Januar 1568.
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gegriffenen Stadt zu Hülfe ziehen und den Feind soviel möglich an Leib und Gut schädigen. Dabei>st verstanden, daß, wenn eine Stadt ein solches Wortzeichen erhält, auch die andere Stadt ein gleichesllvn derjenigen, die cS geschikt, erhalten habe, und somit ebenfalls aufgemahnt sei. Die Wortzeichen zwi-schen Luecrn und Solothurn sollen von ebendenselben drei Metallen sein, mit gleicher Bedeutung, inWeicher Anzahl und in nachstehender Form von einander geschnitten (S. u. Fig. 3). Die mit 1. bezeichnetengen derer von Lucern, und die mit 8 bezeichneten derer von Solothurn Wortzeichen sein und heißen;'o verschiedenen Metalle sollen dieselbe Bedeutung haben, wie oben bei den Wortzeichen zwischen Lu-^vn und Freiburg angegeben worden, und eS soll die Stadt, die ein solches Wortzeichen empfängt, ver-pflichtet lein, unverzüglich der Bedeutung desselben nachzukommen. — Weil aber in solchen Fällen dieMuffen und Pässe meistens besezt sind, und die Boten, die das Wortzeichen tragen, vom Feind leicht^gefangen und zurükgchaltcn werden können, und damit kein Mißverständnis daraus entstehe, wirdverabredet, daß auf einigen der Wortzeichen auf der Rükseitc Punkte oder Striche angebracht'werdensollen. Bei allen drei Metallen soll das erste ohne Punkt sein, damit der Empfänger wisse, daß es daö^lle pon diesem Metall sei; wenn aber ein mit einem Punkt versehenes Zeichen einlangt, soll darausovtiiomnien werden, dag schon ein anderes abgeschikt, aber aufgefangen oder verloren worden; wennwichen »lit zwei, drei oder mehr Punkten kommcn und keine der vorhergehenden abgegeben sind, so ist^zunehmen, daß die früher abgeschikten Hinterhalten worden und daß jene Straßen besezt seien, wo dievvgcr früherer Wortzeichen aufgefangen worden; daher sollen dann andere Straßen benuzt werden;^plich stt zu beobachten, daß die Wortzeichen mit und ohne Punkte von demselben Metall alle nur Einevdeutung haben. — Diese Uebercinkunft trcn und fest zu halten geloben sich gegenseitig bei Ehre unddie drei Städte für sich und ihre Nachkommen.
«°ndes
Der Originalvrrtrag ist mit den Siegeln der drei Städte besiegelt (sowie ein späterer v. t5. t8 u. ZV. Septemb. IK8Z). —den Wortzeichen befinden sich noch gegenwärtig eine Anzahl im Staatsarchiv z» Lncern. — Zum nähern Verständniß und
"ich! geringen Interesses wegen wurde die Verhandlung etwas umständlich gegeben.
Fig. 1. Fig-
Fig. 3.
F!
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Tagsaznng der die Grafschaft Sargans regierenden VII Orte.
Sargans. KSt»8, 8. Januar.
Staatsarchiv Lucern. Akten: Bistbum Cbur.
Bolen: (Nicht angegeben).
Balthasar Hertner und Peter Sprecher eröffnen als Gesandte der istadt Ehur: Da der langwie-Span zwischen dem Bischof und dem GotteShausbund oder denen von «aliS durch die neun hiefür