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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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332
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Februar l-Ml.

Bürgerin angenommen, baß die Stadt zwei Gotteshausleute wegen Holzfrevel bestraft habe, statt sie demAbt zur Bestrafung zu überweisen, daß sie, wenn einer aus der Stadt eine Tochter aus des Gottes-hauses Landschaft geheirathet, die Auslieferung deren Vermögens ohne Versicherung verlange, daß siedie gebotenen Feiertage nicht halte, endlich daß sie, wenn ein Burger in den Gerichten des Gotteshausesprotestiert und gegen ein Urtheil appelliert habe, die Caution für die betreffenden Kosten zu erlegen sichweigere; da nun der Abt solche Beschwerden nicht mehr länger ertragen könne und dürfe, bitte er die IVSchirmorte um Schuz, Dem Begehren der Gesandten der Stadt St. Gallen, daß man ihnen dieacht Klagarrikel in den Abschied gebe, damit sie aus nächster Tagleistnng darüber antworten können, wirdentsprochen. Beide Parteien werden ersucht, die Sache inzwischen an Schiedleute kommen zu lassen, umdurch sie eine gütliche Verständigung zu erzielen"), oder dann auf künftiger Tagsazung sich wieder ein-zufinden, um sich zu erklären, ob sie vor den IV Schirmorten, oder den acht alten Orten einanderdesRechten" sein wollen, i. Der Abt von St. Gallen führt Beschwerde: Das Gotteshaus St. Gallen be-size jenseits des Rheins zu Geißau die hohe und niedere Gerichtsbarkeit; nun haben jüngst zwei Auge-hörige von Geißau zwei Rehe gefangen nnd dem Abt nach Rorschach gebracht; der Vogt zn Feldkirchaber wolle sie deshalb bestrafen und habe eine friedliche Verständigung mit dem Abt abgeschlagen, be-hauptend, daß dort die March zwischen dem österreichischen und eidgenössischen Gebiet sei, wo bei stillemWetter eine Feder den Rhein hinunter fließe. -Da nun die Eidgenossen nicht der Ansicht sind, daß derRhein überall die Grenze zwischen ihnen lind Oesterreich bilde, wird an den Vogt zu Feldkirch geschrieben, er möchte sich zu einer gütlichen Unterredung mit dem Abt verstehen, indem dieser ihm sonst dasRecht Vorschlagen würde, und möchte schriftlich darüber antworten. Der Handel wird ml iimlrnoullnniin den Abschied genommen, k. lS. u. LuggarnH. I. (S. u. Thurgau). »». nnd (S. u. Freie Aemterf«». Die V katholischen Orte entwerfen eine Verordnung, wie sich die Laienpriestcr zu betragen haben,nnd nebnien dieselbe in den Abschied. Jedes Ort soll seine Meinung, ob es dazu stimme, nach puecrnschiken. z». pandammann Schorno von Schwhz berichtet: Dem Gesuch des Bischofs von Chnr an die VI!kathol Orte, sie möchten Gesandte an den Gotteshausbund abordnen, um diesen zu ersuchen, den Bischofzum Besiz des Bisthums gelangen zu lasseil, weil er auf ordentliche Weise zum Bischof erwählt sei und vomPapst die Confirmation nnd vom Kaiser die Bestätigung der Freiheiten, nnd Regalien des Bisthumserlangt habe und als Fürst des Reichs aufgenommen worden, haben die sieben Orte entsprochen; ihre Ge-sandten aber, Schultheiß Pfhffer nnd er, haben ungeachtet aller Bemühungen und Vorstellungen nichts aus-richten können: daher haben sie auf das Ansuchen des Bischofs um ein unparteiisch Recht einen Rechts-tag auf den 2l . April angesezt; weil nun die Parteienzum Rechten veranlasset" seien, bitte der Bischof,die übrigen Orte möchten an den Gotteshausbund schreiben, daß er inzwischen keine Tätlichkeiten be-ginne , sondern den Rechtstag erwarte; dieses und nichts anderes haben sie in Bünden gehandelt; manmöchte daher, wenn etwas anderes berichtet werde, diesem keinen Glanben beimessen. Darauf antwor-ten ihnen die übrigen lechs Orte: Weil der Gotteshansbund nun auch seine Beschwerden eingescbikt,haben sie die Sache in den Abschied genommen; denn es gezieme ihnen jczt nicht, ohne Vorwisscn derObern an den Gotteshausbund etwas zu schreiben,. Burgermeister von Eham erstattet Bericht überseine Sendling an den Herzog von Savohen wegen der Beschwerden der Kaufleute über neue Zölle'

' ) Beilage N> . IS. Anlaß une Rick-tung re> IV Schirniorle zwischen dem Gotteshaus nur der Stadt St. Gallen, l. Juni l'«>i>.