April 1,'sill!.
sollen auf den 7. Mai das Schloß verlassen nnd dem Bischof Beatus alle Schlösser, Hänser, Einkünfte,Freiheiten nnd Gerechtigkeiten sammt allem der Stift gehörenden zn Händen stellen, wie es BischofThomas hinterlassen; die Eide, welche das „gemeine Gotteshaus" dem ErzPriester geschworen und er ihm,sollen aufgelöst nnd nichtig sein und ihnen keinen Rachthcil bringe» ; der Hofmeister nnd der ErzPriester vonSalis sind verpflichtet, dem Bischof Rechnung abzulegen über aste Einnahme» nnd Aufgaben währendder Zeit, als sie im Schloß gewesen; die Kosten für den gemeinen RechlStag zu Ilanz soll für diesmalder Bischof bezahlen; sie sollen ihm aber von seiner Gegenpartei zurükerstattet werden; die übrigenKosten soll jede Partei an sich selbst tragen,
2«»S.
Berunttliuigö-Coilferenz,
(«Hur i 5<5«i, AI Mai — 9. )»ni
>Ttaatoarckiv ^uccvn. — Akten; Vistlum» (5l'ur.
Boten,- Zürich, Hans Kambli, Statthalter; Hans Lux Escher, Sekelmeister, Bern Beat pudwigvon Mülincn, Statthalter; Niklaus von Grarenried, Sekelmeister, stueern, Rudolph von Mettenwhl,Spitalmeister, Scbwhz, Jost Auf der Mauer, Sekelmeister, (Die beiden leztern in ihrer und der übrigenV katbol. Orte Namen), Gla rns, Paulus Schüler, alt-Landammann und Pannerherr, Basel, Bonaven^tnra von Brun, Oberstznnftmeister; lllrich Schitltheß, Schaffhansen, Dietegen von Wildenberg, gerianntRingk, Bürgermeister,
In Betreff der Anstände zwischen den beide» als Bischöfe zn Ehur ernannten Beatus von derPorten und Erzpricster Batholomäus von SaliS werden von obstehenden Gesandten folgende Schiedartikelaufgestellt: l< Wiewohl in dem zu Ilanz im Jahr lk)2ll aufgerichteten Bundesbries gemeiner >ll Bündefestgesezt worden, daß, wenn ein Bischof zu erwählen ist, das Eapitel dieses „mit Rath" des ganze»Gottesbansbunds tbnn solle, nnd wiewobl der Brief vom 2l, Dcccmbcr lki^ll unmittelbar vor der Wabldes Bischofs Thomas sagt, daß die Herren vom Eapitel eine» Bischof zu erwählen haben, der dem ge-meinen Gotteshans genehm ist und den dieses anzunehmen oder zn verwerfen das Recht hat, so wurde»doch diese Sazungen bei der neulich vorgenommenen Bischofswahl zu wenig beobachtet, indem gleichdarauf, als das Eapitel mit Mehrheit den Beatus von der Porten zum Bischof erwählt hatte, derGottcshausbund neben demselben den ErzPriester Bartholomäus von Salis ebenfalls zum Bischof erna»»tnnd in den Besiz des bischöflichen Hauses gesezt hat. Da nun aber der lezterc weder die päpstliche Confir'-mation, noch die Bestätigung der bischöflichen Regalien vom Kaiser erhalten hat, während dem erster» beideszu Tbcil geworden, so hatte man sich der Hoffnung hingegeben, es werde Bartholomäus von Salis, alSFreund des Friedens nnd der Gerechtigkeit, gütlich auf das ihm vom Gotteshausbnnd übertragenebischöfliche Amt verzichten nnd jtin Baterland nicht in Gefahr bringen; darum so läßt man den Beatusbei der bischöflichen Wabl verbleiben ; demnach soll Bartholomäus ohne Rachthcil der Ehre des Geschlechtderer von Salis ans dem Schloß ziehen nnd Beatus in den vollständigen Besiz aller Güter und Ei»knnftc, Freiheiten und Rechte des Bisthnms cingese.zt werden, 2> Weil der gegenwärtige Span z»'"Tbeil wegen der bei der Wabl vorgekommenen Unordnung entstanden ist, so soll in Zukunft, wen» essich wieder um die Wahl eines Bischofs handeln wird, dieses „mit Rath" deS GotteShansbnndS und gemäsi