390 Juni 1568,
serliche Krone um 23, einen Dik-Pfenning zu 5 constanz. Bazen uud einen französischen Diken zu si'/'Plappart nehme, und das es ungeachtet aller Reklamationen dieses Mandat nicht aufheben wolle, wird auRatification hin beschlossen: Jedes der eilt Orte soll ein Mandat erlassen, das: niemand von den Vasler»Gold- und Silbermüuzcn in einem höheru Werth annehmen dürfe, als Basel sie gewerthet hat; wen»Basler solche Münzen in den Orten oder gemeinen Vogteien höher ausgeben, sollen sie nach Verdiene»bestraft werden, t»«. Da der Erzherzog von Oesterreich schreibt, man möchte gegen den Zoll von Vre>sack nichts weiter einwenden, indem die von Breisach die Freiheit haben, ihren Zoll zu erhöhen ederherunterzusezcn, und indem die Erböhung nur für einige Zeit stattfinden werde, als etwclcher Ersaz ^rKosten für Herstellung der durch den Rbcin beschädigten Rheinbrüke, wird ihm geantwortet: Man ke»»seine solcke Erhöhung der Zölle zu Breisach und an andern Orten nicht dulden; denn es sei wider die ^cinung zwiscken dem Haus Oesterreich und der Eidgenossenschaft, von der die von Brcisach nicht ausgenommen seien; auch in der Eidgenosscnsckaft habe das Wasser großen Schaden augerichtet, ohne "man deswegen gegen die österreichischen Untcrrhanen eine Neuerung vorgenommen habe; wegen diu«»Zollerhöhung würden die Kanflcute andere Straßen einschlagen, was beiden Thcilen nachtheilig waec,man bitte ihn daher, die von Brcisach dazu anzuhalten, daß sie es bei dem alten Zoll bleiben lasse»,damir weitere Streitigkeiten vermieden und gute Nachbarschaft und Freundschaft erhalten werde, ^Handel wird ml insteuornlum genommen auf den Fall, daß die von Breisach nicht nachgeben wollte»-I»ß». und v«. (S. u. Luggarus), «Iii. Der französische Gesandte, Herr von Bclliövre, meldet, daß c>»Friede in Frankreich zu Stande gekommen sei, daß der König das fremde Kriegsvolk aus dem Landegeschafft habe, daß er jür das Anerbieten der Eidgenossen, den Frieden zu vermitteln, sowie für die »»'gesendete Hülfe verbindlich danke und dafür stets bestrebl sein werde, der Eidgenossen Ehre und Webl-fabrr zu fördern, endlich daß die eidgenössischen Truppen in Frankreich sich tapfer und brav und zurvollen Zufriedenheit des Königs, der Königin und des Königs Brüder gehalten haben; er übergibt c»dlick ein Schreiben des Königs <26, Juni) in Betreff der verfallenen Pensionen. — Sein Vortrag >»ir^ihm angemessen verdankt und er gebeten, für möglichst baldige Bezahlung der verfallenen Pensionen be-sorgt zu sein, Der Tresoricr der Grafschaft Burgund bezahlt das Erbeinungsgeld für das J»br1568 «jedem Ort 36 Kronen, l Thalcri, dankt kür den geneigten Willen der Eidgenossen für die Webbfabrr nnd Erhaltung der Grafschaft, nnd bittet um eine Erklärung, welcher Hülfe sich die Grastch»^von den Eidgenossen zu versehen hätte, im Fall sie von einem Feind unversehens angegriffen würde u»dman nicht mehr Zeit hätte, hier oder bei jedem Ort um Hülfe anzusuchen, und an welches Ort sich >» bisu»'Fall die Grafschaft zu wenden hätte, — Wird in den Abschied genommen, Auf die Anzeige de»Gesandten von Bern, daß einige Bcrner, welche Salzgülten auf der Salzpfanne zu „Sälis" (? Sali»^besizcn, das jährliche Salz nicht einbringe» können, ungeachtet dort kein Mangel an Salz sei, wird »Gdem Gesandten von Burgund gesprochen, er möchte beim Herrn von Vergh und den Regenten der Graf-schaft anhalten, damit jene jäbrlichcn Salzzinsc verabfolgt werden, KK. (S. u. Luggarus). I»I» <5""Beschwerde der V katholischen Orte, daß, entgegen dem Landfrieden, einige vom katholischen Glaube»abgefallen seien, um Töchter heirathcn zu können, die sie sonst nicht erhalten hätten, wird in den Abschieb ge-nommen, li. :S. u. Rheiuthal). kk. und II. (S. u. Luggarus). «in». Uri macht abermals den Vor-schlag, daß am Schluß jeder Tagsazung die Abschiede verlesen werden möchten, um in Zukunft Miß»^ständnisse zu verhüten; es beantrage dieses, versichert es, in keiner argen Abficht, und glaube, es werbs