Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
399
Einzelbild herunterladen
 

September 1566,

^larns, Paulus Schuler, vaudammann, Basel, Werner Wölfli; Haus Eßlinger, beide des Raths»Biburg. Franz Gribolet, Penner und des Raths, Solothurn, Joachim Scheidegger, Beuucr und''s Raths, Schaffhausen, Dieteren den Wildcnberg, genannt Ringk, Bnrgermeister; Christoph Wald-"ch, Sckelmeistcr und des Raths. Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Vandammann,

ik» (S. u. Luggarus). I». Auf den Bericht, daß einige Hauptleute aus Bünden sich unterstehen, in denk'dgenösnschen gemeinen Bogteicn Knechte zu werben, um ü» in französische Dienste zu fuhren, ferner daß""üe Personen vom Adel und Andere fremden Fürsten und Herren zuziehen, was milder Zeit den Eidge-^chien zum Nachthcil gereichen möchte, wird an alle vandvögtc geschrieben, üe sollen unverzüglich einandat erlassen, daß niemand bei einer Buße von zwanzig Gulden einem fremden Fürsten oder Herrn,""t Ausnahme des Königs von Frankreich, zuziehen dürfe, ferner daß man den Fehlbarcn ihre Weiber""b Kinder nachschiken und die Aufwiegler nach Verdienen bestrafen würde. > Dieses wird in den Ab-Ichicd genommen, damit stch jedes Ort darnach zu verhalten wisse, Der spanische Gesandte, Graf Jo-"w von Angnisola, vermeldet des Königs Gruß und wünscht eine Erklärung über die auf lezter Jahr-"chnnng vom Tresorier der Grafschaft Burgund gestellte Anfrage bezüglich der Erbeinnng mit dieser"Mchast, Antwort: Die Eidgenossen werden die Erbeinnng mit dem Haus Burgund in jeder Bczic-""Ü Pünktlich halten; in Betreff aber der Bedeutung des Ansdruks in derselbenein getreu Aufsehenü^ssn einander haben", halte man für unnöthig, eine Erklärung darüber zu geben, weil nach AbschließnngMclbcn während der steten Kriege zwischen Kaiser Karl V und König Franz l von Frankreich dieselbe> "s unverbrüchlich gehalten worden und weil die Eidgenossen auch seither, da Markgraf Albrccht vonrandcnbnrg vorgehabt, sein Winterquartier in der Grassel,aft Burgund und im Elsaß aufzuschlagen,'"sss durch Gesandtschaften und Schreiben abzuwenden gewußt baben und so stets für die Ruhe und" Sicherheit der Grafschaft besorgt gewesen seien; daraus möge man entnehmen, wie jener Ansdruk vonZeiten der Eidgenossen aufgefaßt werde, «I. Schaffhansen berichtet über das Resultat der Untersuchung,es mit den neuen nach der Reichswährnng geschlagenen Münzen der III Bünde vorgenommen habe,^robe der neuen Churer Münzen, im Luecrncr Exemplar, lpl. W6), ES wird nun an leztere geschrie-en, sie sogen das Schlagen solcher geringhaltiger Münzen einstellen, nur gemäß der zu Zürich aufge-hellten Münzordnnng münzen und an keine Privaten mehr die Stempel leihen, damit man keine Ver-""nst mehr zu hören bekomme, e. Diese Tagsaznng war vorzüglich wegen des in Frankreich wieder aus-gebrochenen Kriegs ausgeschrieben worden. Nun stellt der Gesandte des Prinzen von Cond,' von Züriche>us das Gesuch an die VIII die Grafschaft Baden regierenden Orte um ei» frei sicher Geleit nach Baden,a»iit er leines Fürsten Anliegen vorbringen könne. Weil man jedoch findet, daß eS dem ewigen Frieden^üchen Frankreich und den Eidgenossen entgegen wäre, wenn man einem Gesandten des Prinzen von^sndö, der gegenwärtig des Königs Feind ist, ein Geleit ertheilen würde, und daß man dieses daberthnn dürfe, wenn der Ambassador des Königs, Herr von Belliovre, seine Einwilligung nicht dazu""heilt, so wird lcztercr darüber angefragt. Nach Vorlegung eines weitläufigen Vortrags meldet nun^'escrDer König habe vernommen, daß einige seiner Feinde, welche nach Frankreich ziehen, ihren Wegh'lrch pjx Eidgenossenschaft oder doch dicht neben deren Grenze hin nehmen; er verlange aber, daß manh"ses nicht gestatte, und begehre gemäß des achten Artikels des ewigen Friedens, daß man den Gesand-^"n des Herrn von Conds gefangen nehme; er überlasse es übrigens, antwortet er auf eine neue angestellte Frage, der Eidgenossen Ermessen, jenen Gesandten anzuhören oder nicht, und erbiete sich,