen mit einer Ringü"""Inbeschlossen, ein frhheit zemache», damit mengklich, so derselbig Tags oder nachts nottwendig, i>^selbigen gebrucheu könne;" sie wolle nun ihr Gesuch beim Kaiser vorbringen und bitte z» diechwBehuf um eine Verwendung der Eidgenossen. - Es wird ihnen erwiedcrt, man wolle ihren W»»^'dem Abr von St. Gallen mittheilen, weil man nicht wisse, ob die Sache ihm genehm wäre oder nichtDas Begehren wird ml >n<lr»omlum genommen. I»I». HS. u. Lauis) r«. (S. ». LuggaruS». ^

u. Vier ennetbirg. Vogt, iiberh.). t«. Gklandte des Shndie und der Kleinen und Großen Räthe ce>Stadt Genf bitten um Autwort auf ihr lezthin an die Gesandten der XIIi Orte und nachherjedes Ort einzeln gestellte Gesuch um Aufnahme in daS Bündniß mit den Eidgenossen und «»>theilnug dessen, was allenfalls der Herzog von Savohen dagegen einzuwenden versucht habe, damit iwstch gehörig verantworten können ; ne bemerken ferner, daß ein Bündniß mit der Eidgenossenstluift,