August 1568, zr)Z
^uzöstlchni Ambassador au Bezahlung der Peusioueu erinucru wolle, wird iu den Abschied genommen.Binnen acht Tagen sott jedes Ort seine» Entschluß darüber Luecrn mittheilcn, K. Ein Anzug desAmmann Schorno bezuglich der Frühmesse zu GamS soll den Gesandten von Frcibnrg und Solothurnden Abschied gegeben werden, I». (S. u-Thurgau). i. Hinsichtlich der Belohnung des StadtschrcibersFreiburg, der die Vcrtragsinstrumente in Betreff der Wortzeichen ausgefertigt hat, wird verfugt,da>! jedes Ort das, was es ihm geben will, zu seinen Händen nach Lucern schikcn solle.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelcgenbcilcu.
^^"vgrafschaft Dhurgau. >>. Art, ?K8. LocaleS.
^Nlidvogtei vauis ?, Art, 438. Kirchensachcn,
Tagsazuug der die Laiidgrnffchaft Thurgan regierenden VII Orte.
DieHenhofen. I3<»8, 23. August (Mittwoch nach Bartholomäus).
Lt.iatöarchiv Vncern. Allgem. Absch Bd. V. La,»desarchiv Tcinvyz.
lAuch in den Archiven Zürich, Obwalden und Glarns.l
Boten: (Nicht angegeben), Laut den Verhandlungen waren anwesend von: Zürich, Bernhard vonA?c»n, Bürgermeister. Lueern, Jost Pfhffer, alt-Schulthciß.
»». Der Bischof von Chur führt Klage, daß seine Gegenpartei dem ergangenen Urtheil nicht uach-^»iine, und bittet, die Eidgenossen möchten als Beschirmer der Gerechtigkeit den Gotteshausbund dazu^hasten, daß er den verbürgten Sprüchen Folge leiste, und möchten auch die beiden andern Bünde um^Wirkung ailsprechen. Darauf wird ihm geantwortet: Man habe an dieser Widerspenstigkeit und Nicht-ung verbürgter Versprechen kein Gefallen) man zweifle daher nicht, daß die Obern, sobald sie vomunftige» Bundestag Kcnntniß erhalten, au den Gotteshausbund schreiben und ihn ermahnen werden,Erhaltung guter eidgenössischer Einigkeit den „angenommenen Mitteln" unverzüglich nachzukommen,""d daß sie ebenso an die beiden andern Bünde die Mahnung erlassen werden, sie hierin zu untcrstüzenizweifle mau nicht, daß wenn der Gotteshauöbund hierin nicht willfahren sollte, man dann die weiter»'litte überlegen werde, damit das Recht gefördert und die Gerechtigkeit gehandhabt werde, ^ Jedes^ ssll seine Meinung darüber beförderlichst nach Zürich senden, k». Der Bischof von Ehnr beschwertlp daß der in Chur residierende französische Ambassador gegen ihn und die Stift Partei nehme undl'l denen von SaliS halte, daß er ihn und alle, welche der katholischen Kirche anhangen, verhaßt zu.^e» luche, daß er hergelaufene Prediger unterhalte und sogar am Eharfreitag Fleisch esse; er wüuicht,Man im Interesse der katholischen Kirche den König insgeheim ersuche, denselben abzuberufen, —lrd in deil Abschied genommen, damit sich die geheimen Räthe in jedem Ort ganz geheim darüberZöthen, wie diesem Treiben zu begegnen sei, und damit dann jedes Ort seinen Entschluß darüber an^ geheime» Räthe von Lueern schike. «. (S. u. Freie Acmter). «I. u. v. (S. u. Thurgau). 4. Zürich^ld beauftragt, die böhmischen Halbbazen, Kreuzer und Zehner, die mit dem Stempel von Ehnr neulichUmlagen worden, aber viel zu geringhaltig sind, durch seinen Münzmeistcr probieren zu lassen und daslchfltat den andern Orten mitzutheilcu, K. Die Anzeige Uri's, daß viele halbe und ganze Thaler eurncren,^"n welchen leztern einige nicht einmal einen guten Gulden Werth seien, ferner, daß Dneaten, halbe und