Januar l Villi,
Sache eiilstinnuig gehen, soll jedes Ort seine Gesandteil ans nächste Tagsazung mit Vollmachten darüberabfertigen. Lucern erklärt, daß es mit diesem Bund nie ein Bündniß eingehen werde, v. Den abermalsgemachten Anzug, es möchten zehn Männer von jedem Zehnden der Landschaft Wallis an einem geeig-neten Ort versammelt werden, damit dann diese siebzig Männer im Namen gemeiner Landschaft den VIIOrten das Burg- und Landrccht beschwören und diese hinwieder den sieben Zehnden schwören, und daß,wenn dieses geschehen, die zehn Männer jedes ZehndenS unverzüglich ihre Gemeinde versammeln, derselbenden Bund vorlesen und ihn also gemeinsam beschwören lassen, findet man zwekmäßig. Aus den nächste»Tag sollen daher die Gesandten darüber instruiert werden; auch wird an Freiburg und Solothurn davonMitthcilung gemacht, il. (S. u. Luggarus). K. Jedes Ort soll in seiner Eanzlei die allfälligen Brieseaufsuchen lassen, aus welchen ersichtlich, wie vom Rheinthal einige Landschaften an den Herrn von Saxübergeben worden; Schwhz soll durch seinen Vogt zu Blatten zu erfahren suchen, was allenfalls beiden beiden jungen Herren von Sazc und ihren Verwandten und bei den Aebten von Roggenburg undSt, Lucius (bei Chur» in Betreff der Religion und des Herrn von Sax Unterthanen zu finden seinmöchte, und soll das Resultat ans künftiger Tagsazung zu Baden deit V Orten insgeheim mittheilcn;auch über Entschädigung des Vogts zu Blatten für seine Arbeiten wegen dieses Handels soll dort verhandelt werden,
Man sehe auch tni Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten :
Landvogtei Luggarus. r, Art, :>?«, KlanbenSsachen,
2VI.
b'oiisereliz zwischen den Abgeordneten der VII katholischen Orte und den Rathsboten des
Gotteshausbnndes.
Chur Ik5<»»5 > Februar
ZtaarÄarciiiv Lucer»». — Akten; ViHtlnml Cl'ur.
Boten im Namen der VII katholischen Orte: Jost Pfhffer, Schultheiß von Lucern, EhristopbSchorno, Landammann von Schwhz,
». Die eidgenössichen Gesandten eröffnen: Die Vll katholischen Orte haben mit Bedauern erfahre»,daß zwischen den zwei Domherren zu Chur, Erzpriester von Salis und Beat von der Porten in Betreffdes bischöflichen Amts ein Streit entstanden sei, und haben sie daher auf gegenwärtigen Bundestag ab^gefertigt, um wo möglich eine gütliche Vereinbarung zu Stande zu bringen, oder, wenn dieses nicht er-hältlich wäre, den Gotlcshausbund zu ermahnen und zu bitten, daß er dem um Recht anrufenden Thc>>zu einem unparteiischen Recht verhelfe, — Die Gesandten von Bünden danken für daö freundschaftlich''Anerbieten, bedauern, daß der Streit bisher in Güte nickt habe beigelegt werden können, nehmen übr>genS den Antrag in den Abschied, da sie weitere Vollmachten nicht haben, I». Die beiden Abgeordnete»erlassen im Namen der VII katholischen Orte eine Zuschrift (si. Februar» an den Erzherzog von Oestc>reich, mit der Bitte, er möchte die in der Grafschaft Tvrol befindlichen Einkünfte der Stift Chur »i^gemäß seiner Resolution an die Domherren, sondern an den rechtmäßig erwählten und von Papst u»^Kaiser bestätigten Bischof Beatus verabfolgen lassen, «Die Antwort der österreichischen Regierung GJnnsbruk ist datiert vom lss, Februar»,