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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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September 1568.

'ich, daß dieselben ganz verschieden lauten. Denn Luecrn ist der Ansicht, der König müsse gemäß Vcre>'nung 6666 Mann annehmen und ein besonderes Regiment daraus bilden; wenn aber der Ambassadrehiczn keine Vollmacht habe und ans der Zahl der 46611 beharre, so müsse doch ein besonderes Regimentmit einem eigenen Oberst daraus formiert werden. Uri will zuerst abwarten, was ans der TagsaznngBaden darüber werde verhandelt werden, und dann alles lhnn, wozu es sich gegen den König verpflichtethält! es stimmt jedoch zur Ergänzung der schon in des Königs Dienst befindlichen Fähnchen. SchwhZverlangt, der König müsse laut Vercinnng 6666 Mann annehmen und diese als besonderes Regimen!bestehen lassen, indem sonst zwischen den alten und neuen Knechten viel Reibungen entstehen möchtenObwalden will nur anhören, was die andern Orte zu tbnn gesinnt seien, und dieses sodann an eineLandsgemeinde bringen. Ridwalden stimmt zur Bewilligung von 6666 Mann als besonderes Regiment,kann sich aber auch zu Bewilligung von 4666 Mann, mit Vorbehalt eines besondern Regiments, verstehe»,wenn der Ambassador keine andern Nollmachten hätte und bezüglich der Ansprache des Hauptmanns Lnsnund dcS Hauptmanns zum Weißenbach an den König entsprechenden Bescheid geben würde. Zug kannauch zu den 4666 Mann stimmen, wenn es die andern Orte thnn. Glarns Witt anhören und referieren-Frcibnrg und Solothurn wollen einstimmig ohne Vorbehalt dem König die 4666 Mann erlauben. Appa»^zell wünscht vorerst sichere Nachricht, welche Partei in Frankreich den Frieden gebrochen habe, und stelltdas Begehren, daß jedes Ort denen, welche sich um HanptmannSstcllcn bewerben, verbiete, vom Ambastsador Geld anzunehmen, bevor die Knechte bewilligt worden. Der Ambassador käme sich auf die A"'nabme von 6666 Mann nicht einlassen, weil der König, wiewohl er gerne so viel hätte, die Kostenscheue; in Hinsicht der Bestallung der Hanptlentc aber verspricht er sein möglichstes zu thnn. N""bewilligen Luecrn, Nidwaldcn, Zug, Frcibnrg und Solothurn den Aufbruch auf die Bedingung hin, ^ans den 4666 Mann ein besonderes Regiment gebildet werde; Uri, Schwhz und Obwalden nehmen esin de» Abschied und sprechen die zuversichtliche Hoffnung aus, daß ihre Obern sich von der Mehrh^nicht sondern werden; Glarns und Appenzell bleiben bei ihrer abgegebenen Erklärung. Schlieftwird der Antrag gestellt, den König zu ermahnen, daß er in Zukunft einen Aufbruch nur laut Vcreinungbegehren möchte, indem er sonst auf eine abschlägige Antwort gefaßt sein müßte; denn man wolle hink»'nicht mehr in die Vercinnnglochen" lassen.

321.

Gemein - eidgenössische Tagsnznng.

Baden. ltS<S5i, 2«». September (auf Michaelis).

T-->->i«-irri>>» Uuccr» Allqem. Rl'sch. Bd. V. 27». Tttiatbarciliv Ziiricii. Absch. Bd. Nr. ISO. kol. 127. TlaatKarckiv Bor»,

Zlrclnv (Hlarns.

lAuch in de» Archiren Schwvz, Solrtl,urn und Aarau.l

Gesandte: Zürich. Bernhard von Eham, alt-Bnrgermeister; HanS Kambli, Statthalter und desRaths. Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiß; Ambrosius Jmhof, Venner und des Raths. L u cern-Jost Pfhffcr, alt-Schulthciß. Uri. Peter von Pro, Landammann. Schwhz. Christoph Schorno, Land-ammann; Georg Rcding, alt-Landammann. Unterwaldcn. Niklaus von Flüe, Landammann ob demWald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. Hicronimus Heinrich, deS RarhS