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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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477
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Juni INI j--

^"»dSgeuossc auch der Herzog sei, diesem nichts schaden werde, und stelle» schließlich die Vortheilt einesWichen Bündnisses dar, - Da einige Gesandte» darüber gar nicht, andere nnr zum anhören instruiert""b, wird es ml inxtniunilnin genommen, t'll'. (S, u, Baden), K-K-. HS, u. Freie Aemrer). I»I». n, II. HS. u.^hurgaii». l^i^. (S. Mainthal). II. Wegen eines vom Papst eingelangten Brede ll(), März, bctref-w»d die Erecntion des trident, Eoneiliums im BiSlhnm Eomo), sowie wegen der Frauen zu Dänikou,^ i'ttcern zu gelegener Feit eine Konferenz der VII katholischen Orte ausschreiben, «»»». Der V kathol,^Ue Gesandten solle» bei Abbolung der Pension in Solothnrn Bollmacht baden, mit Solothnrn gemäßuabrednng zu sprechen, >>i». (S. u. Thnrgau), «»«». Es wird eine aitdcre Dagsaznng ans den ä, Rovemwiederum nach Baden angesezt, i»i». Rechnungen der pandvögte und Gcleirsherrn IS. n. die vetref-wndcn Vandvogteien und Geleitöbuchseii). «I«I Die Stadr Mnhlhansen läßt durch tbre Gesandten Welti„nd Meister Daniel Wieland, Stadlschreiber, folgende Erklärung abgeben; Sie habe sich schon oftci der Regierung zu Ensisbcim beschwert, daß mait sie bei ihrem alte» Stadtrecht und ihren erlangten' ^ilwiten nicht unangefochten bleiben lasse, indem ihre in des Abts von Hützel Gerichtsbarkeit liegendenUte» verarrestierl worden, indem sie ferner troz aller erlangten Rechte im Kirchhosischen Handel herumWzogen werde; ferner darüber, daß ihr ein neuer Zoll vom Brennholz, Stenern und „Schaznngen" von^ Maßmünster und andern Orten im „Fürstcnthnm" Oesterreich liegenden Gütern, sowie der Erbgut-' ^'sii j„ Itght vorkommenden Fällen, abgefordert werden; endlich, daß ne ihre Anstände inir FunkerVi ^^dajtian zu Rhein nie berichtigen könne. Räch Anhörung der Verantwortung des österreichische»sandte» Heggenzer auf diese Beschwerden wird ihnen erwiederl; Sie möchten dem Heggenzer näheredarüber stebcn, in welchen Punkten und von wem ihre Freiheiten beeinträchtiget werden,Mochten inzwischen bis zur künftigen Dagsazung nichts unfreundliches gegen das Hans Oesterreich>'»'« Der Faktor einiger Kanflente bittet um Verwendung für sie bei Bern, Da jedoch dieses^stßolne» „ur angeht, so will man sich dieser Sache nicht annehmen ><«!<». und II. (S. u. Thurgan).' ^kzüglich des langwierigen Spans zwischen Bischof Melchior von Basel einerseits und SchultheißRath der Stadt Solothnrn anderseits wegen des von lcztcrn mir den Unterthanen in der Herrschaftü»el aufgerichteten BerednißbriefS wird voit de» Boten der XII Orte nach Anhörung der Vorträge' ^ Parteien und mit Znstimmitng derselben folgender gütlicher Sprilcb erlassen ; l) Alle dieses Spansvorgekommenen Unfreundlichkeiten zwischen den Parteien sollen biemit „aufgehoben" sein, 2> Der^^Mbrief zwischen dem Bischof und Solothnrn soll beförderlich aufgerichtet und von beiden Parteien^ wgcstt werden ; eS soll aber darin anödrüklich angegeben werden, das; der Bischof seine Untertbanender ^ ^^^^^)aft Ergnel bei ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben lasse ;!> Die Unterthanen^ ' Herrschaft Ergnel sollen ihrem Fürsten, dem Bischof von Basel, an seine erlittenen Kosten R>(» sonnenU»d ^ ^Z^üeir. 4) Beide Parteien sollen auf de» li), August ihre Berednißbriefe nach hueern bringen^ dort in jh^tr »„d lueerncrischer Abgeordneter Gegenwart cassteren lassen ; dort soll jeder Partei ibr^vl, tzniwrn das seinige, wieder zugestellt werden, st) Wenn die eine Partei an die andere noch eine^»jprache zu machen hätte, die sie gütlich nicht „vertragen" können, sosoll diese Aniprache laut des^'Urgs von lst?7 durch daS Recht ausgeführt werden, (Samstag nach Peter und Panl s;!U, ^nnij I57l s,' 'NW dci» Beniercreinvlar. ans de» Beencr- unk Schwvccrcrcmplar, — << ^>taat«archi» Sncern; Akte» ^ Abtei

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wallen.

»n, an« rem Selotbiirnerereini'lar,