April l -i67
ernstliche Maßregeln darüber berathe» werden. «?. Graf Änguisola übergibt seinen Ercdenzbrief als Ge-sandter des Königs bon Spanien und eröffnet sodann: Der König habe ihn hergeschikt, weil er ver-»dimnen, daß seine Kriegsrüstungen im Herzogthum Mahland und an andern Orten mir Mißtrauenangesehen werden; er müsse berichten, daß alle Bemühungen des Königs, die Unruhen in den Nieder-landen beizulegen und seine Autorität daselbst herzustellen, bisher ohne Erfolg geblieben seien, daß seinevielfältigen Gnaden und die augekündigte allgemeine Verzeihung die Unordnung und den Ungehorsamdaselbst nur noch gesteigert und daß der König daher beschloffen habe, persönlich eine genügende Armeedahin zu führen, um mit Gewalt den Hochmuth zu beugen und sich Gehorsam zu verschaffen; aus diesemGrunde habe der König eine ziemliche Anzahl Reisige und Fußkuechte im Reich bestellt, sein altesspanisches KriegSvolk nach dem Herzogthum Mahland geschikt und, um Zeit zu gewinnen, den HerzogFerdinand von Alba, den man täglich in Mavland erwarte, beauftragt, benannte Truppen durch Savohen"ach Luxemburg zu führen, wo die ganze Armee gesammelt und organisiert werden soll; diese Truppen"'erden niemanden beschädigen und gegen die Unterthanen wenn immer möglich Gnade erzeigen; bereitshabe er auf seiner Durchreise in Uri, in Lueern und in Bern Erläuterung über den Zwek dieses Feld-öugs gegeben und versichere nun hier, daß es den König bemühe, die Waffen gegen sein eigen Volkövauchen zn müssen, während er im Begriff gewesen sei, seine ganze Macht wider die Türken zu wenden,Und bereits Malta entsezt habe. — Der Bericht wird dem Grafen verdankt und in den Abschied genom-men. f. Bon den eilf Orten wird die zu Zürich aufgestellte Münzordnniig nochmals zu Kraft erkennt;an die III Bünde und an die Stadt St. Galleu wird davon Mittheilnng gemacht. Die drei StädteBern, Freiburg und Solothnrn dürfen übrigens bei ihrer Münzordnung verbleiben. K. Auf die An-lage an Basel, ob cS gemäß des lezten Abschieds in den Vertrag über Zurükstellung von gestohlenemG»t zn treten sich entschlossen habe oder nicht, gibt es folgende Erklärung ab: Seit einigen Iahren seiwiederholt vorgekommen, daß eS gestohlenes Gut au den Bestohlcnen ohne weiters zurükgcstellt habe; da-her bitte es die acht Orte, sie möchten das ibrem Bürger gestohlene und beim Landvogt zu Baden hinter^egtc Gut demselben wieder zn Haude» stellen; in diesem Fall habe Basel Vollmacht, sich mit den zwölfD"en in Unterhandlungen darüber einzulassen, wie mau sich gegenseitig hinsichtlich gestohlenen Gutesverhalte,, wolle; es könne dem benannten Vertrag übrigens deswegen nicht beitreten, weil es besorge,^ möchte mit der Zeit de» Freiheiten der Stadt Basel Nachthcil bringen und den Obrigkeiten zu vieleAchten aufbürden. — Nachdem man nochmals die gemachten Einwendungen und Bedenken der Gesaud-von Basel zu widerlegen versucht hatte, werden sie gebeten, auf der künftigen Iahrrechnuiig endli-thcu Bescheid zu gebe». Zugleich wird jedem Ort anempfohlen, seine Angehörigen vor verdächtigen Käufe»warnen l», HS. u. Deutsche gemeine Bogt, überh.) I. Da fremde Herren und Prälaten viele Güter'u der Eidgenossenschaft und deren Vogteie» ankaufen, aber zur Zeit der Roth keine „Beschwerden"Achsen wolle», so werden alle Landvögte beauftragt, solches nicht mehr zu bewilligen, k.» (S. u. LuggaI. die dringende Bitte derer von Ehur und mit Zustimmung des Burgermeisters Ringt von"mphausen wird der Arrest, der auf Güter des GotteSbausbunds gelegt worden war cmit Ausnahme^ Güter des Ruginelli und des von Salis zu Rapperswhl), wiederum aufgehoben, unter der Bedindaß die Urheber dieser Unruhen bestraft und daß Ringg von Baldcnstein für seine Ansprache bei"hlt Werde. »»». HS. u. Deutsche gemeine Bogt, überh.). »». tS. u. Thurgau). «». (S. u. Vier ennetbirg.überh.). >». Abgeordnete der Xl Gerichte in Bünden begehre» von den siebe» Orten Antwort auf