April IäV7,
25Ä.
Geniel» - eidgenössische Tagsaznng,
Ändcn l^<»7, Ii. Äpril (Sonntag <)»i^>iinnl»
^taat^arftnv ^iiceru. Allqem. ^.'tb'ch. Vd V. lc>l. 2>>. ^tciatsarckiv inricii. Nr. lV5. fnl l Staat^arci^iv Bern. (><>.
^'andesarciiiv Sct,wnz ?lrct,iv C5larn».
l'Auch in den Arci'ivcn Freiburq, Zolorburn und Aarau.l
Gesandte: Zürich, Bernhard von Eham, Bürgermeister; HansKambli, Statthalter und des Raths,Per», Beat Ludwig von Mülincn, Statthalter; Niklaus von Grafenried, Sekelmeistcr und des Raths,Lue er», Jost Pfyffer, Schultheiß, Uri. Jost Schmid, Landammann. Schwyz. Kaspar Abybcrg, Land-ammann, l! n terw a lde n, Melchior Lnssi, Ritter, Pandaminann nid dem Wald, Zug, Oswald Schön,Sekelmeister und des Raths, Glarns, Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Werner Wölfli;Lucas Gebdart, beide des Raths, Freiburg, Niklaus von Perromann, Schultheiß, Solothuru, UrsSnry, Schultheiß, Schaffhauscu. Dietegen vou Wildcnbcrg, genannt Ringk, Bürgermeister; ChristophWaldkirch, Sekelmeister und des Raths, Appenzell, Joachim Mcggeli, Landammann,
»». Jedem der Xll Orte wird vom Haus Oesterreich das Crbeiunngsgeld für das Jahr lizW mit>4» Gulden lzu t» eonstanz, Bazen» ausbezahlt, I». Weil die von Breisach den Zoll auf der Brükeund auf dem Rhein erhöht haben, harte Zürich, auf das Ansuchen Basels, im Namen aller Orte an dievon Brcisach geichricbe», sie möchten dieses gemäß Erbcinung unterlassen und es bei dem alten Zsllbleiben lassen Nun antworten dieselben, daß sie einzig wegen ihres durch den Rhein erlittenen grolwnSchadens und gemäß ihrer von Kaisern und Könige» erhaltenen Freiheiten, nach Bedürfnis! ihre Zölleerhöhen und hcruutersezen zu dürfen, dieses gerhau haben und es thnu müssen, weil sie sonst nicht imStande waren, ihre Brüke gehörig zu unterhalten, daß sie jedoch guter Freundschaft und Nachbarschaftzu lieb für die bevorstehende Frankfurter Messe den Zoll nach bisheriger Nebung beziehen werden, ihrenFreiheiten übrigens unbeschadet. Es wird daher nochmals an sie geschrieben, sie möchten nichts gegendie Erbcinung thnn; sie möchten ferner bedenken, was für Streitigkeiten erwachsen würden, wenn alle,denen Schaden durch Austreten der Flüsse begegnet sei, ihre Zölle erhöhen dürften, möchten dahergütlich davon abstehen und mit Beförderung an Basel darüber antworten. Wenn dann die Antwortnicht im entsprechenden Sinn ausfällt, soll sie Basel den übrigen Orte» abschriftlich mittheilen, damitdann diele ihre Meinung darüber nach Zürich sänken; dieses aber soll i» aller Orte Namen bei beidenösterreichischen Regierungen zu InnSbrnk und Eimsheim mit allem Ernst über diesen Zoll sich beschweren,ihnen vorstellen, wie derselbe nicht nur den eidgenössischen Handelsleuten, sonder» allen andern, die ihreWaaren zum großen Nnzen aller und einzelner Orte durch die Eidgenossenschaft führen, zu bedeutendemSchaden gereiche, und ne bitten, von solcher Erhöhung der Zölle zu Breisach und an andern österreichstcheuGrenzen und Zollstätten abzustehen, indem sie wider die Erbcinung zwischen dem Haus Oesterreich und der Eid-genossenschaft seie, und auf künftige Jahrrechnung zu Baden eine schriftliche Antwort einzusenden. Auchsollen den Gesandten auf diese Jahrrcchnnng Jnstrnetionen darüber mitgegeben werden, was man weiteithnn wolle, wenn nicht entsprochen würde, e. (S, u. Thurgau). «I. Da die Verordnungen gegen dieBertlcr, Landstreicher und Gcngler, gegen die Heiden und Zigeuner und gegen die Sondersiechen weder>n den Orten »och i» den gemeinen Vogteien vollzogen werden, so sollen auf künftiger Jahrrechnung