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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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475
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Juni l57l.

wegen eines Anstands in seiner Grafschaft Renenburg den Herrn von Maniguer, Hon»einer bei des Königs^>au Schwester, an die Eidgenossen abgefcrtiget habe, und begebr«, daß sie demselben „günstige Audienz"kltheilcn möchten. Nun übergibt auch der Herr von Maniguet keine Beglaubigung. Lein Portrag wird i»^n Abschied genoninie», nni ans dein nächsten Tag darüber Antwort zn geben. «Portrag des »enenbnrgGesandten, betreffend die Ansprache ans die Gerechtigkeit nnd Rechtsame bezüglich der Oberbcrrlichkeit über^le Grafschaft Valendhs; Ereditiv — Staatsarchiv Lueerim Rcncnbnrger Akten». K. zS. ». Thmgau).^ lS. u. Rheinthal), I. <S. u. Thnrga««). Ii. Sekelmcister Rüssi bittet im Ramen der Stadl Rappers-whl, man möchte ihr wegen der großen Kosten für den Unterhalt der langen Brüke erlauben, den Brü-^"Zvll zn erhöben nnd in Znknnft von jeder Person 2 Denier und von jedem Roß -k Denier zu bezieHeu. — Wied n,I inülinnnnliin« genommen. I. <S. u. Thnrga»». i«. Der savohische Gesandte, Herrbon Roll, eröffnet nach Permcldnng des gewöhnlichen Grußes: Der Herzog babe vernommen, daß die^'n Genf nm Aufnahme in den eidgenössischen Bund angcbalten babcn! das befremde den Herzog nichtwenig, weil sechs Orte mit ibm in einem Bündnis! stehen nnd dieses Bündniß in einem Artikel vor^ueibe, daß kein Theil des andern Bürger nnd Unrerlhanen zn Burgern oder in Selmz »itd Schirm"unielmien solle; da nun die von Genf des Herzogs Untcrtbanen seien, so bcgcbrc er, daß man sich ine»i Bündniß mit denselben einlasse, bis nnd so lange nicht rechtlich erörtert sei, wie sich die von GenfZukunft gegen den Herzog zn verhalten babeu; der Rechtstag bicfnr sei bereis augesezr. DieserErtrag wird in den Abschied genommen. i>. Ritter Roll von Uri meldet, daß er von Pompejns della^'ec, dem Gesandten des Königs von Spanien nnd des Gnbernators von Mahland. den Auftrag^l'alten babe. ihn wegen seines Ausbleibens von dieser Tagsaznng zu entschuldigen. «». Gesandte der^tadl St. Gallen tragen vor: Ihre Obern haben vernommen, daß die eidgenössischen Orte mit einander""e Übereinkunft in Betreff g«sstohlcnen Guts getroffen haben; nun sei bei ihnen ein Sti'ik peinwand ab^ Bleiche gestohlen und zu Schaffhansen verkauft, der Thäter aber daselbst gerichtet worden; Schaffhansen^ sieb anerboten, die Leinwand unentgeltlich zurükzustcllen, wenn die Stadt St. Gallen eine Beschei-'Ugung ausstelle, daß sie in ähnlichen Fällen Gegenrecht halten werde; sie bitten daher nm Aufnahme>ene Uebereinknnft. — Wird ml inst, uoinlnin genommen, i». Die Anzeige Lueerns, daß vor einigen^ugen zwischen Zofingeu und Sursce drei Italiener angefallen, geknebelt nnd beraubt worden, wird''choronchim genommen. «>. Gesandte des schwäbischen Kreises begehren Antwort auf ihren auf lez-^ Tagiaznng gebaltenen Portrag in Betreff der geringen Münzsorten, welche in vielen Orte» der' ' Genossenschaft geschlagen werden. — Pon der Mehrheit wird folgende Antwort erlbeilr: Man sei'^erzeugt, daß ihr Anbringen ans guter nachbarlicher Wohlmeinung geschehe; vor einigen Iahren habe"w» i,, der Eidgenossenschaft das Münzen eingestellt; weil sich dann aber im Reich allerlei welsche nnd"wdt»ländischc Münzen eingeschlichen, die an Gehalt geringer als die eidgenössischen gewesen seien, „haben"sige Orte gegen den Willen der andern also münzen lassen, damit ihre Unterthanen ihre Gläubigerw Reich desto besser bezahlen können"; nnd weit nun die zu Speher beschlossene Miinzordnnng selbst im^ <sich nicht gchandhabt nnd nächstens ein Tag zn Frankfurt dieser Sache wegen abgebalten werde, so'"ben sich die Eidgenossen entschlossen, das Münzen einzustellen, bis sie sehen, in welcher Weise die Münz^duung zn Frankfurt verbessert werde ; man bitte, diese verbesserte Münzordnung ibnen dann auch mil-^Utheilen, und erwarte, daß dann auch der Silberkanf im Reich wieder gestattet werde, wenn die Eidgenosseneinzelne Orte dieser Münzordnung gemäß münzen lassen. — Die Gesandren des schwäbischen Kreises