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Januar 1566,
zubeugen, die drei Städte Lueern, Freiburg und Solothurn sammt den Orteu Uri, Schwhz, Uuterwaldenund Zug und der Landschaft Wallid ein „christliches Burgrecht und Bündniß" zu Beschirmung undAuf-rechthaltuug des alten Glaubend mit einander abschließen müssen; und weil Bern damals in Bezug ansden Glauben sich gesondert und, auf seine Macht gestüzt, sich verschiedene Unfreundlichkeiten gegen diekathol. Orte erlaubt hatte, waren leztere genöthigt worden, zu ihrer Sicherheit und um sich vor einemunvorhergesehenen Ueberfall zu schüzen, über einige geheime Wortzeichen sich zu verständigen; zwischenLueern und Solothuru nämlich wurde ein Feuerzeichen auf der Wartburg bei Ölten und auf dem SchloßWykon, zwischen Freiburg und Solothuru aber Wortzeichen von dreierlei Metall, nämlich von Zinn, vonKupfer und von Messing, wovon jedes gemäß darüber aufgerichteter Briefe seine besondere Bedeutunghatte, verabredet, — Da nun nicht allein in Deutschland, sondern auch in Frankreich und andern nahegelegenen Orten die Verhältnisse hinsichtlich des Glaubens und der Religion sich immer schlimmer ge-gestallen, da sogar einige Orte der Eidgenossenschaft verschiedene Drohungen merken lassen und ihreUnterthancn sich zu rüsten ermahnen, ohne daß man weiß, wem dieses gelte, hat man in frommer cid-genössischer Meinung beschlossen, die alte Ucbcrciukunft bezüglich der Wortzeichen hcrvorzunehmen undin Betracht, daß die bisherigen Feuerzeichen zwischen Lucern und Solothurn bei schlechtem Wetter oftnicht anwendbar sind, folgende Artikel verabredet: Die Wortzeichen aus dreierlei Metall, halbrund undmir I? und 8 (S. u, Fig. 1) bezeichnet, welche bisher zwischen Frciburg und Solothuru üblich gewesen,sollen gemäß der darüber bestehenden Anwcndungs-Vorschrift unverändert in Kraft bleiben. Die Feuer-zeichen auf der Wartburg und auf Whkon sollen zwischen Lueern und Solothurn nicht mehr angewendet,dafür sollen in Zukunft Zeichen von dreierlei Metall, nämlich von Zinn, von Kupfer und von Mcstulllgebraucht und ein Vorrath davon zu Händen jeder der drei Städte übergeben werden. Die zwischenLucern und Freibnrg künftig zu gebrauchenden Wortzeichen sollen drciekig geformt und von einandergeschnitten und der eine Theil mit dem Buchstaben 6, der andere mit dem Buchstaben bezeichnet wer-den (S. u. Fig, 2), und elfteres derer von Lueern, das andere derer von Freiburg Wortzeichen heißenund sein. Die zwölf Wortzeichen von einerlei Metall sollen alle Eine Bedeutung haben, nämlich die vonZinn ein getreu Aufsehen, weil Gefahr vorhanden, daß Bern oder andere Nachbarn gegen die Stadt,von welcher das Wortzeichen kömmt, etwas böseS vorhaben. Die zwölf von Kupfer sollen bedeuten, daßder Feind „mit einem starken Fähnchen nnd mit mittelmäßiger Gewalt" gegen die Stadt, von der dasWortzeichen kömmt, aufgebrochen und im Anzug sei; sobald dieses Wortzeicheu angekommen, soll dieStadt, der es geschikt worden, sogleich der andern zu Hülfe ziehen; und wenn ein solches Wortzeichenvon Freiburg oder vou Solothurn nach Lucern gekommen, soll dieses unverzüglich die andern vier Orteaufmahnen, mit einer entsprechenden Macht der betreffenden Stadt zu Hülfe zu ziehen, und die vierOrte sollen unverzüglich der Mahnung Folge geben. Die zwölf Zeichen von Messing endlich sollen bedeu-ten, daß die Stadt Bern oder andere Nachbarn mit aller Macht aufgebrochen seien und die Stadt, vonder das Zeichen kömmt, angreifen wollen, daher dann die Stadt, die das Wortzeichen erhalten, unverzüglichmit aller Macht sich erheben und auf das Gebiet des angreifenden Theils ziehen soll, um dem ange-griffenen Theil „Luft" uud Hülfe zu geben, In diesem Fall soll Lucern auch die übrigen vier Orte so-gleich mahnen, mit aller Macht zu Hülfe zu ziehen. Wenn dann der Widerstand so groß wäre, daß Lu-cern allein mit seiner Macht nicht vorrüken könnte, so soll es sich zurükziehen, bis die vier andern Ortemir ihrer Macht nachgerükt sind, und dann sollen die fünf Orte mit vereinter Macht der bedrohten oder