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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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342
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Juni 1566,

Ernst vonMandeßloe" (Mandelsloh), Jobst von Zedtwirz, Dietrich Pickst und Michael Feißlen wegenpandfriedensbruch an> Bischof und der Stadt Würzburg in die Acht und Aberacht erklärt werden, undermahnt die Eidgenossen bei Strafe der Acht, den Geächteten keinenNnterschlanf" oder Borschub zu ge-währen, Der savoyische Gesandte Herr von Roll eröffnet nach Neberreichung seiner Credeuzbriefe,daß der Herzog sehr bedauere, die eidgenössischen Gesandten in Augsburg nicht mehr angetroffen zuhaben, um sich mit ihnen in Betreff der Beschwerden der Kailfleute über den nencn Zoll und die Ab-gabe einer halben Krone vom Hundert verständigen zu können, daß er nun aber, da der bis zum24, Juni bewilligte Termin bereits abgelaufen sei, den Eidgenossen zu gefallen, den Termin dieser Zollfrcihestbis Michaelis (28, Septemb,) verlängert habe, Weil jedoch die Kaufleute diesen Termin für zu kurzhallen, indem am l, November wiederum eine Messe in Lyon sei, und abermals dringend bitten, siebe«den Zollstätten wie von Alters her zu halten, so wird an den Herzog geschrieben, er möchte den TerminderFreiheit" von diesem neuen Zoll bis auf Iohanni <24, Juni) 15,67 verlängern und darüber antwor-ten , damit sich die Kaufleute darnach zu verhalten wissen, Der savoyische Gesandte bemerkt desferner», daß der zwischen dem Herzog und der Stadt Bern abgeschlossene und beiderseits besiegelte Ber-trag <zn Pausanne 66, October 1564) bisher nicht vollzogen worden, und bittet im Namen seines Fürsten,man möchte Bern dazu anhalten. Der Gesandte von Bern erwiedert: Es sei allerdings wahr, daß ein. Bertrag zwischen Bern und dem Herzog abgeschlossen worden; dabei habe man aber deutlich ausgemacht,daß ^ie Könige von Frankreich und Spanien denselben ratifieieren sollen; nun seien freilich zwei Bestä-tigungen nach Bern gekommen, aber beide mit Borbchalten, die Bern nicht annehmen könne, daher esselbe a,i den Herzog zurükgcschikl und andere Bestätigungsbriefe verlangt habe; sobald es diese erhalte»,werde es gebührend antworten, Nachdem man noch die Erläuterung des savoyische» Gesandten ver-nommen, in wie fern der Herzog zur Einholung der Ratification von Frankreich und Spanien verpssiä)-tet gewesen sei, sowie die Bcrantwortung des bernerischen Gesandten, warum Bern die ihm zugesendete»Ratificationen nicht habe annehmen können, wird alles ml roldroncknin genommen, z-. Die Gesandte»,welche auf dem Reichstage zu Augsburg gewesen, erstatten Bericht und übergeben den Confirmations-brief"), womit der Kaiser gemeiner Eidgenossen Freiheiten bestätigt; sie melden, wie der Kaiser alleGnaden und gute Nachbarschaft gegen die Eidgenossen anerboten habe, welche Ehren ihnen von viele»Fürsten und Herren erwiesen worden, und wie der Kaiser jedem Gesandten ein vergoldetes Trinkgelclst^geschenkt habe, das sie jedoch nur zu Hände» gemeiner Eidgenossen angenommen haben; sie berichteendlieb, daß sie 466 Kronen Auslage gehabt, weil alles theuer gewesen, und sie überdies; >78 Kro»e»in die Eanzlei geschenkt, ihrer Diener Reitlohn bezahlt und Ehren halber und um ihre Angelegenheitenzu fördern, einige Gastmähler haben geben müssen; sie bitten schließlich, man möchte ihre BerriclstuUjssvgenehm halten, ES wird ihnen für die getreue Besorgung der erhaltenen Aufträge der Dank auSg^sprechen; zugleich werden ihnen die Trinkgcschirre geschenkt; an die Kosten soll jedes Ort sammt d"Stadt St, Gallen 55 Kronen bezahlen; den sich ergebenden Neberschuß sollen die Gesandten unter st«bthcilen. Da die Gesandten von Bern, Basel, Freibnrg, Solothurn und Schaffhansen nicht dazu sti»»»^wollen,ermächtigen sich ihrer die übrigen Orte", Bei diesem Anlasse wird auch festgcsezt, daß inknnft, wenn mau wieder Gesandte an fremde Höfe abordnet, dieses von Ort zu Ort abwechseln st

) Bestätigung der Freiheiten rer Eidgenossen durch Kaiser Marimiiian tl, vom ch Mai lütiii, S, Beilage Nr, >3.