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wolle, «I. und «. S, u. Thurgau). t. (S. u. Freit: Aemter). K'. HS- u. Luggarus). I». Bein macht Anzug:Es komme häufig vor, daß die Landvögte und Gesandten dieß- und jenseits des GebirgS „ganz unge-reimte" Urthcile fällen, was der Vermuthung Raum gebe, es möchten hie und da Geschenke, Miel undGaben davon der Grund sein ; dieses gereiche den Eidgenossen zur Schmach und bringe die Unterthanenin große Kosten; ohne Zweifel rühre dieses daher, weil einige Orte gewöhnlich Personen aus ihrenGemeinden auf die Dagsazungen und Landvogteien schikcn, welche der Rechte nicht kundig und vorhernie weder zu Gericht noch Rath gebraucht worden; es bitte daher in guter eidgenössischer Meinung, die-ses wohl zu beherzigen und ans Abhülfe zu denke», Landammann Schund von Uri bemerkt hierauf:Seine Obern haben bereits mit Schwhz und Nidwalden Rüksprache gehalten, wie solchem Mißbrauch inihrer Vogtei zu begegnen sein möchte; auch habe Uri au der Landsgemeinde beschlossen, daß kein Beam-ter für Urthcile Geschenke annehmen dürfe und daß die Rathe und Beamten, sowie die Gesandten undVögte, ehe sie ihre Verwaltung antreten, dieses eidlich beschwören müssen, - Dieses wird in den Abschiedgenommen, damit jedes Ort seinen Gesandten über den Erlaß einer gemeinsamen Verordnung gegendiesen schändlichen und unehrenvollM Mißbrauch Instructionen ertheile. i. (S, u. Thurgau). Ii.» S. u.Rheiuthal). l. Auf dem Dag zu Chur waren von den eidgenössischen Gesandten gütliche Artikel vorge-schlagen worden, um die Anstände zwischen den zwei Bischöfen und dem Gotteshausbund zu vermitteln;bis zum 2t>, Juni sollten sich beide Parteien darüber entschließen; ans dem Bundestag zu Bergün aber'auf welchen man Gejandte von drei Orten abgeordnet hatte, um diese Antwort in Empfang zu nehmen,waren dann die Artikel vom Gotteshausbund verworfen worden; darüber und über den fernern Verlaufdes Handels, sowie, daß die Stadt Chnr und einige Gerichte im Gottcshausbunde die gütlichen Mittel anzunehmen eingewilligt haben, berichten nun umständlich die Gesandten der drei Orte, - Demnach wirdnun wieder an den Gotteshausbund geschrieben: Man habe diesen Abschlag von ihnen nicht erwartetund müsse daher das ernste Mißfallen und Bedauern darüber aussprechen, daß sie nicht mehr Achtungvor den Eidgenossen haben und nicht einmal einen rechten Grund für ihr Verhalten anzugeben wisse»,während die Eidgenossen doch stets mit Gut und Blut für sie eingestaudeu seien; man habe vernommen, daßeinige Gerichte ihres Bundes die Mittel angenommen haben; diesen danke man dafür und werde cdihnen stets gedenken; da nun der ordentlich zum Bischof erwählte Beatus vom Papst die Confirmation undvom Kaiser die Bestätigung der Freiheiten und Regalien deS BiSthums und die Anerkennung als Fürstdes Reichs erlangt habe, und da zudem die beiden andern Bünde ihn als ihren ordentlichen Bischof anerken-nen, so erachte man, daß sie sich zu viel vermessen, wenn sie solchen Potentaten und dem Recht sich ssfrevelhaft widcrsczen; weil nun der Bischof abermals um Gottes und der Gerechtigkeit willen gebetenhabe, ihm zum Rechten zu verhelfen, und weil man diesen Span viel lieber in Güte beigelegt sähe, ssbitte und ermahne man sie nochmals ganz ernstlich, dieses wohl zu beherzigen, und zu bedenken, in welclstGefahr und Kosten sie durch ihre Widcrsczlichkcit sich bringen; auch wolle man ihnen nicht verhehle»,daß man dem Bstchof Beatus, wenn er gemäß der Bünde das Recht anrufen würde, dazu zu verhelftentschlossen sei; desihalb begehre man nochmals, daß sie die vorgeschlagenen Mittel annehmen und iln'tEntschließung darüber bis zum 25. Juli nach Zürich senden.—-An die Familie von Salis wird gesclss^'bcu, sie soll die Mittel auch annehmen und ihren Vetter, der sich eigenmächtig in das Bisthum gedräwsthabe, nicht länger in seinem Unrecht nuterstüzen. — Endlich wird der Bischof della Porta unter M'Utheilung obiger Schreiben ermahnt, bis auf weiter» Bescheid die Sache ruhen zu lassen. — Der gan.ss