November 1567, ' .^7,
^>"fe nicht uuthätig zuwarten, bis die Parteien in Frankreich einander zu Grunde gerichtet habe», obschonMan zur Zeit noch nicht wisse, welche Partei eigentlich Urheber sei) die Eidgenossenschaft sei wesentlichdabei interessiert, indem diese von der Krone Frankreich vielfältige Gutthaten empfangen habe und mancherFürst, der gerne etwas an der Eidgenossenschaft „gesucht", wegen deren Freundschaft und Bündnis; mitFrankreich sein Porhaben habe aufgeben müssen, und indem auch Frankreich damals weder Muhe noch Kostenisslpart, Einigkeit, Frieden und Ruhe zwischen den Eidgenossen wieder herzustellen, als sie durch Bürger-kriege entzweit gewesen; Bern erachte eS daher für gnt und erfolgreich, wenn die Eidgenossen eine Ge-sandtschaft nach Frankreich absänken würden, um eine Versöhnung beider Parteien zu versuchen. Undda auch der übrigen Orte Gesandten ebenso wie Bern diese Unruhen in Frankreich tief bedauern, soü'nd der französische Gesandte, Herr von Belliövrc, um Rath gefragt, wie diesem Unglüt wohl abgehol-te» werden könnte. Derselbe verdankt nun vorerst diese Theilnahme der Eidgenossen am Schiksal Frank-reichs und berichtet dann, wie der König im September ein Edict in ganz Frankreich erlassen habe, daß keineran andern dem aufgerichteten Vertrag und Frieden zuwider anfeinden oder beunruhigen soll, wie nichtö-Woweniger einige seiner Unterthanen abgefallen seien und die Waffen ergriffen haben, wie er den Renigenerzeihung zugesichert habe und die andern mit Waffengewalt zum Gehorsam zu bringen genöthigt sei; er' ttt, die Eidgenossen möchten auch fernerhin für des Königs Angelegenheiten sich interessieren, indemeyelbc ihre Aufmerksamkeit gehörig zu schäzen wisse, — Einige Orte stimmen nun dazu, man sollte eine. ndtschast nach Frankreich abordnen, um einen Frieden zwischen den Parteien zu vermitteln; dieehrheit aber hat nur Vollmacht anzuhören und zu referieren,—Da man sich daher jezt nicht verständi-ge» kann, wird der Handel acl jnstiuonllum wieder in den Abschied genommen, ß". Auf die an den Erz-/rzog von Oesterreich erlassene Beschwerde über den neuen Zoll, welcher den Kaufleuten von St, Gallen'u der Grafschaft Throl abgefordert werde, antwortet derselbe, er habe Weisungen erthcilt, das; den eid-genössische Kaufleuten, wenn sie gehörige Schriften von ihrer Obrigkeit beibringen, kein höherer Zoll^gefordert werde, als bisher üblich gewesen, K. (S. u, Lauis). I». Einige Geschäfte, welche die LandvögteThurgau und in den Freien Aemtern auf leztcr Jahrrechnung zu Baden vorgebracht hatten, werden wiederden Abschied genommen, weil nicht alle Orte darüber instruiert haben, I. Auf die an den Erzher-von Oesterreich in Betreff des Silberkaufs in den österreichischen Erblanden gemachte Reklamationantwortet nun derselbe: Wenn er auch in diesen und andern Dingen gern willfahren möchte, so sei es'üin doch dermalen nicht möglich; denn der verstorbene Kaiser, sein Vater, habe sammt den Fürsten undblanden des Reichs bei strenger Strafe verboten, ungcmüuzteS oder unverarbeitetes Silber oder^nld aus dem Reiche auszuführen; nun sei er ein Glied deö Reichs und dürfe als solches nichts widerdessen Edictc und Mandate thun, ohne Strafe zu gewärtigen; daher bitte er, dieses von ihm nicht übel^üfzunehmen, — Es wird nun beschlossen, diesen Gegenstand wieder vor die Obern zu bringen, damitdiese aussprechen, obste wegen der Zeitverhältnissc die Sache einSweilcn liegen lassen, oder aber „das^echt" anheben wollen, Ii,. Die auf leztcr Jahrrcchnung erlassene Verordnung in Betreff der starkengesunden Bettler, Gengler und Landstreicher, der Sondersiechen, Heiden und Zigeuner, sowie der „prest-^aften" Bettler wird erneuert; allen Landvögten wird anbefohlen, die Pässe wohl zu hüten und nieman-den durchzulassen, I» Luecrn führt Beschwerde über die Redaetion der Antwort, die auf lezter Tagsazungde» XI Gerichten in Bünden auf ihr Gesuch um Aufnahme in ein Bündnis; zu geben beschlossen worden,'»dem eS am Ende derselben beiße, „daß man die XI Gerichte für Eids- und Bundsgenossen achten und
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