November >567,
Man scbe auch lm Abichnltic Herrschafts- und GchirmortSangelcgenkicitcv:
Landgrafschaft Thurgan >'» Art. 148. Judicatur u. Comvctenzs.
Landvogtei LnggarnS d. Ar«. 73. Verwaltung im Atlgcm. »t Art. 382. GiaubcnSiachen
«. 381. GlaiibenSsachen.
Abtei St Gallen ». Art 2ti.
Schirmvogtei Engelberg n. Art. 21,
2?»?»
Geniel» - eidgenössische Tagsaznng.
Ättdrn. Ii». ?rvvettlbt'r sauf St. Othmarstag).
Ättiatsarchiv Vuccrn. Allgem. Abstit. Vt. V.
>Aucb in oen Archiven Rurich, Bern, ^chwvj, l^larus, Zreidurq. Solotbllrn und Aarau.I
Gesandte: Zürich. Bernhard von Ebam, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter und des RathsBern. Beat Ludwig von Mnlinen, Starrhalter; Ambrosius Imhof, Venner irnd des Raths. LnccrnJost Pfhffer, Schultheis!. liri. Pcler von Pro, Landammann. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landanuna»»'Dietrich In der vZaldcn, Ritter, alt-Landammann. llnterwa lden. Andreas Schönenbühl, Landanuna»»ob dem Wald. Zug. Kaspar Stoker, alt-Ammann. Glarns. Paulus Schüler, Landammann. BaÜ^Werner Wölfli; Bcrnbard Brand, beide des Raths. Frei bürg. Nitlans Gottrow, Sekclmcistcr n»d desRaths. Solothnrn. IlrS Surh, Schitllbeis!; Werner Salcr, Stadtschreibcr. Schaffhansen. Dietege»von Wildenberg, genannt Ringt, Bürgermeister; Ebristoph Waldkirch, Sekelmcistcr ilnd des Raths, APPenzell. Joachim Meggeli, Landammann.
tt. Das Gesuch des Wirths zum Rothen .Haus in Brugg an die VIII alten Orte um Fenster n»lihren Wappen in sein neu hergestelltes WirthShauS wird ml iiiKrnomlum genommen. ?». Gesandte de>Frau Margaretha, Herzogin zu Parma, des Königs von Spanien Statthalter!» in den Niederlande»,melden, das; die Fürstin wegeil wichtiger Geschäfte in ihre Fnrstenthümcr in Italien mit ungefähr viewhundert Pferden sich zu verfügen vorhabe, und um frei sicher Geleit durch die Eidgenossenschaft, wie eS ib>im Jahr 1559 auch bewilligt worden, bitte. — Bon der Mehrheit wird ihr entsprochen; Bern und L"'eern können ohne Bewilligung ihrer Obern nicht dazu stimmen. <. llri hatte auf lezter Tagsaz»"öeinen Anzug gemacht in Betreff der Urtheile, welche nicht selten auf den Tagen dies;- und jenseits desGebirgS von den eidgenössischen Boten wiederum aufgehoben werden, weil solches zu verschiedenen Geda»"fen Anlaß gebe. — Darüber wird nun von der Mehrheit beschlossen: Es sollen die Capitel, welche die vo»Lauis und LuggaruS von den Xll Orten erlangt haben, und gemäß welchen der, welcher ein von de»eidgenössischen Boten erlassenes Urtheil ans irgend eine Weise und ohne neue Rechtsame vorbringe» U'können, zu stürzen sncbt, in eine Buße von W Kronen verfällt, gänzlich in Kraft verbleiben, »«ddürfen weder die Landvögte nocki die Geiandten auf Tagen dieß- und jenseits des Gcbirgs dagegs"handeln. Der Porschlag, daß in Zukunft kein Ort mehr seine Stimme einer Partei schriftlich geben mötlsts-wird ml in>>rnon<lun> genommen, weil man künftige Anstände und Unannehmlichkeiten durch eine sv^^Verfügung zu vermeiden hofft. Den ennetbirgischen Landvögten wird anbefohlen, sich streng an obbcnannte Saznng zu halten und dawider Handelnde unnachsichtlich zu bestrafen. «I. (S. u. Luggar»^'Bern, das wegen der Unruhen in Frankreich gegenwärtigen Tag ausgeschrieben hat, eröffnet: