September l5ll8.
eine allfällige Zuschrift desselben an den König besorgen und eine Antwort auswirken zu wollen, N"Nsind einiger Orte Boten der Ansicht, daß man dem Gesandten des Herrn von Eondö einen Gelcitsbriefzusenden und ibn anhören sollte, weil es stets üblich gewesen, Gesandte fremder Mächte, sogar derTürken und Heiden, in ihren Geschäften anzuhören; dagegen wird von der Mehrheit beschlossen,jencm Gesandten das Geleit abzuschlagen, da offenbar der Herr von Eondö und seine Anhänger sichgegen ihren natürlichen Herrn empört haben und weil gemäß des ewigen Friedens kein Thcil des andernFeinde auf seinem Gebiet dulden dürfe.— Zugleich wird der Handel in den Abschied genommen, t'. Landammann Lussi meldet gemäß seiner Instruction: Es haben seine Obern einen frommen, durch seinen Wa"dcl allseitig geachteten Mann um seine Ansicht angefragt, was er von gegenwärtiger Wassergrößc halte.Derselbe habe sich dahin ausgesprochen, daß Gott diese Strafe wegen ibrcr Sünden über die Menschtkommen lasse und sie „warnen" wolle, sich zu bessern, die Hoffart, Unkcnschheit, Unmäßigkcit im Essen undTrinken, besonders aber den Eigennuz und andere Laster abzulegen; ohne Zweifel werde dann Gott derHerr als ein Vater der Barmherzigkeit sich über die Menschen erbarmen und seinen Zorn stillen; würdensich aber die Menschen nicht bessern, so würden noch viel größere Strafen über sie kommen. Dieserzng wird in den Abschied genommen, damit jedes der V katholischen Orte seinen Gesandte» auf nächsteV-örlische Konferenz Vollmacht crthcile, in dieser wichtigen Sache etwas zu beschließen, K. Zürich wachtAnzug, daß beim Verkauf des Korns, welches ans dem Snndgau, Aargan und anderswoher auf b>c ^Wocheumärkle zu Aaran, Bremgarlcn, Mellingen und Baden, und von da nach Zürich, Lnecrn und Zuggebracht werde, bedeutender Betrug geschehe, indem die Müller und Kornhudler schönes Korn oben ausdie Sake und Standen thnu und untcnhcr ganz schlechtes und unsauberes, daß daher Zürich veranlaßtwerden sei, eine Verordnung hierüber zu erlassen, — Dieses wird :nl rokoron.Ium genommen, damit auchandere Orte gegen solche Betrügereien einschreiten; auch wird an alle Landvögte und an die von Baden,Bremgartcn und Mellingen der Befehl erlassen, auf solche Betrügereien ein wachsames Auge zu habe"und Fchlbare nach Verdienen zu bestrafe», I». Der spanische Gesandte, Graf von Anguisola, und der Trc-soricr der Grafschaft Burgund, denen oben ilill,«-.) erwähnte Antwort mitgethcilt worden, erwiedern darauf-Sic danken im Namen des Königs für die in der Antwort der Eidgenossen enthaltenen freundschastl>chen Erbieten und seien auch vollkommen überzeugt, daß ihre Handlungen mit ihren Worten übercinstimmen werden; die Verhältnisse seien aber nicht mehr die frühern, indem man es jezt mit Personen Z"thun habe, die den Eidgenossen durch nichts verpflichtet seien und daher auf ihre Bitten wenig achtenmöchten; dcßhalb wünschen sie, daß man sich näher erkläre, was für Hülfe und Beistand die Eidgenosse"im Fall der Roth der Grafschaft erzeigen würden, und zwar um so mehr, da der Feind bereits iwFeld sei; oder wenn man darüber keine Vollmacht habe, so möchte man ibnen wenigstens Bescheid gebe",ob Mdn de», König auf seine Kosten Kriegsvolk bewilligen würde. — Da man aber hierüber sich Z" e"tschließen ohne Vollmacht ist, wird dieses Begehren ml iimlrnomlnm genommen. Dabei findet man, baßman die Sache gründlich erwägen müsse; denn zu was man sich gegen die Grafschaft Burgund einlasse,dazu sei man im gegebenen Fall auch gegen des Hauses Oesterreich Untcrthancn verpflichtet, I. SchultheisPfvffer macht die Anzeige, daß einige dem König von Frankreich feindlich Gesinnte durch daS Gebietvon Bern nach Pruntrut ziehen, worüber sich der König mit Grund beklagen möchte, und daß cS nacbseiner Ansicht besser wäre, dieses zu Verbindern, Bern verantwortet sich, daß es davon nichts wisse; wv'seien einige französische Flüchtlinge, da sie in Frankreich nicht mebr sicher gewesen, mit Weib und Kinb