April 1567,
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Erziehenden spanischen nnd italienischen Kriegsvolks senden, — Zürich entschuldigt sich, warum es keine-iMtrnelwn hierüber ertheill habe, und will anhören, was andere Orte vorbringen. Die V katholischenD>te sj,iv Ansicht, daß nach den Versicherungen des spanischen Gesandten, Grafen von Anguisola,urchts zu besorgen sei, wenn Bern keinen Anlas; zu Feindseligkeiten gebe, GlaruS will anhören und re-gieren, Basel will gemäß eidgenössischer Verpflichtung Bern beistehen, wenn es angegriffen würde,^ciburg hat nicht instruiert, Solothnrn bleibt bei seiner Bern bereits gegebenen Antwort nnd will inAbschied nehmen, was weiter darüber verhandelt wird, Schaffhausen meint, man sollte Bern im FallRoth entsprechen, aber unter der Bedingung, daß die Knechte nur zum Schirm seines Gebiets ge-baucht werden. Appenzell will anhören und referieren, — Daher wird nun Bern folgende Antwort er-gilt: Man würde herzlich bedauern, wenn ihm eine Gewaltthätigkcit zugefügt würde; Graf von An-guisola habe jedoch fest versichert, daß die Truppen nur zur Unterdrükung der Unruhen in den Nieder-elben verwendet werden; auf diese Versicherung hin habe man die Sache nicht an die Großen Räthegd LandSgemcindcn gebracht; sollte Bern aber dennoch etwas zustoßen, so soll eö nur berichten, indemibni dann freundeidgcnössische Antwort ertheilen werde; man erwarte übrigens, daß es niemanden^ulaß zu Feindseligkeiten gebe, — Endlich wird an den Grafen von Anguisola gemeldet, man erwarte,g' der König entsprechende Anordnungen werde getroffen haben, damit bei diesen Durchzügen die Eid-gk'wssenschaft und einzelne Orte alle Sicherheit genießen. (S. u. Luggaruö). v. und (S. u.Hurgau), x,. Herr von Roll macht im Namen des Herzogs von Savohcn die Anzeige; Der Herzog'"de dem König von Spanien wegen ihrer Verwandtschaft und laut ihrer Verträge nicht wohl abschlagen"'Uicn, mit seinem Heer durch das savohischc Gebiet zu ziehen; weil es aber bei solchen Durchzügen'"»»er solche gebe, welche von der rechten Landstraße abgehen und andere schädigen, so habe der Herzog^Um Schuz seiner Untcrthancn an geeigneten Orten zweitausend Mann aufgestellt; er mache nun diese^kigc, damit die Eidgenossen nicht etwa ungcgründcte Besorgnisse haben, — Diese Gefälligkeit wird an-^uiesscu verdankt, Bezüglich der Erbsaitsprache seiner Schwester behauptet Hans Conrad von Schi-'^u, daß dieselbe bei ihrer ersten Vcrhcirathung sich mit der Summe von 1666 Gulden als ihr väter-»nd mütterlich Erbe zufrieden erklärt und auf mehrereS Verzicht geleistet habe; er verlangt, daß manKlage abweise und den auf sein Gut im Thnrgau gelegten Arrest aufhebt, oder aber, daß Dr. Si-"^u Oswald Hug oder seine Frau nach Landesübung ihn dort suchen, wo er wohne. Dagegen behauptet^3, baß seine Frau keinen Verzicht geleistet habe, daß es unbillig und unerhört wäre, wenn seine Frau1666 Gulden und ihr Bruder 46,666 Gulden als väterliches Erbe besäße, endlich daß der Arrest^ allem Recht gelegt worden, weil gemäß Erbeinnng Erbsfälle da berechtigt werden sollen, wo die Güterer bittet, daß man ihm als gebornem Eidgenossen in der Eidgenossenschaft zum Recht verhelfe^ >hn nicht an fremde Gerichte weise. Nach Einsichtnahme von dem betreffenden Artikel in der Erb-^Uung der Handel auf künftige Jahrrcchnung zu Baden gewiesen, wo man die Parteien zu verein-suchen will; auf den Fall aber, daß der von Schüren sich nicht dazu verstehen und die RitterschaftHegäu „das Recht der Erbeinung" darschlagen würde, sollen die Gesandten auf der IahrrechnungKlnicicht bcsizen, sich zu entschließen, ob man ans dem Artikel der Erbeinung beharren und mir ihnenNechr annehmen wolle oder nicht, «, HS. u. Thurgau), «»». Der Kaiser überschikt drei AchtSbriefe^ verlangt, daß man den Wilhelm von Grumbach und Mithaften, welche allenthalben im Land um-^Ichweifm, auf Betreten verhafte und ihm Anzeige davon mache, damit diese Landfnedensbrccher nach