August 1568.
SIS.
Konferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Lern, Vase! und Schaphausen.
Aaran. I S«« . » August.
Staatsarcinv Zürich. Adsch. Bd. Nr. l'25. 5ol ii i.lAuch im Staatsarchiv Bernl.
Boten; Zürich. Haue Kambli, Starthalter und des Raths. Bern, Basel und Schafft)auseu.Ulubekauut).
tt. In Bezug auf das Ansuchen des Prinzen Wilhelm von Oranicn, Grafen zu Nassau und Kalzen-^ endogen, an die IV evangelischen Städte um Porschuß einer dedeutenden Geldsumme, wird folgender'Ichlag ertheilt: Mit großem Bedauern haden die IV Städte seine Bedrängnis! vernommen, wie er'Mallen, seine Lande ihm weggenommen und seine guten Unterthanen verfolgt worden, und nehmen^herzlichsten Anthcil daran; sie würden dcßhald auch gern seinem Ansuchen um einen Gcldvorschuß^sprechen, wenn es ihnen immer möglich wäre; ader sie habe» seit einigen Jahren durch viele Unfälle,Is-'nderS durch eine langwierige Theurung, selbst viel zu leiden gehabt, so daß ihre HülfSqnellen gänz-' ^'schöpft jeien; täglich müssen sie leider vernehmen, wie überall ihre wahre Religion von den Gcg-m> derchlben angefeindet werde, wie erst neulich ein Perkünder des göttlichen Worts wider alles Rechtfali^^" "^ggeführt worden sei, so daß die IV Städte und ihre Anhänger stets auf einen solchen llcber-^ auch gefa^ ^in müssen; zudem stehen sie sammt andern Eidgenossen mit der Grasschaft Burgund,Ezt dem König von Spanien unterthan sei, in einer steten Erbeinnng und müssen sich bütcn, etwas^I^be zu Handeln; daher bitten sie, er möchte in Bcrüksichtigung der erwähnten Umstände denuag ihnen nicht übel nehmen nnd versichert sein, daß sie stets bereit seien, nach ihrem VermögenKundschaft und GnteS ihm zu erweisen; sie bitten zu Gott, daß er ihn nnd die Seinigen in seinen^ "nn nehme und von den Bedrükern befreie. I». Weil die evangelischen Stände wegen der jczt allenthalben^ l'ch gehenden Kriegsrüstnngcn eine „thätliche Anfechtung" zu besorgen haben, so wird beschlossen, daß^ Städte sammt andern ihrer Glaubensgenossen sich so bald möglich versammeln nnd verständigenk", wie man sich im Fall eines Angriffs gegen einander halten nnd wessen sich jeder Tbeil gegen denWidern zu versehen habe, und daß Zürich einen Tag hiefür ausschreiben soll. lieber die Beschwerde^ ^ kathol. Orte, daß in den gemeinen Herrschaften viele zum neuen Glauben übertreten, um Frauen^ erhalten, die man ihnen sonst nicht geben würde, nnd daß die Betreffenden gemäß des Landfriedens-" einer Verweigerung keine Befugnis haben, soll jedes Ort sein Nachdenken walten lassen; inzwischen^ Bern die V Orte ermahnen, der Ruhe zu lieb keine Neuerung anzufangen. «I. Von den Boten^ örei Städte Zürich, Bern nnd Schaffhausen wird einstimmig beschlossen, Basel soll an den Ab-sandten des Prinzen von Oranien, der in Basel auf Antwort wartet, oben erwähnte Entichnldignng'"»blich eröffnen nnd an den Prinzen, sowie an den Pfalzgrafen bei Rbein, der jenes Gejnch unter--hatte, sie schriftlich übersenden.
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