August 1568,
31t».
Coiifercnz der VII katholischen Orte.
Luccr», i August (auf St. Lorenzen Tag).
Htaatsarckiv Luceri». Luccrn. Absch. Vd.iAucb in den Archiven «chwyz und Solvtburn.!
Beteiu Lnecrn, Jost Pfhsscr, alt-Schultheiß; Niklaus Am Lehn, alt-Schultheiß; Haus An de»Allmend; Kaspar Egli; Wendel Bisling, Rathsrichler, Uri, Heinrich Püntincr, Statthalter. SehwhLChristoph Schorns, Landammann, tl nterw aldcn, Niklaus von Flüe, Landammann ob demJohannes Waser, alULandammann nid dem Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter, Freiburg, Niklau^Gottrow, Sckclmeistcr, Solothurn. Urs Wielstcin, Sekelmeister,
Da man den Bericht erhalten, das; einige Städte der Eidgenossenschaft mit Fürsten nnd fremde"Städten heimlich über Bünditisse unterhandeln, nnd da man für nöthig erachtet, solches zn vereiteln odc>sich ebenfalls nach Hülfe umzusehen, wird beschlossen, dem Hans Melchior Heggenzer, sowie dem "aildschreiber zu Baden ihre bczüglicheit Berichte freundlich zn verdanken mit dem fernern Gesuch, sie möchte"ihre Erkundigungen fortsezcn und zn erfahren suchen, ob diese Bündnisse abgeschlossen seien oder nicht, "iEdann insgeheim darüber berichten; dem Heggenzer soll zugleich bemerkt werden, daß man nicht zweite,es werde die Crbcinung ihnen trcn gehalten werden, sowie man nicht crmangeln werde, sie ebenso^zu halten; auch werden ihm einige von Freibnrg und Solothurn eingelangte Nachrichten mirgcthcittI». Die Gesandten der Grafschaft Burgund hatten auf der Tagsaznng zn Baden eine Erklärung bcgei"^welches Beistandes von der Eidgenossenschaft sich die Grafschaft im Fall eines Angriffs versehen könnteBeim lintersuch des betreffenden Artikels in der Erbcinnng wird nun niebtö weiter gefunden, als das,wenn ein Thcil angegriffen werde, dann der andere ein getreu Aufsehen haben solle, und seinen Augehörigen nicht gestatten dürfe, am Krieg gegen den andern Theil Anthcil zn nehmen. — Dieses wirddcit Abschied genommen, damit sich jedes Ort über eine gebührende Antwort berathe nnd cntiäff^I'^« . Auf nächste Tagsazung soll sich endlich jedes Ort darüber entschließen, welchen Ort es für das >"Eidgenossenschaft zn errichtende Seminar als den geeignetsten halte, damit man sich über diesen P""vereinbaren kann, Eonstanz findet man unter keinen Umständen dazu für geeignet; zudem ist der Bssbetschon gemäß Beschluß des Coneiliums verpflichtet, ein Seminar zu Konstanz zu errichten; Freiburg ab^'wenn dieses sich zur Uebernahme dieser „Universität" verstehen würde, oder NappcrSwyl, hält mau st".passend, «l. Der Borschlag Lneerns, kein Ort möchte einen Priester anstellen, der nicht genüge"^Schriften bcsizc, wird in den Abschied genommen, «ü. Nach Anhörung eines Vortrags dcS JolM""Angelo Maria de Eastanea, der sich beschwert, daß der Cardinal Borromäus sich unterstehe, seine Props^'zil St, Johann in Haitis in ein anderes Gotteshans zn verlegen, obschon er vom Papst und den ^ ^Orten bestätigt worden sei, und daher um Schirm ansucht, wird beschlossen, denselben in den Abjclst^zu nehmen, weil schon auf der cnnetbirgischen Jahrrechnnng etwas darüber verhandelt worden ist;ist aber der Ansicht, daß die Obern von ihrer Jurisdiction nnd Lehenschaft nicht abgehen werden! dc>^Ammann Lnssi habe auf dem Concilium keine andern Vollmachten gehabt, als über Religionssacheu s ^!"r „Herstellung" einer christlichen Reformation mitzuwirken, nicht aber eine Beschränkung der ItN'isdieste^oder eine Verminderung der Gerechtigkeiten der Eidgenossen zu gestatteil, f. Die Frage, ob mau