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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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September 1566,

^bngkeit gelange, ohne irgend eine Entschädigung dem Eigcnthümer znrükstellen zu wollen. Dieses wirddni den andern Orten zu künftigem Verhalt in de» Abschied genommen.Ebenso wird ml i>>-iti »onll>imPnommen das El mich Basels, man möchte seinem Burger Andreas Jmhof die Bürgschaft von 5t) Kro-"kn erlassen, da es nun obiges Anerbieten gemacht habe, «I«R. Die Gesandten Basels melden, das laut"gicht des zu Basel wegen Mord und Brandstiftnng Hingerichteten Michel Fchmer von Thann derselbe"udoch Mitgehülfcn (sie werden beschrieben) beim Muschafcn in Zürich einander versprochen ba-in den drei Orten Scbwhz, llntcrwaldcn und Glarus alles zu verbrennen, - Fedes Ort soll daherAcht ans dieselben haben, vv. Weil in Betreff der leibeigenen Leute allenthalben viel Streitig-entjteheil, so wird auf Ratification bin beschlossen: Wenn ein leibeigener Mann oder Frau ansniciii Ort der Eidgenossenschaft zu ziehen und sich loszukaufen wünscht, kann die betreffende Obrigkeit^ in Gnaden bedenken und von derEigenschaft" entlassen, damit sie in andern Orten wohnenvon^"' gemeinen Vogteicn aber soll man in Zukunft keine mehr annehmen, die sich nicht zuvor

^ Leibeigenschaft gelöset! und wenn ein freier Mann eine Leibeigene zur Frau nimmt, so soll lcz-Uch von der Leibeigenschaft lösen, ES wird kein anderer Tag angesezt; wenn aber einem Ort^ wichtige begegnet, mag es an Zürich davon Anzeige mache», damit dieses einen Tag ausschreibe,wu>' ^ ii. Die katholischen Orte verständigen sich dabin, das die zu errich-

te hohe schule aus wichtigen Gründen auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft, nicht anserbalb sein. Z^'ar etwa zu Rapperswhl; doch soll jeder Gesandte zuvor ganz im Geheime» an seine Obern

^ uöthige Geldsumme sowohl zu Errichtung und Erhaltung dieser Schule als für andern"cdarf iell von den Orten und den Gotteshäusern zusammen geschossen werden; Landammannvriio isll Hans von Ehrcnbcrg darüber Rüksprache halten; Ammann Lnssi soll an Peter

wo, andere Jesitilen schreiben, damit dieselben zur Aenfnnng dieser Schule herzukom-

rig ^^^I^hen, lili,. Der savoyische Abgeordnete, Herr von Roll, begehrt von den sechs Orten-'- Bern, GlaruS, Basel, Schaffhauscn und Appenzell Antwort auf die lezthin gestellte Anfrage, ob sie> wie die andern sechs Orte in daS Bündnis mit Savohcn treten wollen. Bei Eröffnung der

^^'^>onen ergibt sich, das dieselben ungleich lauten; denn einige Orte haben nur Vollmacht anznbö-ii> rudern Orte Meinung sei; andere erklären, das; sie ohne Vorwisse» ihrer Landsgemcinden

Artj/^ ^ache nichts zusagen können; Bern endlich erläutert, warum ihm der zweite und der sechste' des vorgeschlagenen Bündnisses nicht annehmbar sei; dieselben sagen nämlich, das; kein Theil je-^chilligen dürfe, bewaffnet durch sein Gebiet gegen den andern zu ziehen, und das; kein Theil' andern offenen Feinden Aufenthalt gestatten dürfe; nun aber stehe Bern mit der Stadt Genf in, ^urgrecht, und wenn diese von jemanden sollte angegriffen werden, könnte Bern einen Zuzugß, ffchs eidgenössischen Orte Boten haben vermittelnde Artikel zwischen Savohen und

., ^^'srfen und beiden Parteien übergeben; der Herzog aber habe sich bisher nicht entlchlopeu, obannchnien wolle; zudem habe sich der Herzog auch mit Freiburg und Wallis noch nicht verständigt,^ohl deren Bündnisse mit den Eidgenossen älter seien und diesem neuen Bündnis; vorgeben würden;Kleben könne Bern nicht verhehlen, das es früher mit dem Haus Savohen in einem Bündnis gestandenöas verbindlicher als das jezigc sei und das Bern vor dem Krieg mit dem Herzog diesem aushin-. e, Fürst aber noch immer in Händen habe; und wiewohl der Herzog an Bern das Begehren^^llt, dieses alte Bündnis mit ihm zu erneuern, so habe sich doch Bern nicht dazu verstehen können, bevor