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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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April 1507

ihr lezthin gestelltes Gesuch, melden, welche Zuneigung bei ibnen all und jung zu den Eidgenoyenhege, wie sie iiiimer bereit seien, Heid und Gul für sie einzusezcn, wie sie bei allen Bündnissen mitFrankreich stets zuerst auf Seite der Eidgenossen getreten, wie sie zum HanS Oesterreich in feinem dienst-baren Verhältnis; stehen, sondern die Freiheit haben, sich mit jedem Fürsten und Herrn, wie es ihnenbeliebe, zu verbünden, wie auch die Bündnisse, welche die sieben Orte mit dem Grauen- und dem Gottes-Hanö-Bnnd angenommen haben, nicht zu gleicher Zeit, sondern etliche Jahre auseinander abgeschlossenworden seien, und wie endlich die benannten beiden Bünde selbst ihr Gesuch unterstüzen; ne bitten

dringend, sie ebenfalls in ein Bündnis; aufzunehmen. Auch der französische Ambassador Herr von Belliövre

bittet im Namen des Königs, man möchte dem Gesuch entsprechen, weil die XI Gerichte stets mit denandern Eidgenossen in die Bereinunge» mir Frankreich getreten seien, sich von ihnen nie gesondert undhieb und Leid mit ihnen getragen haben, ES wird nun anerkannt, das; die XI Gerichte zu jeder Zellsich zu gemeiner Eidgenossenschaft gehalten und bei Anständen mit den beiden andern Bünden den Eid-genossen redlich beigestanden haben; auch wird anerkannt, daß das Bündniß mit dem GotteöhanSbundkeine besondere Verbindlichkeiteil enthalte, als das; man beiderseits ein getreu Aufsehen zu einanderhaben, friedlich und freundlich mit einander leben, allfällige Streitigkeiten durch das Recht austragen,bei Angriffen einander beistehen und einander feilen Kauf gestatten wolle, Weil jedoch die Gesandtennickt mit gleickcn Vollmachten verschen sind, und die XI Gerichte ihr Gesuch so dringend stellen, wirdes wieder in den Abschied genommen. Jedes Ort soll eS nochmals an die höchsten Gewalten bringen,das Bündnis; mit dem Gotteshausbnnd zn Rathe ziehen und sich bis znr künftigen Jahrrechnnng GBaden über eine endliche Antwort entschließeil, «j. Das Gesuch um Untcrstüznng des Wirthö zum Stvr-ckeuft in Rapperswhl, dem wegen Fahrlässigkeit seines Nachbars sein Haus mit aller Fabrhabc abge-brannt ist, wird ml iioNrnomlnin genommen. i. Der Gesandte von Freibnrg macht an die V katholischenOrten Anzeige, das; der Propst zu St, Niklaus, Claudius von Wyler, der über der ganzen Priester-schaft in der Stadt Freiburg und deren Gebiet stehe, vor dem Rath Klage geführt habe, daß einigePriester, die sich wegen ihres leichtfertigen und üppigen Lebens geflüchtet, in den V Orten sich nieder-gelassen und ihn daselbst als Tyrannen gescholteil haben, obschon er nichts anderes gegen sie gethan, slswozu er vermöge seines Amtes verpflichtet gewesen sei ; Freibnrg habe die Klage gegründet gefunden undbirre daher, die V Orte möchten diesen Priestern keinen Glauben schenken und überhaupt keinen Pur-ster ans Freibnrg anstellen, der nicht eine Bescheinigung über sein Wohlverhalten vom Propst beibringeDer Landvogt von Baden macht die Anzeige, das; das Pfarrhaus zu Eich, in der hohen und NiedernGerichtsbarkeit Lneerns gelegen, abgebrannt sei. Da nun diese Pfründe nur eine Filiale der St, Niklaus-Eapelle zu Baden sei und deren Eollatur den VIII Orteil oder ihrem Landvogt gehöre, die VIll Orte aber keineandern Gerechtigkeiten daselbst besizen, da zudem die Pfründe durch Bauten und Anleihen schon ss >"Anspruch genommen worden sei, daß man aus deren geringen Einkünften nicht mehr bauen könne, ssscklage er vor, das Pfrnndlehen sammt Rechten und Einkünften an Lneern zn übergeben, sonstjedes Ort an den Wiederaufbau des Pfrnndhanscs beisteuern, Dieser Vorschlag wird all imllruonchnngenommen, Bern bcgebrl Antwort über sein schriftlich gestelltes Ansuchen, eS möckte ihm jedes O>iein Fäbnchen sammt einem Hauptmann zum Sckuz seines Gebietes gegen allfällige Ucbergriffe des vo>

^ l»mSteinen" laut dem Glarucreeciuplar,