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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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348
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September l5tit>.

bühl, Landammann ob dem Wald! Melchior Lussi, Ritter, Landammann »id dem Wald, Zug, PeterWaldmann,

». Der Bischof von Ehnr, Beatus della Porta, begehrt Hülfe und Rath, um iu den Besiz seinesBisthums zu gelangen. Räch Anhörung eines Berichts dcö Landvogt zum Brunnen, wird im Rainender VII Orte an Zürich geschrieben (5, September» und dem Bischof geantwortet. An Freiburg undSolothurn werden Abschriften des au Zürich erlassenen Briefs mitgetheilt. Ebenso wird eine jüngstvom Bischof von Ehnr an Lucern erlassene Zuschrift jeden» Gesandten abschriftlich in den Abschiedgegeben I». Ans den Bericht, daß die Berncr den Wallfahrtern nach St, Beat den Paß verweigern,ja einige derselben gefangen halten, wird an Bern freundlich geschrieben, es möchte berichten, warum esdieses thuc, Inzwischen soll jedes Ort die Wallfahrter ermahnen, gegen niemanden trozig oder unfreundlichsich zu benehmen, v. Abt Johannes zu St, Moriz stellt ans Auftrag des Bischofs Hildebrand zu Sittenund des Landeshauptmann und der Landräthc der Landschaft Wallis das Ansuchen, die VI! katholische"Orte möchten sich für ihn um Nachlaß der Annaten und Taxen beim Papst verwenden. Es wirdentsprochen, «I. Der Abt von St. Moriz wünscht, daß man sich beim Herzog von Savohen in Betreffeiniger Einkünfte, welche das Kloster St, Moriz im Augstthal zu beziehen hat, verwenden möchte, ^Auch hierin wird ihm entsprochen und ein Schreiben an den Herzog erlassen, v. Das Ansuchen desAbt von St, Moriz, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen, von denen jedes acbt Krone"kosten würde, in die Kirche des Gotteshauses St, Moriz schenken, wird in den Abschied genommen, ^Der Bischof von Eonstanz hatte seinen Weihbischof von Ort zu Ort gesebikt mit bewußten (?) Aufträge"Da nun aber die Gesandle» darüber nicht instruiert sind, wird es in den Abschied genommen, JedeSOrt soll seineStimme" darüber beförderlich nach Lueern schiken, damit dieses im Namen der V Ortedem Bischof antworten kann, K. Die XI Gerichte in Ehnrwalden hatten auf lczter Iahrrcchnnng 5"Baden das Ansuchen um Aufnahme in ein Bündniß, gleich dem mit den beiden andern Bünden, gestelltWeil jedoch diese Gerichte dem Haus Oesterreich gehören und in der Erbeinung steht, daß die Eidgenosse"österreichische Unterthanen in keinen Schirm aufnehmen dürfen, wenn sie nicht bei ihnen sich förmlichniederlassen, und weil endlich die XI Gerichte sich gänzlich zur neuen Lehre bekennen, so findet man "'ästfür gut, sie in ein Bündniß aufzunehmen. Daher wird dieser Artikel in den Abschied genommen, "Mans künftiger Tagsazung über ein gleichförmiges Votum sich zu verständigen. Inzwischen soll diele»Abschlag, bis der Handel wegen des Bischofs von Ehnr erlediget ist, ganz geheim gehalten werde»-I». Nach Verlesung der Zuschriften des Papsts lBrevc Papst Pius V an die V katholischen Orte, "b"Aufnahme von Jünglingen in die lombard, Seminarien, ü,ü. 12 Juli» und des Kardinals Borromäudan die V Orte in Betreff der zwanzig Knaben, welche ans päpstliche Kosten in Italien studieren""e"'sowie in Betreff der Ebedispensen bei naher Verwandtschaft, wird erkannt, daß diese Schreibt"bei Gelegenheit gebührend verdankt werden sollen. Inzwischen aber soll jedes Ort nach Knaben, welchein der Grammatik bereits gute Forstchritte gemacht, sich umsehen, indem ungcschikte nicht angenomme"würde»! auch will man sich nächstens über dieAbtheilnng" dieser Knaben verständigen, I» (S-Mainthal», k. sS, u. Baden).

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleaenheiten ^

Grafschaft Baden K Art. 57. Judikatur und Conipetenzs,

Landvogrei Maiuthal >- Art, 4!»8, Polizeiliches,