Juni l -Ml.
der ordentlich zum Bischof erwählte Beatus von seinem Bistbnm nicht Besiz uehuieu könne, währendder Erzpricster Bartholomäus von Salis, der nnrect?tmäsng in die Verwaltung des Bisrhnm gcsezt worden,im Schloß bleibe, an die Gesandten des GottcshausbnndS die dringende Ermahnung und Bitte, siemöchien den Erzpricster mit seinem Hofgesinde beförderlich ans dem Schloß ziehen lassen und zwei un-parteiische Männer in's Schloß sezen, die bis zum Anstrag dcS Handels die Verwaltung des Bisthumszu besorgen haben. Hierauf wird ihnen laut eines besiegelten Abschieds zur Antwort: Sie haben keineVollmacht, irgend eine Aendernng am BiSthum vorzunehmen, oder den Salis abzuweisen; sie wollensich aber den Eidgenossen zu Gefallen dazu verstehen, daß zwei unparteiische Männer die Verwaltungbesorgen; sie danken schließlich den eidgenössischen Gesandten für die dieses Handels wegen aufgewendetenKosten und Bemühungen.
Gemein - eidgenössische Jahnechnnngs - Tngsaznng.
Baden. !>»<»<», Juni (Sonntag vor Johann Baptist).
>Ttaatsar»-lnv Vncern. Mqem. Abscl'. Nd. Zurici). Avsch. Vd. Nr. fol. ^.taaiHarclnv Bclll. !25>.
Landesarchiv Ächwyz.
lAuch in den 'Archiven GlarnS, Freiburg, Solc'tbnrn nnd 'Aarau.I
Boten: Zürich. Bernhard von Cham, Burgermeister; Hans Kambli, Statthalter. Bern. BeatLudwig von Mülinen, Statthalter nnd des Raths, pncern. Niklans Am Hehn, Schultheiß, llri. JostSchmid, pandammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, pandammann. linterwalden. Hans Wirz, pand-ammann ob dem Wald. Zug. OSwald Schön, Sckclmcister nnd des Raths. Glarns. Kaspar Tschndi,Landammann. Basel. Bernhard Brand, des Raths. Frcibnrg. Petermann von Elerh, Rirrer nnddes Raths. Solothurn. Joachim Scheidegger, Venner und des Raths. Schaffhansen. Dietegenvon Wildenberg, genannt Ringk, Burgermeister. Appenzell. Joachim Meggeli, alt-tllindammann.
HS- Sargans). I». Es wird angeregt, daß in den eidgenössischen gemeinen Herrschaften einigeZinsherren prätendieren, daß die Inhaber einiger Höfe, von denen sie seit vielen Jabren nur den Zinsbezogen haben, diese Höfe von ihnen als Erblehen in Empfang nehmen und auch den Ehrscbaz gebensollen. — Wird all insieuoinlnin genommen. «. Doetor Simon Oswald Hug, Burger zu purer», nndleine Frau, eine geborne von Schüren, klagen gegen der lezteren Bruder, Hans Konrad von Schirren,daß sie in ihrem väterlichen nnd mütterlichen Erbtbcil benachtheiligt worden, indem ne nur llttXl Guldenbaranö erhalten haben, während der Bruder bei 4t),tX)l) Gulden besize, und melden, daß sie auf einigesGuthaben desselben im Thurgau Arrest gelegt, wozu sie gemäß der Erbeinnng berechtigt seien. Der vonschirren beschwert sich darüber nnd behauptet, daß seine Schwester, wenn sie eine Erbsansprache an ihnsu haben glaube, ihn da suchen müsse, wo er wohnhaft nnd wo das Erbe gefallen, wie dieses in- nndAußerhalb der Eidgenossenschaft überall üblich sei. Daneben stellt die Ritterschaft des «t. Georgen SchildsHegau die Bitte, man möchte es beim alten Brauch nnd Herkommen bleiben lassen, indem es gemeinemLandesbrauch zuwider sei, jeden Theil einer Erbschaft dort zu berechtigen, wo er gelegen. — Dieser An-stand wird in den Abschied genommen, damit sich jedes Ort darüber entschließe, wie der Artikel der Erb-auung, handelnd von den Erbfällen, zu verstehen sei nnd wohin man die Parteien an s Recht weisen