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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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461
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October 157«.»,

Diese» Gesandte» Wied endlich »ach aufgetragen, dem Statthalter und dem Landschreiber zuLanis ernstlich anzubefehlen, daß das zu Baden beschlossene Religions-Mandat zu Lanis und Mores(Blee Moreote» publiriert werde, r. Da nächstens die dritte französische Pension verfallen wird nnd esallgemein heißt, daß etwas Geld zu Solothnrn oder auf dem Weg dahin sein soll, so wird an den Ambas-iador geschrieben, es sei der katholischen Orte ernstlicher Wille und Begehr, daß er nunmehr eine Pensionbezahle und beförderlich Antwort darüber gebe, ilri ist nicht instruiert nnd nimmt es in den Abschied.

<S. u. Deutsche gemeine Bogteien überh.). K. Landammann Schönenbühl berichtet, daß die Berner solche,welche ans per Straße nach St. Beat gehen, ungebührlich ausfragen, wohin sie wollen, andere einziehen"ad bestrafen, so daß niemand mehr des Weges sicher sei. Der Bericht wird m! rotor<>>nln>n genommen,damit sich jcchx.5 Ort bis auf künftigen Freitag darüber entschließe, ob man schriftlich oder mündlich a»^"Vorstellungen darübermachen wolle, l». Landvogt zum Brunnen von Ilri bemerkt, daß der Abschied^ic Baden hinsichtlich der Bettler nnd Landstreicher viel zn strenge sei und daß man einen Unterschied"lachen ^iltt zwischen fremden Landstreichern nnd kranke» lähmen Personen, ferner Reisenden, armen^Uegesienten, Pilger» n. dgl. — Wird ml in-Ni'uonclnm ans nächsten Tag in den Ablchied genommen.' "urern hat denen von Lachen an ihren Kirchenban bereits lU Krön. geschenkt! die übrige» Orte nehments in de» Abschied, um sich darüber bis zum nächsten Tag zn entschließen, k. (S. u. Thurgauh l. Vonist „sch keine Antwort in Betreff des Hauptmann Tanner erfolgt Weil nun »och andere Klagenh>ni Vorschein gekommen sind nnd die zwei Orte Schwitz nnd Unterwalden deßhalb einen Tag nachum»«.,, ans künftigen Montag angesezt haben, so wird der Handel bis dabin verschoben! alsdann sollen^ ihre Meinung darüber so bald möglich an Lncern und Zug berichten <Am 21. November erließeni^dann die vier Orte eine Zuschrift an Uri bezüglich dieses Handels».

Man sehe auch im Abschnitte HrrrschaftSainsfleuens'citc'U:

^ "tschr grill Vogteie« »iberk r Art 72. Kirchliches.

^andgeafsch^fe »Thurgan tt. Art. 4^!!. Stifte und Klefter.

Birr Vogtkien librrl» >> Art. !t>2. Kircheusacheu.

^^»dvvgeei Lanis. >>. Art.-itl. Kircheusawen.

^"ndvvgfei Ltiggarn» ». Art. 3W. Kirchliches.

(^eiiieiii - eidgenössische Tagsaznng.

Bode». > e!71, 7 —I iZ. Jnuu«rr (Sonntag nach hl. drei König).

^ta.it»ae<t>iv Lucer». Att.,eu>. >Il>s». «I. rv I. ZtaatSar<t,i>> .turietl. Allg-I». Abslt'. Vd. Nr. t^Ii. tot lStaatsarchiv Bern. Absch. Vd !7 ». VandeSarchiv Schwnz. Zlrchiv t^IarnS.

lAuch ill den Archiven Freiburg. Seletburn nnd Aarau.I

iHeiandte c Zürich. Bernhard von Cham, Bürgermeister! Hans Kambli, Statthalter nnd des"tbs. Bern. Beat Ludwig von Müliiic», Schultheiß; Ambrosius Jmhof, Benner nnd des Rath?,^er», Rochus Hclmli, alt-Schultheiß! Junker Sebastian Fecr, des Raths. Uri. Jakob Arnold,^ttdanimann; Hans zum Brunnen, Ritter und des Raths. Schwvz. Kaspar Abvberg, LandammannUnterwalden Niklans vonFlüe, Landamman» ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, alt-Landammann