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nid dem Wald. Zug. Jakob Schikcr, Ammann. GlaruS. PauluS Schuler, Landammann und Panncrberr. Basel. Lucas Gebhart, des Raths. Frei bürg. Frau; Ritdela, des Raths, ^oloth»»»Urs Bhß, des Raths. Schaffhausen. Dietegen von Wildcnberg, genannt Ringt, Burgermeistc»Appenzell. Joachim Meggeli, Landammgitn.
». Glarus macht Anzug - Auf dem Wallcnsee sci lcztes Jahr eine große Menge Menschen ertrunken,von denen viele noch nicht anfgenindeu seien; solche Nnglüksfälle kommen daher, weil, wenn der W>»bungestüm wehe und man wegen der Lchneemasse nicht über den Berg kommen könne, dann viele, u»>Kosten oder Versäumnis; zu ersparen, sich über den gefährlichen See wagen; Glarus bade sich deswegenentschlossen, eine rechte Straße dem See entlang zu hauen, um den Pas; zur WinterS- und SommerSze'tstets offen halten zu können; da nun aber dieses Werk bei 4t)l)t> Gld. kosten werde und es wohl wnff,daß es keine Neuerungen gegen die eidgenössischen Unrerthanen vornehmen dürfe, so bitte es diefenBau zu bewilligen und den Bezug eines angemessenen Weggelds zu gestalten; das nähere würde es ankünftiger Mai-Landsgcmcindc berathen und dann auf der nächsten Fahrrechnung zu Baden einen W"schlag bringen. Das Begehren wird ml insliuoinluin genommen. I». HS. u. Mainthals.
Freie Aemter). «I. Eine Eintrage Berns, wie man sich in Betreff der Rothgießer und der herumichwei'senden Keßler zu verhalten habe, da den erlassenen Verordnungen nicht nachgelebt werde, wird in ^nAbschied genommen, «t. Bon Bern wird vorgebracht, daß die herumziehenden starken gesunden Bettle»den eigentlich Hülfsbedürftigen das Brod vor dem Mund wegnehmen, daß es deshalb seinen Amtslentc»die Ausstellung von Bettelbriefen untersagt habe, weil viel Betrug damit geschehe, indem die Leute einander selbe abkaufen oder »>e erben oder stehlen; es beantragt nun, daß man allenthalben die Bettelbriefeverbiete, ferner daß man hinsichtlich der fremden Krämer, welche die Leute mit ihrer Waare bekriegenund Weib und Kind auf den Bettel sänken, eine Verfügung treffen möchte. — Es werden daher diefrüher» Beschlüsse über Bettler, Landstreicher und Gcngler bestätigt; das Ausstellen von Bettelbriefenwird verboten. Dieselbe Weisung wird an alle Laudvögte erlassen; an den Abt von St. Gallen,an die von Baden, Bremgarten und Mellingen wird davon Kenntnis; gegeben, f. Znnkcr BenediktStokcr von Schaffhansen bittet um Verwendung beim König von Frankreichs damit er, weil jczt dasdeutsche Salz so thcuer sci, weißes Mccrsalz um einen billigen Preis ins Land schaffen könne.der Mehrheit wird ihm entsprochen; jedoch soll jeder Gesandte an seine Obern darüber referieren, da»u>man, wenn Stokcr wirklich aus Frankreich Salz erhalten, aber die Eidgenossen damit beschweren mochtesteh weiter zu berathen wisse K. (S. u. Baden). I». Eine Anzeige Berns von seiner Verordnung tstustchtlich jener, welche ihre Güter verschreiben, oder ohne des Grundherrn Wissen und Willen vcrfczen,wird ml loloiomluin genommen. I. i.S. it. Thurgau). Ii.. (S. u. Freie Aemter). I. Lucius Riugg vouBaldenstein beschwert sich, daß ungeachtet des Beschlusses zu Dicßenhofen der vom Gotteshausbnnd »"'ksein Gut gelegte Arrest nicht aufgehoben werde, und daß „Regncil" «Ruginelli» ihm die drei ausstehen-den Zinsen nicht bezahle; er wünscht, daß man den Landschrciber von SarganS in seinem Namen in d>elll Bünde schike, indem er sonst wegen der vielen Kosten ganz in Armnth fallen müßte. — Daher wndan den Gotteshausbnnd mit allem Ernst geschrieben, er solle den „Regucll" zur Bezahlung deS R'ingßanhalte», und darüber antworten. Der Handel wird zudem in den Abschied genommen. »» Mail'"Elerieus von Ehur stellt nochmals das Gesuch, man möchte ihn, da er von Burgermeister und Rath^tadt Ehur als Burger angenommen worden, zu LaniS und Luggarus hinsichtlich des Zolls wie ande»